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   ArbG Düsseldorf, 15.12.2003 - 7 Ca 9224/03   

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https://dejure.org/2003,28050
ArbG Düsseldorf, 15.12.2003 - 7 Ca 9224/03 (https://dejure.org/2003,28050)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2003 - 7 Ca 9224/03 (https://dejure.org/2003,28050)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 7 Ca 9224/03 (https://dejure.org/2003,28050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 294
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2005 - 3 Sa 359/05

    Zeugnisberichtigung, laufendes Ermittlungsverfahren

    Zur Begründung hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2003 - 7 Ca 9224/03 -, NZA-RR 2004, 294, ausgeführt, ein Ermittlungsverfahren sei in der Regel nicht in ein Arbeitszeugnis aufzunehmen.

    Die Wahrheitspflicht gebietet dem Beklagten grundsätzlich die Angabe von Tatsachen, nicht dagegen von Behauptungen oder Verdachtsmomenten (insoweit einhellige Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. bereits RAG ArbRS Bd. 33, 27 (35); ArbG Düsseldorf vom 15.12.2003, NZA-RR 2004, 294; LAG Hamm vom 13.02.1992, LAGE Nr. 16 zu § 630 BGB; Staudinger/Preis, § 630 BGB Rz. 41; Sörgel/Kraft, § 630 BGB Rz. 16; Weuster/Scheer, Arbeitszeugnis in Textbausteinen, 9. Aufl., Seite 93).

    Von daher bleibt es bis zu seinem Abschluss entweder durch Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO oder durch Anklageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO ein zunächst ergebnisoffenes Verfahren und stellt sich damit nicht als eine der Wahrheitspflicht unterfallende "Tatsache" dar (vgl. auch Schlessmann, 17. Aufl., Seite 95 f.; Weuster/Scheer, Seite 93; Eisbrecher, Haftung bei Zeugniserteilung, Seite 119 f.; ArbG Düsseldorf vom 15.12.2003, NZA-RR 2004, 294; Müko/Henssler, 4. Aufl., § 630 BGB Rz. 39; ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rz. 89; a. A. unter Hinweis auf BAG AP Nr. 10 zu § 630, BGB Staudinger/Preis, § 630 BGB Rz. 41).

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