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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00   

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https://dejure.org/2000,4809
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00 (https://dejure.org/2000,4809)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2000 - 7 B 371/00 (https://dejure.org/2000,4809)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 7 B 371/00 (https://dejure.org/2000,4809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GkG § 25 Abs. 12 S. 2
    Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00
    Ob und in welcher Form eine Gemeinde ihr Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen kann, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. November 1991 - 4 B 191.91 -, UPR 1992, S. 234 (235); Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 36 Rdn. 19; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 Rdn. 36, und welche möglichen rechtlichen Folgen die Erteilung der Genehmigung unter Nichtbeachtung dieser Forderungen hat, bedarf hier keiner Entscheidung, denn der Antragsgegner hat die Baugenehmigung mit genau den Auflagen versehen, die die Gemeinde O. in ihrer Erklärung vom 29. April 1999 als Voraussetzung für die Erteilung ihres Einvernehmens verlangt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - 10 A 4248/92

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung; Zugehörigkeitsvermerk; Bauschein;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00
    vgl.: OVG NW, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 10 A 4248/92 -, NVwZ-RR 1998, S. 159.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.1997 - 7 M 4238/97

    Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung der Hauptsache; Rechtsmittelfrist;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00
    vgl.: OVG NW, Beschluss vom 22. März 1999 - 10 A 1621/96.A. - OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 337; VGH München, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 11 ZE 98.3358 -, BayVBl 1999, S. 309f.
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Bei der Ausübung des ihm durch § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens folgt der Senat nunmehr dem Ansatz des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Streitwertbeschluss vom 9. Mai 2000 - 7 B 371/00 - (JurBüro 2001, 479) und geht für ein Baugenehmigungsverfahren von einem Streitwert von etwa 10 % der Herstellungskosten der Windkraftanlage aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 1181/02

    Windkraftanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Bei der Ausübung des dadurch eingeräumten Ermessens folgt der Senat dem Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 13.12.2001 a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Streitwertbeschluss vom 09.05.2000 (7 B 371/00 - JurBüro 2001, 479) und geht für ein Baugenehmigungsverfahren von einem Streitwert von etwa 10 % der Herstellungskosten der Windkraftanlage aus; davon sind 75 % für das Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids anzusetzen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 O 91/07

    Streitwert bei Klage betreffend Windkraftanlagen

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westpfalen hat in seinem Beschluss vom 09.05.2000 (Az.: - 7 B 371/00 - JURIS) ausgeführt, dass sich der eigentliche wirtschaftliche Nutzwert von Windenergieanlagen wegen der weitgehenden Subventionierung solcher Anlagen nicht ohne weiteres feststellen lasse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2016 - 18 A 2208/13

    Anforderungen an die Ausweisung eines Asylbewerbers nach Maßgabe des § 11 Abs. 4

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 1999 - 8 S 2599/99 -, DÖV 2000, 824, OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 7 B 371/00 -, JurBüro 2001, 479, Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 -, juris, Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2008 - 10 LA 73/78 -, DVBl 2008, 736, OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 26. Mai 2008, - 2 N 162.07, 2 N 163.07 und 2 N 164.07 -, jeweils juris, Saarl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 - 3 O 128/09

    Streitwert für die Anfechtung einer nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG

    Daher stellt der im Immissionsschutzrecht empfohlene Richtwert von 2, 5 % der Investitionssumme nur einen pauschalen Anhaltspunkt für den oft nur mit großen Schwierigkeiten zu ermittelnden entgangenen Gewinn dar (vgl. VGH Kassel, B. v. 27.10.1997 - 14 TE 4632/96 - NVwZ-RR 1998, 786; vgl. auch für Windenergieanlagen BVerwG, B. v. 13.12.2001 - 4 C 3/01 - juris unter Bezugnahme auf OVG Münster, B. v. 09.05.2000 - 7 B 371/00 - JurBüro 2001, 479).
  • VG Düsseldorf, 18.09.2003 - 9 L 2116/03

    Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Zurückstellung von drei Baugesuchen

    Dieser bemisst sich, sofern keine ausreichenden Anhaltspunkte für den konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Anlage vorliegen, regelmäßig nach 1/10 ihres Substanzwertes, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 7 B 371/00 -.
  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlagen;

    Für den Bauvorbescheid, mit dem die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens geklärt werden soll, ermäßigt sich der Streitwert auf 75% des Umfanges einer Baugenehmigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 4 C 3/01; OVG Münster, 9.Mai 2000, 7 B 371/00), so dass sich ein Streitwert von 37.500 EUR errechnet.
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