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   VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495   

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VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495 (https://dejure.org/2007,2780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2007 - 7 CS 06.2495 (https://dejure.org/2007,2780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 7 CS 06.2495 (https://dejure.org/2007,2780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Werbung für nicht-staatliche Sportwettenangebote in veranstalteten Rundfunkprogrammen; Behördliche Genehmigung der Sportwette "betandwin" in Bayern; Behandlung der Sportwettenproblematik durch die Ministerpräsidentenkonferenz; Ermöglichung eines ...

  • Judicialis

    BayMG Art. 1 Abs. 2; ; BayMG Art. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BayMG Art. 12; ; BayMG Art. 13; ; BayMG Art. 19 Abs. 2; ; RStV § 2 Abs. 2 Nr. 5; ; RStV § 7 Abs. 2 Satz 1; ; RStV § 7 Ab... s. 3 Satz 2; ; BayRG Art. 23a; ; StGB § 284 Abs. 4; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung, Recht der neuen Medien: Bayerische Landeszentrale für neue Medien, rechtsaufsichtliche Weisung, Begriff der "Programmangelegenheiten", grundrechtlicher Schutz von Werbesendungen, Notwendigkeit und Grenzen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BLM muss Weisung zur Untersagung von privater Sportwettenwerbung nicht nachkommen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Sportwetten-Werbung im Fernsehen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Landesmedienanstalt unterliegt nicht der Weisung der Landesregierung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Medien-Landeszentrale muss Werbung für private Sportwetten nicht unterbinden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Landesmedienanstalt unterliegt nicht der Weisung der Landesregierung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten-Werbung im Fernsehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen - Landeszentrale für neue Medien muss der Weisung des Wissenschaftsministeriums, Werbung für private Sportwetten zu unterbinden, nicht nachkommen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 239
  • afp 2007, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Die in der Verfassungsjudikatur geforderte "begrenzte Staatsaufsicht" über den Rundfunk (BVerfG vom 16.6. 1981 BVerfGE 57, 295/326; vom 4.11.1986 BVerfGE 73, 118/153), die wegen des Gebots der Staatsferne ohnehin keine programminhaltsbezogenen Bewertungsspielräume staatlicher Stellen zulässt (BVerfG a.a.O., 182 f.), muss das Höchstmaß des verfassungsrechtlich Zulässigen nicht zwingend ausschöpfen.
  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Es kommt daher nicht mehr auf die - vom Verwaltungsgericht verneinte - Frage an, ob die mit einer Ermessensreduzierung auf Null begründete Weisung etwa auch deshalb rechtswidrig war, weil die Antragstellerin von einem medienrechtlichen Einschreiten nach Art. 16 Abs. 1 BayMG ohne Ermessensfehler absehen durfte, um das gesetzlich geforderte ländereinheitliche Vorgehen der Landesmedienanstalten (§ 38 Abs. 2 RStV) sicherzustellen oder um hinsichtlich der straf- und ordnungsrechtlichen Bewertung der bundesweiten Internetwerbung für regional zugelassene Sportwetten (s. dazu nunmehr - jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - OVG Bremen vom 7.9. 2006 A. 1 B 273/06; OVG NW vom 22.11.2006 Az. 13 B 1796/06; VG Ansbach vom 14.12.2006 Az. 4 S 06.03253) sowie der nach wie vor klärungsbedürftigen europarechtlichen Fragen (BVerwG vom 29.11.2006 Az. 6 B 89.06) eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Da nach ganz herrschender Auffassung auch Werbesendungen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltenen Programmfreiheit unterfallen (BVerwG vom 17.10.1986 BVerwGE 75, 67/70; Starck in: v. Mangoldt/ Klein/ Starck, GG, RdNr. 106 zu Art. 5 Abs. 1, 2; Schulze-Fielitz in: Dreier, GG, RdNr. 208 zu Art. 5 1, 11; Wendt in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. I, 5. Aufl., RdNr. 47 m.w.N.; nur bezüglich der Reichweite beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk offengelassen in BVerfG vom 24.3. 1987 BVerfGE 74, 297/341), ist anzunehmen, dass sich der uneingeschränkte Ausschluss rechtsaufsichtlicher Maßnahmen in Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F. auch auf die Rundfunkwerbung bezog.
  • VG Ansbach, 14.12.2006 - AN 4 S 06.03253

    VG Ansbach setzt Verbot von Sportwetten außer Kraft

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Es kommt daher nicht mehr auf die - vom Verwaltungsgericht verneinte - Frage an, ob die mit einer Ermessensreduzierung auf Null begründete Weisung etwa auch deshalb rechtswidrig war, weil die Antragstellerin von einem medienrechtlichen Einschreiten nach Art. 16 Abs. 1 BayMG ohne Ermessensfehler absehen durfte, um das gesetzlich geforderte ländereinheitliche Vorgehen der Landesmedienanstalten (§ 38 Abs. 2 RStV) sicherzustellen oder um hinsichtlich der straf- und ordnungsrechtlichen Bewertung der bundesweiten Internetwerbung für regional zugelassene Sportwetten (s. dazu nunmehr - jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - OVG Bremen vom 7.9. 2006 A. 1 B 273/06; OVG NW vom 22.11.2006 Az. 13 B 1796/06; VG Ansbach vom 14.12.2006 Az. 4 S 06.03253) sowie der nach wie vor klärungsbedürftigen europarechtlichen Fragen (BVerwG vom 29.11.2006 Az. 6 B 89.06) eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offensichtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Im Bereich der Printmedien kann gegen strafbare Äußerungen nicht einmal von Seiten der Sicherheitsbehörden eingeschritten, sondern nur im Wege der Strafverfolgung repressiv vorgegangen werden; in dieser Beschränkung liegt für die ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit sogar ein - auf spezialgesetzlichen Normen beruhender - althergebrachter Grundsatz (BayVGH vom 12.5.1982 BayVBl 1983, 1339; OVG RhPf vom 4.12.1980 DÖV 1981, 801; OVG Bbg vom 18.3. 1997 NJW 1997, 1387; Martens in: Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 274 f.; Rasch, DVBl 1987, 194/198; Bullinger in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl., RdNr. 138 zu § 1 LPG).
  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85

    Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Da nach ganz herrschender Auffassung auch Werbesendungen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltenen Programmfreiheit unterfallen (BVerwG vom 17.10.1986 BVerwGE 75, 67/70; Starck in: v. Mangoldt/ Klein/ Starck, GG, RdNr. 106 zu Art. 5 Abs. 1, 2; Schulze-Fielitz in: Dreier, GG, RdNr. 208 zu Art. 5 1, 11; Wendt in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. I, 5. Aufl., RdNr. 47 m.w.N.; nur bezüglich der Reichweite beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk offengelassen in BVerfG vom 24.3. 1987 BVerfGE 74, 297/341), ist anzunehmen, dass sich der uneingeschränkte Ausschluss rechtsaufsichtlicher Maßnahmen in Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F. auch auf die Rundfunkwerbung bezog.
  • BVerwG, 29.11.2006 - 6 B 89.06

    Grundsätzliche Bedeutung einer die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Es kommt daher nicht mehr auf die - vom Verwaltungsgericht verneinte - Frage an, ob die mit einer Ermessensreduzierung auf Null begründete Weisung etwa auch deshalb rechtswidrig war, weil die Antragstellerin von einem medienrechtlichen Einschreiten nach Art. 16 Abs. 1 BayMG ohne Ermessensfehler absehen durfte, um das gesetzlich geforderte ländereinheitliche Vorgehen der Landesmedienanstalten (§ 38 Abs. 2 RStV) sicherzustellen oder um hinsichtlich der straf- und ordnungsrechtlichen Bewertung der bundesweiten Internetwerbung für regional zugelassene Sportwetten (s. dazu nunmehr - jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - OVG Bremen vom 7.9. 2006 A. 1 B 273/06; OVG NW vom 22.11.2006 Az. 13 B 1796/06; VG Ansbach vom 14.12.2006 Az. 4 S 06.03253) sowie der nach wie vor klärungsbedürftigen europarechtlichen Fragen (BVerwG vom 29.11.2006 Az. 6 B 89.06) eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1796/06

    Internetwerbung für private Sportwetten kann untersagt werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Es kommt daher nicht mehr auf die - vom Verwaltungsgericht verneinte - Frage an, ob die mit einer Ermessensreduzierung auf Null begründete Weisung etwa auch deshalb rechtswidrig war, weil die Antragstellerin von einem medienrechtlichen Einschreiten nach Art. 16 Abs. 1 BayMG ohne Ermessensfehler absehen durfte, um das gesetzlich geforderte ländereinheitliche Vorgehen der Landesmedienanstalten (§ 38 Abs. 2 RStV) sicherzustellen oder um hinsichtlich der straf- und ordnungsrechtlichen Bewertung der bundesweiten Internetwerbung für regional zugelassene Sportwetten (s. dazu nunmehr - jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - OVG Bremen vom 7.9. 2006 A. 1 B 273/06; OVG NW vom 22.11.2006 Az. 13 B 1796/06; VG Ansbach vom 14.12.2006 Az. 4 S 06.03253) sowie der nach wie vor klärungsbedürftigen europarechtlichen Fragen (BVerwG vom 29.11.2006 Az. 6 B 89.06) eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Prinzipiell geboten ist eine lückenlose Rechtsaufsicht nach dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sowie nach Art. 55 Nr. 5 BV nur bei den Rechtsträgern der mittelbaren Staatsverwaltung (vgl. BVerfG vom 21.6. 1988 BVerfGE 78, 331/341).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
    Die in der Verfassungsjudikatur geforderte "begrenzte Staatsaufsicht" über den Rundfunk (BVerfG vom 16.6. 1981 BVerfGE 57, 295/326; vom 4.11.1986 BVerfGE 73, 118/153), die wegen des Gebots der Staatsferne ohnehin keine programminhaltsbezogenen Bewertungsspielräume staatlicher Stellen zulässt (BVerfG a.a.O., 182 f.), muss das Höchstmaß des verfassungsrechtlich Zulässigen nicht zwingend ausschöpfen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1980 - 11 A 24/80
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Insbesondere der Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2007 (Az. 7 CS 06.2495 ZfWG 2007, 52) hilft der Antragstellerin nicht weiter, denn die Entscheidung besagt lediglich, dass der damals geltende Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F. rechtsaufsichtliche Maßnahmen in "Programmangelegenheiten" durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausschloss und keine Rechtsgrundlage für die Anweisung an die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien darstellte, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
  • VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04

    Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide

    Werbung in diesem Sinn einer Drittsendung ist jedenfalls grundsätzlich Teil der Programmfreiheit (h. M.; vgl. jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerwG vom 17.10.1986 = BVerwGE 75, 67/70 f.; BayVGH BayVBl 1987, 435; BayVGH vom 9.1.2007 = ZUM 2007, 239; Bethge in Sachs, GG, 3. Aufl. 2003, RdNr. 108 zu Art. 5; Umbach/Clemens, GG, RdNr. 100 zu Art. 5; Degenhart in Bonner Kommentar zum GG, RdNr. 677 zu Art. 5 Abs. 1 und 2; Schulze-Fielitz in Dreier, GG, RdNr. 104 zu Art. 5 Abs. 1, 2; Starck in          v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, RdNr. 106 zu Art. 5 Abs. 1, 2; Stern, a. a. O., § 110 III 1; Bethge, DÖV 2002, 673/675 f.; Ricker/Schiwy, Rundfunkverfassungsrecht, F 34, 97; nur bezüglich der Reichweite beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk offen gelassen in BVerfGE 74, 297/342).
  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 5 B 17.1997

    Aufforderung zum Erteilen von Auskünften nach dem Finanz- und

    Die Klägerin gehört unabhängig von der formellen Frage ihrer Organisationsform und ihrer Einordnung im Rahmen der Staatsverwaltung (dazu BayVGH, B.v. 9.1.2007 - 7 CS 06.2495 - VGH n.F. 60, 40/43 f. = juris Rn. 35; vgl. zu diesen Kriterien auch BayVerfGH, E.v. 2.5.2016 - Vf. 93-VI-14 - BayVBl 2017, 300 = juris Rn. 32 ff.; Di Fabio, BayVBl 1999, 449/450 f.) nicht zu dem von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 FPStatG erfassten Adressatenkreis; insbesondere stellt sie keine staatliche Einrichtung im Sinn dieser Vorschrift dar.

    Weder die - ohnehin nach Art. 19 BayMG erheblich eingeschränkte - Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (dazu BayVGH, B.v. 9.1.2007 - 7 CS 06.2495 - VGH n.F. 60, 40/43 f. = juris Rn. 35) noch die Prüfung der Haushaltsführung durch den Obersten Rechnungshof gemäß Art. 21 Abs. 2 BayMG stellen eine politische Kontrolle der Tätigkeit der Klägerin dar, die nach Art. 11 BayMG ein eigenes, dem Staat entzogenes Aufgabenspektrum erfüllt.

  • VG München, 29.01.2015 - M 17 K 13.2314

    Anspruch auf Zahlung einer Filmabgabe

    Zwar wird auch die von den Fernsehveranstaltern ausgestrahlte Werbung - und damit auch die hier relevanten Medialeistungen als Werbung für Kinofilme - von der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2007 - 7 CS 06.2495 - juris Rn. 34).

    Abgesehen davon, dass Werbebotschaften im Vergleich zu der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich genannten sachbezogenen "Berichterstattung", also insbesondere den redaktionellen Sendungen, einen schwächeren Schutz genießen (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2007 - 7 CS 06.2495 - juris Rn. 34), sind die Auswirkungen auf den Rundfunk hier aber nur mittelbarer Natur.

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.3170

    Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet; keine Nichtigkeit des

    Auch ist zu bemerken, dass der in der Rechtsprechung betonte Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für Presse und Rundfunk auch bezüglich der Fremdwerbung als Grundlage der Einnahmeerzielung (vgl. BayVGH v. 9.1.07, 7 CS 06.2495) nur für solche Presseerzeugnisse und Rundfunkveranstaltungen gelten dürfte, die mit ihrem Erzeugnis bzw. ihrem Programm in erster Linie berichterstattend relevant zur Meinungsbildung beitragen und hierfür neben ihrer eigentlichen, sachbezogenen Kommunikationstätigkeit zur Absicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und staatlichen Unabhängigkeit auch auf Fremdwerbung in ihrem Medium zurückgreifen müssen.
  • VG Köln, 04.07.2007 - 6 L 127/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet;

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe im Verfahren 7 CS 06.2495 entschieden, dass das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nicht anweisen dürfe, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
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