Weitere Entscheidungen unten: BSG, 03.08.1992 | BSG, 09.06.1992

Rechtsprechung
   BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2080
BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1991,2080)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1991 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1991,2080)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1991,2080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung - Urkunsbeamter - Vertretungszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungszwang bei Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten, formelle Rechtskraft der Verurteilung einer Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1970 - 10 W 86/70
    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Die Prüfung der Beschwer durch ein Urteil oder der Möglichkeit, den Revisionsantrag zu erweitern, ist indes nicht Aufgabe der Geschäftsstelle, sondern dann, wenn der Antrag erweitert worden ist, eine solche des Rechtsmittelgerichts (OLG Karlsruhe NJW 1971, 664; aA OLG Frankfurt aaO).

    Wie vor Ablauf der Rechtsmittelfristen äußere Rechtskraft nur eintritt, wenn alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichten, ungeachtet ob sie beschwert sind (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 705 Anm 1 D; Zöller aaO § 705 Rdz 9; OLG Karlsruhe NJW 1971, 664), genügt in Fällen vorliegender Art daher für Teilzeitrechtskraft nicht, daß der Rechtsmittelgegner sich dem eingelegten Rechtsmittel nicht mehr zulässig anschließen kann.

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Der Zweck dieser Zeugnisse ist es, den Prozeßbeteiligten den - allerdings auch anderweit möglichen, die Beteiligten nicht bindenden und nicht unwiderleglichen (vgl BGHZ 100, 203, 205 f) - Nachweis zu erleichtern, daß das fragliche Urteil in äußere Rechtskraft (§ 705 ZPO) erwachsen ist, also durch ein Rechtsmittel nicht mehr angegriffen werden kann (BGHZ 31, 388, 391).

    Die Beklagte hat in der für sie geltenden, bis zum 27. Februar 1989 laufenden Revisionsfrist, auf die bis zu einer evtl bewilligten Wiedereinsetzung bezüglich der äußeren Rechtskraft abzustellen ist (vgl BGHZ 100, 203, 205), weder eine selbständige Revision noch bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung des Klägers (§ 556 Abs. 1 ZPO, § 202 SGG), dh bis zum 28. August 1989, eine Anschlußrevision eingelegt.

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Ein solches Zeugnis ist zwar nicht ausgeschlossen (Zöller, ZPO, 16. Aufl 1990, § 706 Rdz 7; vgl auch BGH NJW 1989, 170), setzt aber den Eintritt von Rechtskraft in bezug auf einen abtrennbaren Teil des Urteils voraus.

    Die Hemmungswirkung des § 705 Satz 2 ZPO erfaßt grundsätzlich das ganze Urteil, nicht bloß den Teil, der in der Rechtsmittelschrift oder in der Begründungsschrift als angefochten bezeichnet ist, weil bei einem statthaften Rechtsmittel eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zulässig ist (BGH NJW 1989, 170; vgl BGHZ 7, 143, 144 f; vgl BGH LM § 318 ZPO Nr. 2; BGH NJW 1958, 343; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 705 Anm 2 A; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl 1978, § 705 Rdz 4).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Der Ausspruch zum Hilfsanspruch steht in solchen Fällen unter der auflösenden Bedingung, daß es bei der Abweisung des Hauptanspruchs bleibt (BGH NJW 1989, 1486).
  • BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76

    Revision - Bevollmächtigter - Rücknahme - Mitwirkung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Die Vorschrift des § 78 Abs. 3 ZPO ist gemäß § 202 SGG in Verfahren vor dem BSG entsprechend anzuwenden (vgl BFHE 119, 233 f; 122, 26, 27 f für das finanzgerichtliche Verfahren), jedenfalls in Verfahren, die wie die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen sowieso schon in entsprechender Anwendung der ZPO ablaufen, weil sie im SGG nicht besonders geregelt sind.
  • BFH, 29.04.1977 - VI K 1/76

    Verfahren vor dem Bundesfinanzhof - Vertretungszwang - Entlastung des

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Die Vorschrift des § 78 Abs. 3 ZPO ist gemäß § 202 SGG in Verfahren vor dem BSG entsprechend anzuwenden (vgl BFHE 119, 233 f; 122, 26, 27 f für das finanzgerichtliche Verfahren), jedenfalls in Verfahren, die wie die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen sowieso schon in entsprechender Anwendung der ZPO ablaufen, weil sie im SGG nicht besonders geregelt sind.
  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Der Zweck dieser Zeugnisse ist es, den Prozeßbeteiligten den - allerdings auch anderweit möglichen, die Beteiligten nicht bindenden und nicht unwiderleglichen (vgl BGHZ 100, 203, 205 f) - Nachweis zu erleichtern, daß das fragliche Urteil in äußere Rechtskraft (§ 705 ZPO) erwachsen ist, also durch ein Rechtsmittel nicht mehr angegriffen werden kann (BGHZ 31, 388, 391).
  • RG, 10.10.1892 - VI 119/92

    Zeugnis der Rechtskraft.

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Jede weitere sachliche Prüfung ist ihr verwehrt; sie darf nicht einmal prüfen, ob und zu welchen Zwecken der Antragsteller das Zeugnis benötigt (RGZ 30, 336; BGHZ aaO).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Die Hemmungswirkung des § 705 Satz 2 ZPO erfaßt grundsätzlich das ganze Urteil, nicht bloß den Teil, der in der Rechtsmittelschrift oder in der Begründungsschrift als angefochten bezeichnet ist, weil bei einem statthaften Rechtsmittel eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zulässig ist (BGH NJW 1989, 170; vgl BGHZ 7, 143, 144 f; vgl BGH LM § 318 ZPO Nr. 2; BGH NJW 1958, 343; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 705 Anm 2 A; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl 1978, § 705 Rdz 4).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1984 - 3 UF 86/83

    Scheidungsausspruch des Verbundurteils; Beiderseitiger Rechtsmittelverzicht;

    Auszug aus BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
    Folgerichtig kann es auch nicht von Bedeutung sein, ob eine Erweiterung des Rechtsmittelantrags zulässig wäre oder nicht (aA OLG Frankfurt FamRZ 1985, 821).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

  • OLG Karlsruhe, 11.08.1978 - 5 UF 66/78
  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 249/56
  • OLG Bremen, 12.10.1978 - UF 107/78
  • BSG, 17.12.2009 - B 2 U 7/09 C

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht

    Inwieweit an den zum früheren § 166 Abs. 1 SGG aF vertretenen weiteren Ausnahmen vom Vertretungszwang festzuhalten ist (zB BSG SozR 3-1750 § 706 Nr. 1 für die Erinnerung gegen die Ablehnung der Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; siehe zur alten Rechtslage nach § 166 SGG aF nur Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 166 RdNr 3 ff; zur neuen nach § 73 SGG ua Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 73 RdNr 45 ff) oder ob diese überholt sind (in diesem Sinne wohl Beschluss des 11. Senats des BSG vom 2.4.2009 - B 11 AL 2/09 C - RdNr 8), bedarf hier keiner grundlegenden Entscheidung.
  • BSG, 30.03.2020 - B 9 SB 59/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Diese Hemmungswirkung erfasst grundsätzlich das gesamte Urteil und nicht lediglich den Teil, der in der Rechtsmittelschrift oder in der Begründungsschrift als angefochten bezeichnet ist, weil bei einem statthaften Rechtsmittel eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig ist, soweit nicht hinsichtlich des nicht mehr im Streit stehenden Teils ein eindeutiger Rechtsmittelverzicht erklärt wird (vgl BSG Beschluss vom 11.10.1991 - 7 RAr 24/89 - SozR 3-1750 § 706 Nr. 1 S 5 mwN; BGH Urteil vom 12.11.1997 - XII ZR 39/97 - juris RdNr 14; BGH Urteil vom 6.10.1987 - VI ZR 155/86 - juris RdNr 5) .
  • LSG Bayern, 13.10.2020 - L 20 KR 139/19

    Gesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzung an einen fiktionsfähigen Antrag

    Diese Hemmungswirkung erfasst grundsätzlich das gesamte Urteil und nicht lediglich den Teil, der in der Rechtsmittelschrift oder in der Begründungsschrift als angefochten bezeichnet ist, weil bei einem statthaften Rechtsmittel eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig ist, soweit nicht hinsichtlich des nicht mehr im Streit stehenden Teils ein eindeutiger Rechtsmittelverzicht erklärt wird (vgl BSG Beschluss vom 11.10.1991 - 7 RAr 24/89 - SozR 3-1750 § 706 Nr. 1 S. 5 mwN; BGH Urteil vom 12.11.1997 - XII ZR 39/97 - juris RdNr. 14; BGH Urteil vom 6.10.1987 - VI ZR 155/86 - juris RdNr. 5).
  • FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker

    Ob das Rechtsmittel zulässig bzw. ob der Beklagte durch die Entscheidung beschwert ist, ist nicht entscheidend; ebenso OLG Karlsruhe vom 06.11.1970 (10 W 86/70, NJW 1971, 664); Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.10.1991 (7 RAr 24/89, juris mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Sachsen, 20.07.2005 - L 6 LW 1/04

    Anspruch auf Ausgleichsgeld nach dem Gesetz über die Förderung der Einstellung

    Ein rechtskräftiges Grundurteil schließt regelmäßig den Einwand des Ruhens aus (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R - SozR 3-1500 § 141 Nr. 3).
  • VG Würzburg, 21.02.2013 - W 1 V 12.1021

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils; Teilrechtskraft; Erfordernis einer

    Gleiches folgt aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG v. 11.10.1991 - 7 RAr 24/89 - juris), wonach wegen der gegenseitigen Abhängigkeit auch der auf den Hilfsantrag bezogene Verfahrensteil vor dem Rechtsmittelgericht anhängig bleibt, es also nicht zu einer Teilrechtskraft kommen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9016
BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederaufnahmeklage - Anforderungen an eine Gegenvorstellung - Bindung des Gerichts an seine Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.09.1967 - V S 9/67

    Materielle Rechtskraft eines Verwerfungsbeschlusses - Zulässigkeit eines

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung kann indes nicht davon abhängen, ob - bei gleichem Inhalt - ein Urteil oder Beschluß ergangen ist (BSG SozR Nr. 5 zu § 169 SGG; BFHE 89, 332; BGH Betrieb 1974, 1766).

    In der Rechtsprechung des BSG besteht allerdings Übereinstimmung dahin, das ungeachtet der Bindungswirkung ein Beschluß, durch den eine Revision wegen Fristversäumnis verworfen wurde, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis nicht entgegensteht (BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG), es sei denn, daß über die Wiedereinsetzung schon zum Nachteil des Rechtsmittelführers entschieden worden ist (vgl BFHE 89, 332; 90, 454; BAG AP Nr. 1 zu § 238 ZPO).

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    In der Rechtsprechung des BSG besteht allerdings Übereinstimmung dahin, das ungeachtet der Bindungswirkung ein Beschluß, durch den eine Revision wegen Fristversäumnis verworfen wurde, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis nicht entgegensteht (BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG), es sei denn, daß über die Wiedereinsetzung schon zum Nachteil des Rechtsmittelführers entschieden worden ist (vgl BFHE 89, 332; 90, 454; BAG AP Nr. 1 zu § 238 ZPO).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Wenn schlüssig gerügt wird, die Entscheidung des Gerichts beruhe tragend auf einem offenkundigen Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht oder gegen die verfahrensrechtlichen Garantien eines anderen Grundrechts, liegt es von Verfassungs wegen zwar nahe, Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen (vgl BVerfGE 73, 322, 327 ff mwN).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Daher bestehen erhebliche Bedenken, den Fachgerichten die Befugnis zuzuerkennen, sie bindende Urteile und Beschlüsse auf Gegenvorstellung abzuändern oder aufzuheben, ohne daß zuvor § 318 ZPO geändert worden ist oder eine iS von § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen wäre (BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25098
BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,25098)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,25098)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,25098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,25098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1978 - L 9 (16) Ar 80/77
    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Weiterzahlung der Alhi, den das LSG als Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Bescheide ansah, hatte keinen Erfolg (Beschlüsse vom 16. und 28. November 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -).

    Es ließ die Revision teilweise zu (Urteil vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -).

    Auch über die Widersprüche gegen die Bescheide vom 2. März und 13. Juli 1978 entschied das Arbeitsamt ungeachtet des Urteils des LSG vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - und des Beschlusses des BSG vom 4. September 1979 - 7 BAr 17/79 - in der Sache, indem es die Widersprüche als unbegründet zurückwies (Widerspruchsbescheide vom 29. Oktober und vom 12. November 1980).

    Es hat angenommen, einer erneuten gerichtlichen Überprüfung der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März und 13. Juli 1978, der Widerspruchsbescheide vom 21. und 29. Oktober und 12. November 1980 sowie des Bescheids vom 19. Oktober 1981 stehe die Rechtskraft des Urteils des LSG vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - entgegen.

    Sodann hat das LSG dargelegt, der Klage auf Aufhebung der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und 13. Juli 1978 und auf Verurteilung der Beklagten zur Leistungsgewährung stehe die Rechtskraft des Urteils des LSG vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - entgegen.

    Denn nachdem das Urteil des LSG vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -rechtkräftig geworden sei, sei ein Vorverfahren nicht mehr anhängig gewesen.

    Denn mit dem Urteil vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - stehe bindend fest, daß der Anspruch auf Alhi erloschen sei.

    1.) die Überprüfung und Aufhebung des Beschlusses des hier zuständigen Senats vom 4. Juli 1979 - 7 BAr 17/79 -über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -und die Fortsetzung des in II. Instanz beendeten Verfahrens - L 9 (16) Ar 80/77 - im Rahmen dieses Revisionsverfahrens und zwar a) in Bezug auf die in II. Instanz - L 9 (16) Ar 80/77 -erhobene Nichtigkeitsklage gegen die Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978, mithin in Bezug auf die dortigen Anträge Nr. 4 bis 6.

    und b) in Bezug auf die in II. Instanz - L 9 (16) Ar 80/77 - erhobene Feststellungsklage mithin in Bezug auf die dortigen Anträge Nr. 3 und 7.

    und c) in Bezug auf den in II. Instanz - L 9 (16) Ar 80/77 - gestellten Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzuges der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978, mithin in Bezug auf den dortigen Antrag Nr. 10,.

    2.) die Überprüfung und Aufhebung des Teilprozeßurteils des hier zuständigen Senats vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/79 - in Bezug auf die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - und die Fortsetzung des Verfahrens - L 9 (16) Ar 80/77 - im Rahmen dieses Revisionsverfahrens und zwar in Bezug auf die in II. Instanz - L 9 (16) Ar 80/77 - erhobene Leistungsklage, mithin in Bezug auf den dortigen Antrag Nr. 1 betreffend die Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978,.

    3.) unter Feststellung der Unwirksamkeit des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - die Aufhebung der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978,.

    Unter Fortsetzung des in II. Instanz beendeten Verfahrens über die Aussetzung des Vollzuges der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - im Rahmen dieses Revisionsverfahrens die Aufhebung der abweisenden Beschlüsse des 9. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen iSd § 97 Abs. 1 Nr. 1 SGG.

    1) vom 16. November 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -;.

    und 2) vom 28. November 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 -;.

    Zur Illustration wird auf die knapp drei Schreibmaschinenseiten umfassenden Klageanträge verwiesen, über die das LSG durch Urteil vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - zu entscheiden hatte (vgl auch die Anträge des Klägers in seinem Rechtsstreit gegen die Bundesknappschaft, Urteil des LSG vom 6. Oktober 1977 - L 2 Kn 57/74 -).

    Abwegig ist die Vorstellung, die Revision gegen das Urteil des LSG vom 23. November 1988 - L 12 Ar 152/85 -;, dem keine Wiederaufnahme des Verfahrens zugrunde lag, das zum Urteil des LSG vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - geführt hatte, ermögliche dem Revisionsgericht, abweichend von der Rechtskraft, wie sie infolge des Beschlusses vom 4. September 1978 - 7 BAr 17/79 - eingetreten ist, diesen Beschluß des Senats zu ändern, das alte Urteil des LSG erneut zu überprüfen und über die damals ua beantragte Aufhebung der Bescheide des Arbeitsamtes vom 22. November 1977, 2. März und 13. Juli 1978 erneut zu entscheiden (vgl Antrag II und III).

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Im übrigen, dh soweit der Kläger mit der - insoweit nicht zugelassenen - Revision die Aufhebung der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März und 13. Juli 1978 und die Verurteilung der Beklagten, ihm Alhi für die Zeit ab 11. Mai 1977 zu zahlen, weiterverfolgte, hat das BSG die Revision als unzulässig verworfen (Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/79 -).

    2.) die Überprüfung und Aufhebung des Teilprozeßurteils des hier zuständigen Senats vom 20. März 1980 - 7 RAr 21/79 - in Bezug auf die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1978 - L 9 (16) Ar 80/77 - und die Fortsetzung des Verfahrens - L 9 (16) Ar 80/77 - im Rahmen dieses Revisionsverfahrens und zwar in Bezug auf die in II. Instanz - L 9 (16) Ar 80/77 - erhobene Leistungsklage, mithin in Bezug auf den dortigen Antrag Nr. 1 betreffend die Bescheide vom 22. November 1977, 2. März 1978 und vom 13. Juli 1978,.

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Der Begründungsschriftsatz muß nicht nur die Übernahme der Verantwortung, die in der Regel durch die Unterzeichnung erfolgt, sondern auch die Prüfung und Durcharbeitung des Prozeßstoffs durch den Prozeßbevollmächtigten erkennen lassen (BSGE 7, 35, 39; BSG SozR Nr. 49 zu § 164 SGG; BFH aaO; BFH Nr. 1986, 175 f; BVerwGE 22, 38, 39; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nrn 6, 15, 38).
  • BSG, 04.03.1958 - 9 RV 126/55
    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Der Begründungsschriftsatz muß nicht nur die Übernahme der Verantwortung, die in der Regel durch die Unterzeichnung erfolgt, sondern auch die Prüfung und Durcharbeitung des Prozeßstoffs durch den Prozeßbevollmächtigten erkennen lassen (BSGE 7, 35, 39; BSG SozR Nr. 49 zu § 164 SGG; BFH aaO; BFH Nr. 1986, 175 f; BVerwGE 22, 38, 39; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nrn 6, 15, 38).
  • BSG, 17.01.1958 - 9 RV 1126/55
    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Die ordnungsgemäße Revisionsbegründung soll - zB durch klare Angaben, welche Teile des Urteils der Vorinstanz angegriffen werden und mit welchen Gründen - die Vorarbeiten erleichtern; außerdem sollte erreicht werden, daß der rechtskundige Prozeßbevollmächtigte die Rechtslage genau durchdenkt, bevor er durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Revision übernimmt, und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (vgl BSG SozR Nr. 27 zu § 164 SGG und BSGE 6, 269 f, jeweils mwN).
  • LG Göttingen, 16.02.1990 - 7 S 12/89

    Warenkreditversicherung, Ausfallversicherung, Kreditversicherung,

    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Auch gegen diesen Beschluß hat der Kläger Revision eingelegt, den das BSG durch Beschluß vom 6. September 1989 - 7 S 12/89 - als unzulässig verworfen hat.
  • BSG, 29.07.1991 - 7 BAr 142/89
    Auszug aus BSG, 09.06.1992 - 7 RAr 24/89
    Ebenso blieben wiederholte Versuche des Klägers ohne Erfolg, das mit dem Beschluß des BSG vom 4. September 1979 - 7 BAr 17/79 - rechtskräftig beendete Verfahren gem § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) wieder aufzunehmen und eine andere, ihm günstigere sachliche Entscheidung über sein Begehren bzgl der Bescheide vom 22. November 1977, 2. März und 13. Juli 1978 beim LSG herbeizuführen; ein Wiederaufnahmegrund hatte sich jeweils nicht ergeben (Urteil des LSG vom 30. Oktober 1980 - L 9 Ar 95/80 -;; Urteil des LSG vom 15. März 1984 - L 9 Ar 122/80 -;, dazu Beschluß des BSG vom 14. Januar 1985 - 7 BH 13/84 -;; Urteil des LSG vom 5. Oktober 1989 - L 9 Ar 85/89 -;, dazu Beschluß des BSG vom 29. Juli 1991 - 7 BAr 142/89 -).
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 19/91
    Außerdem soll der Prozeßbevollmächtigte die Rechtslage genau durchdenken, bevor er durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Revision übernimmt, um ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen abzusehen (vgl BSG SozR Nr. 27 zu § 164 SGG; BSG, Beschlüsse vom 9. Juni 1992 <7 RAr 24/89>, 24. Februar 1992 <7 BAr 86/91> und vom 4. August 1992 <8 BKn 16/91>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht