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   BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95   

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https://dejure.org/1996,7243
BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95 (https://dejure.org/1996,7243)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 7 ABR 51/95 (https://dejure.org/1996,7243)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 7 ABR 51/95 (https://dejure.org/1996,7243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einheitllichkeit eines Betriebes - Wahl eines einheitlichen Betriebsrats in einem Filialsystem - Verkennung des Betriebsbegriffes

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1, § 4 S. 1
    Anfechtung einer Betriebsratswahl; einheitlicher Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95
    Entscheidend für den Betriebsbegriff ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die vom Arbeitgeber hergestellte organisatorische Einheit zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke (BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, BAGE 68, 67, 71 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972, zu B II der Gründe, m.w.N.).

    Darüber hinaus spricht der behauptete Personalaustausch für das Vorliegen einer übergeordneten Leitungsmacht allenfalls dann, wenn der wechselseitige Einsatz der Arbeitnehmer in anderen Verkaufsstellen ohne Zustimmung und Einverständnis der jeweiligen Leiterinnen erfolgt (BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, a.a.O.).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 59/94

    Begriff des Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95
    Dazu müssen die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG Beschluß vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 59/94 - AP Nr. 8 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. September 1986, BAGE 53, 119, 127 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Bremen, 05.07.1994 - 2 TaBV 23/94

    Verkennung des Betriebsbegriffs ; Veräußerung von Verkaufsfilialen;

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 5. Juli 1995 - 2 TaBV 23/94 + 33/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95
    Unter dieser Voraussetzung können auch organisatorisch selbständige aber einheitlich und zentral geführte Verkaufsstellen eines Arbeitgebers in ihrer Gesamtheit einen Betrieb bilden (BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95
    Dazu müssen die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG Beschluß vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 59/94 - AP Nr. 8 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. September 1986, BAGE 53, 119, 127 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2022 - 2 TaBV 2/22

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Verkennung des Betriebsbegriff - Ausgliederung

    Nach ständiger Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts führt die hier von den Beteiligten zu 1. geltend gemachte Verkennung des Betriebsbegriffs für sich allein bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführter Wahl nicht zu einer - jederzeit zu beachtenden - Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer - fristgebundenen - Anfechtbarkeit nach § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 13.09.1984 - 6 ABR 43/83 - BAGE 46, 363; 26.06.1996 - 7 ABR 51/95 - 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 6 TaBV 19/07

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, einheitlicher Betrieb,

    Nach ständiger Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts führt die hier von den Beteiligten zu 1. bis 3. geltend gemachte Verkennung des Betriebsbegriffs für sich allein bei im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführter Wahl nicht zu einer - jederzeit zu beachtenden - Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer - fristgebundenen - Anfechtbarkeit nach § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 13.09.1984 - 6 ABR 43/83 - BAGE 46, 363; 26.06.1996 - 7 ABR 51/95 - 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55).
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