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VG Frankfurt/Main, 28.01.2015 - 7 K 4016/14.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 MuSchG, § 18 BEEG, § 162 Abs 3 VwGO
Mutterschutz (Zustimmung zur Kündigung) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mutterschutz (Zustimmung zur Kündigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 5031/99
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2015 - 7 K 4016/14
Trotz der identischen Formulierung der Tatbestandsvoraussetzungen setzt die Erklärung der Zulässigkeit der Kündigung nach § 9 Abs. 3 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG jeweils einen eigenen Antrag voraus, denn bei § 9 Abs. 1 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG handelt es sich um zwei selbstständige Kündigungsschutzvorschriften (VG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.11.2001 - 7 E 5031/99 (3) -, NZA-RR 2002, 638-641).
- VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 2221/19
Elternzeit - Zustimmung zur Kündigung
Ihnen kommt besonderes Gewicht zu, weil sie vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen wurden, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2015 - 7 K 4016/14.F - juris, Rn. 21. - VG Mainz, 26.10.2017 - 1 K 1061/16
Klage gegen die Zulässigerklärung einer Kündigung während des Mutterschutzes