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   VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05   

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https://dejure.org/2006,22309
VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05 (https://dejure.org/2006,22309)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.2006 - 7 K 2289/05 (https://dejure.org/2006,22309)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 7 K 2289/05 (https://dejure.org/2006,22309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; VwGO § 166; ZPO § 114
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Sperrwirkung, Wirkungen der Ausweisung, subsidiärer Schutz, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, abgelehnte Asylbewerber, Widerruf, Anerkennungsbescheid, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, Berufungszulassungsantrag, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Aufenthaltstitel nach Rücknahme des Asylantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05
    Allerdings haben Beklagte und Gericht in der Tat zu berücksichtigen, dass zwar durch Bescheid des damaligen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge der Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG (§ 60 Abs. 7 AufenthG) erfolgt ist und die hiergegen erhobene Klage keinen Erfolg hatte (VG Hamburg, Az. 7 A 104/04, Urteil vom 8. September 2004): Wegen des Antrages auf Zulassung der Berufung, über den noch nicht entscheiden worden ist, ist das förmlich festgestellte Abschiebungshindernis aber weiterhin zu beachten (BVerwG DVBl. 2006, S. 517, 518).
  • VG Stuttgart, 07.10.2005 - 9 K 2107/04

    Aufenthaltserlaubnis; Straftat von erheblicher Bedeutung

    Auszug aus VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05
    Der gegenteiligen Auffassung, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem vom Kläger eingereichten Urteil vom 7. Oktober 2005 (InfAuslR 2006, 78-80) vertritt, vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 1336/08

    Ausländerrecht - Grund für die Versagung eines Aufenthaltstitels;

    Da diese häufig an das Verhalten des Ausländers im Herkunftsstaat anknüpft, das in aller Regel keine Ausweisung durch deutsche Behörden rechtfertigen kann, spricht alles dafür, dass mit der entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ein zusätzlicher Versagungsgrund geschaffen und nicht die Anwendung des § 11 AufenthG ausgeschlossen werden sollte (ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2006 - 7 K 2289/05 -, juris; Burr in GK-AuslR, § 25 AufenthG Rn. 61; in diese Richtung auch schon Senatsbeschluss vom 27.3.2007 - 13 S 488/07 - a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 7.10.2005 - 9 K 2107/04 -, InfAuslR 2006, 78).
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2008 - 9 K 2513/05

    Koppelungsvorschrift, Ausweisung, Terrorismus, Ermessen, Beurteilungsspielraum,

    vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 7 K 2289/05 - juris, sowie Burr in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz - GK- AufenthG -, Stand Juni 2007, § 25 Rdnr. 61.
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