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VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; VwGO § 166; ZPO § 114
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Sperrwirkung, Wirkungen der Ausweisung, subsidiärer Schutz, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, abgelehnte Asylbewerber, Widerruf, Anerkennungsbescheid, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, Berufungszulassungsantrag, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Aufenthaltstitel nach Rücknahme des Asylantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05
Allerdings haben Beklagte und Gericht in der Tat zu berücksichtigen, dass zwar durch Bescheid des damaligen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge der Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG (§ 60 Abs. 7 AufenthG) erfolgt ist und die hiergegen erhobene Klage keinen Erfolg hatte (VG Hamburg, Az. 7 A 104/04, Urteil vom 8. September 2004): Wegen des Antrages auf Zulassung der Berufung, über den noch nicht entscheiden worden ist, ist das förmlich festgestellte Abschiebungshindernis aber weiterhin zu beachten (BVerwG DVBl. 2006, S. 517, 518). - VG Stuttgart, 07.10.2005 - 9 K 2107/04
Aufenthaltserlaubnis; Straftat von erheblicher Bedeutung
Auszug aus VG Hamburg, 27.07.2006 - 7 K 2289/05
Der gegenteiligen Auffassung, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem vom Kläger eingereichten Urteil vom 7. Oktober 2005 (InfAuslR 2006, 78-80) vertritt, vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen.
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 1336/08
Ausländerrecht - Grund für die Versagung eines Aufenthaltstitels; …
Da diese häufig an das Verhalten des Ausländers im Herkunftsstaat anknüpft, das in aller Regel keine Ausweisung durch deutsche Behörden rechtfertigen kann, spricht alles dafür, dass mit der entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ein zusätzlicher Versagungsgrund geschaffen und nicht die Anwendung des § 11 AufenthG ausgeschlossen werden sollte (ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2006 - 7 K 2289/05 -, juris;… Burr in GK-AuslR, § 25 AufenthG Rn. 61; in diese Richtung auch schon Senatsbeschluss vom 27.3.2007 - 13 S 488/07 - a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 7.10.2005 - 9 K 2107/04 -, InfAuslR 2006, 78). - VG Gelsenkirchen, 04.03.2008 - 9 K 2513/05
Koppelungsvorschrift, Ausweisung, Terrorismus, Ermessen, Beurteilungsspielraum, …
vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 7 K 2289/05 - juris, sowie Burr in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz - GK- AufenthG -, Stand Juni 2007, § 25 Rdnr. 61.