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   OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97   

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OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97 (https://dejure.org/1997,3897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.1997 - 7 M 4301/97 (https://dejure.org/1997,3897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 1997 - 7 M 4301/97 (https://dejure.org/1997,3897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 33a Abs. 2 GewO; § 14 Abs. 2 S. 1 GewO; Art. 5 Abs. 3 GG
    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung; Sittenwidrigkeit von zur Schaustellung von Sexualakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung; Sittenwidrigkeit von zur Schaustellung von Sexualakten

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
    Das Verwaltungsgericht hat hierbei die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 1981 - 1 C 32.78 -, BVerwGE 64, 280) aufgestellten Grundsätze beachtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
    Denn er hat keine (notwendigen) Ausführungen dazu gemacht, daß die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d.h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, also signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22. April 1997 - 14 S 913/97, UA. S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können regelmäßig nur solche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die bei der hier allein durchzuführenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage klärungsfähig sind (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Februar 1997 - 8 S 483/97 -, VBlBW 1997, 262; Beschluß vom 6. März 1997, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1997 - 14 S 424/97

    Zulassung der Beschwerde im Eilverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert, daß eine im Berufungsrechtszug entscheidungserhebliche Frage, deren Beantwortung über den jeweiligen Einzelfall hinausgeht und die in verallgemeinerungsfähiger Weise im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung oder einer Fortentwicklung des Rechts klärungsfähig und klärungsbedürftig ist, aufgeworfen wird (vgl. Nds. OVG, Beschluß vom 20. Mai 1997 - 12 L 2443/97 - , UA. S. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 6. März 1997 - 14 S 424/97 -, UA. S. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2015 - 3 L 102/15

    Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis

    "Besondere rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen im Übrigen nur dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230 = juris; Nds.OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94 = juris; std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - Az.: 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. September 1997 - Az.: 7 M 4301/97 - und Beschluss vom 10. April 2001 - Az.: 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1998 - Az.: B 3 S 102/98 -, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 10/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - Az.: 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. September 1997 - Az.: 7 M 4301/97 - und Beschluss vom 10. April 2001 - Az.: 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1998 - Az.: B 3 S 102/98 -, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 10/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 47/19

    Eignungsnachweis mittels Formblatt

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. September 1997 - 7 M 4301/97 - und Beschluss vom 10. April 2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1998 - B 3 S 102/98 -, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 L 10/06 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2014 - 3 L 695/12

    Gefahrenabwehr (Himmelslaternen)

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230 = juris; Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94 = juris; std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230 = juris; Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94 = juris; std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230 = juris; Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94 = juris; std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - Az.: 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. September 1997 - Az.: 7 M 4301/97 - und Beschluss vom 10. April 2001 - Az.: 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1998 - Az.: B 3 S 102/98 -, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 10/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14

    (Kein) Anspruch auf Nachdiplomierung zum Dipl.-Ing. (FH) aus EinigVtr Art 37 Abs

    Besondere tatsächlichen oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bestehen nur dann, wenn diese wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in rechtlicher Hinsicht größere, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1997 - 7 M 4301/97 - und Beschl. v. 10.04.2001 - 5 L 556/00 -, beide: juris; std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 98/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - Az.: 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. September 1997 - Az.: 7 M 4301/97 - und Beschluss vom 10. April 2001 - Az.: 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1998 - Az.: B 3 S 102/98 -, Beschluss vom 22. April 2004 - Az.: 3 L 228/02 - und Beschluss vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 10/06 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 97/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05

    Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19

    Auswirkung der Mehrstufigkeit eines Vergabeverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 4 L 96/18

    Rechtsstreit um den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; Bewertung von im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 3 L 203/15

    Halter eines gefährlichen Hundes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05

    Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG

  • VG Braunschweig, 07.02.2024 - 8 A 148/22

    Amtsermittlungspflicht; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Kunstfreiheit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 L 12/07

    Genehmigung von Budget-Festsetzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 1 L 163/07

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 1 L 71/07

    Zur Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 SG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 1 L 180/07

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG

  • BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 705/17

    Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - 1 L 103/18

    Aufhebung eines Ablehnungsbescheides zur Aufbauhilfe Hochwasser 2013 und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17

    Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für

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