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   LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02   

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LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02 (https://dejure.org/2002,5320)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 7 Sa 39/02 (https://dejure.org/2002,5320)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 7 Sa 39/02 (https://dejure.org/2002,5320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die ruhegeldfähige Dienstzeit eines Angestellten; Beschäftigung als Fortbildungssachbearbeiter im Öffentlichen Dienst; Berücksichtigungsfähigkeit von Dienstzeiten beim Bundesgrenzschutz und bei der Bundeswehr; Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der ruhegeldfähigen Dienstzeit; Anrechnung von Dienstzeiten im öffentlichen Dienst auf das Ruhegeld; Allgemeiner Gleichheitssatz als verfassungsrechtliche Grundentscheidung ; Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst bei der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; 1. RGG § 9; ; HmbBG § 91 Abs. 2; ; BeamtVG § ... 6; ; BeamtVG § 10; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 18 Abs. 2; ; BetrAVG § 2; ; SVG § 8 Abs. 4; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Das Bundesverfassungsgericht habe schon in seinem Beschluss vom 15. Juli 1998 (1 BvR 1554/89) festgestellt, dass die Ungleichbehandlung der Verfallbarkeit von betrieblichen Altersrenten in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verletze.

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 - BVerfGE 98, 365) unter Verweisung auf das Alimentationsprinzip die Unterschiede zwischen einem Beamtenverhältnis und einem Arbeitsverhältnis betont und festgestellt, aus dem Alimentationsprinzip ließen sich für die Arbeitnehmer keine Folgerungen hinsichtlich des ihnen zustehenden Entgelts und der ihnen zu gewährenden Versorgung ableiten.

    Etwa anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002 - 2 BvL 17/99 - ZTR 2002, 243 f) kann der Kläger nicht ableiten, dass Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes grundsätzlich vergleichbar sind.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn im Wesentlichen gleichliegende Sachverhalte ohne sachlich einleuchtenden Grund durch dieselbe Stelle ungleich behandelt werden (vergl. nur BVerfG vom 22. März 2000, 1 BvR 1136/96; Jarass/Pieroth, Artikel 3 GG Rn. 3).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Nichtannahmebeschluss vom 02. März 2000 ( - 2 BvR 1951/98 - ZTR 2000, 481, 482) im Einzelnen begründet hat, ist das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf lebenslange Treue angelegt.
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Hieraus hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 349/00 - EzA § 18 BetrAVG Nr. 11 = ZTR 2001, 371 f) gefolgert, dass es im Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Beamten, was ihre Versorgungsansprüche angehe, an der für Artikel 3 Abs. 1 GG erforderlichen Vergleichbarkeit fehle.
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Zwar lässt sich das erforderliche Feststellungsinteresse vorliegend nicht damit begründen, bei einem Rechtsstreit, der nur ein einzelnes Element eines Zahlungsanspruches - hier die Anrechnung von Vordienstzeiten - betreffe, rechtfertige es die Prozessökonomie, das Verfahren vom Rechenwerk zu entlasten, an dessen Feststellung die Parteien ohnehin nicht interessiert seien (vergl. hierzu BAG, Urteil vom 08. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu I. der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 251/83

    Doppelte Berücksichtigung von in den Tropen abgeleisteten Dienstjahren als

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Auch in anderen Entscheidungen hat das BAG festgestellt, Beamten- und Arbeitsverhältnisse würden sich so wesentlich voneinander unterscheiden, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (BAG vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 292/91; vom 04. Juni 1985 - 3 AZR 251/83).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 292/91

    Gleichbehandlung innerhalb einer Dienststelle - Zahlung einer Zulage an Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Auch in anderen Entscheidungen hat das BAG festgestellt, Beamten- und Arbeitsverhältnisse würden sich so wesentlich voneinander unterscheiden, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (BAG vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 292/91; vom 04. Juni 1985 - 3 AZR 251/83).
  • LAG Hessen, 22.02.2001 - 12 Sa 2150/99

    Anrechnung der Grundwehrdienstzeit auf die Beschäftigungszeit ; Wirksamkeit und

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Auch die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2001 (ZTR 2001, 415) ergibt für den vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dahingehend, dass Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes vergleichbar sind und § 9 des 1. RGG deshalb gegen Artikel 3 Abs. 1 GG verstößt.
  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02
    Der Grundsatz des Vorrangs der Leistungs- vor der Feststellungsklage gilt hier deshalb nicht, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Beklagte auch ohne einen vollstreckbaren Leistungstitel die festgestellten Ansprüche erfüllen wird (vergl. BGH NJW 1984, 1119 BAG Urteile vom 16. April 1986 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. März 1995 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und damit schon ein Feststellungsurteil zu endgültiger Streitbeilegung führt.
  • BAG, 07.05.1976 - 3 AZR 267/75

    Härteregelung - Grenzfälle - Korrektur der Versorgungsgrundsätze -

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. September 2002 - 7 Sa 39/02 - wird zurückgewiesen.
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