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LG Stuttgart, 25.09.2019 - 7 Qs 59/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Terminsverlegung, Terminsabsprache, Anwalt des Vertrauens
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Terminsverlegung/Terminierung vor dem Beschwerdegericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.2018 - 1 StR 415/17
Recht auf Verteidigerbeistand (faires Verfahren bei er Terminierung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2019 - 7 Qs 59/19
Der Vorsitzende muss sich jedoch ernsthaft bemühen, dem Recht des Angeklagten, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, soweit als möglich Geltung zu verschaffen und einem nachvollziehbaren Begehren dieses Verteidigers bezüglich der Terminierung im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten des Gerichts und anderer Verfahrensbeteiligter sowie des Gebots der Verfahrensbeschleunigung Rechnung tragen (vgl. BGH NJW 2018, 1698, 1699). - OLG Stuttgart, 21.06.2005 - 5 Ws 81/05
Strafprozess: Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2019 - 7 Qs 59/19
Die Beschwerde ist trotz § 305 Satz 1 StPO ausnahmsweise zulässig, weil sie sich darauf stützt, dass die Ablehnung der Terminsverlegung mit dem angefochtenen Beschluss vom 16. September 2019 den Angeklagten in seinem Recht auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO verletzt sowie gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstößt und damit jedenfalls an einem gewichtigen Rechtsfehler leidet (…vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 213 Rn. 8 m. w. N. zum Meinungsstand; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 5 Ws 81/05 -juris). - OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei …
Auszug aus LG Stuttgart, 25.09.2019 - 7 Qs 59/19
Zu berücksichtigen ist ferner, ob dem Angeklagten auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten die Wahrnehmung des Termins ohne seinen Verteidiger unzumutbar ist und das Verlegungsgesuch rechtzeitig gestellt und auf gewichtige Gründe gestützt worden ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2014, 250, 251).