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   VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86   

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VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86 (https://dejure.org/1986,1062)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 (https://dejure.org/1986,1062)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 (https://dejure.org/1986,1062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Gewässeraufsicht: Einschreiten bei Grundwassergefährdung; Inanspruchnahme des Zustandsstörers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 260
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Es ist im Bereich unter dem fraglichen Grundstück der Antragstellerin hochgradig durch Chlorkohlenwasserstoff (Tetrachlorethen und Trichlorethen) - eine wassergefährdende Flüssigkeit i.S. des § 19 g Abs. 5 WHG (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v.  13.2.1985, DÖV 1985, 687, 687) verunreinigt.

    Denn obgleich er - zu Recht - davon ausgeht, daß die vom Grundstück der Antragstellerin ausgehende Gefahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht - andernfalls hätte ihm allenfalls der Weg über § 76 HWG offengestanden (vgl. hierzu einerseits Hess.VGH, U. v.3.6.1985 - VIII OE 91/81 -, andererseits VGH Baden-Württemberg, U.  v.  13.2.1985, DÖV 1985, 687, 687 f.; zum sogen. "Gefahrerforschungseingriff" außerdem Papier, a.a.O. 875 ) -, ordnete er nicht zugleich sofort vollziehbar die Abtragung von Erdreich an, sondern zunächst die Niederbringung von Untersuchungsbohrungen.

  • VGH Hessen, 03.06.1985 - VIII OE 91/81
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    §§ 1 a Abs. 2, 6, 26 Abs. 2 und 34 WHG sowie 26 Abs. 2 HWG ) zu entnehmen ist - auch dann -, wenn eine Gefahr für das Grundwasser droht (Feldt/Becker, Hessisches Wassergesetz, Kommentar, 2. Aufl. 1983, § 74, Erl. 5; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, U. v. 3.6.1985 - VIII OE 91/81 - und Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 1976, Rdnr. 195).

    Denn obgleich er - zu Recht - davon ausgeht, daß die vom Grundstück der Antragstellerin ausgehende Gefahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht - andernfalls hätte ihm allenfalls der Weg über § 76 HWG offengestanden (vgl. hierzu einerseits Hess.VGH, U. v.3.6.1985 - VIII OE 91/81 -, andererseits VGH Baden-Württemberg, U.  v.  13.2.1985, DÖV 1985, 687, 687 f.; zum sogen. "Gefahrerforschungseingriff" außerdem Papier, a.a.O. 875 ) -, ordnete er nicht zugleich sofort vollziehbar die Abtragung von Erdreich an, sondern zunächst die Niederbringung von Untersuchungsbohrungen.

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    In der Regel übt die Wasserbehörde ihr Ermessen nur dann richtig aus, wenn sie den Handlungsstörer in Anspruch nimmt (Feldt/Becker, a. a.O. , Erl. 12; BGH, U. v. 11.6.1981, DÖV 1981, 843, 843 ); normative Richtschnur fehlerfreier Ausübung des Auswahlermessens muß aber auch beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung der Gesichtspunkt einer schnellen und wirksamen Gefahrenbeseitigung sein (vgl. Bay.VGH, U. v. 16.12.1981, BayVBl. 1982, 435, 437).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1973 - XI A 551/70
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Danach ist die Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor dem Handlungsstörer jedenfalls dann rechtens, wenn - wie hier - der Handlungsstörer nicht greifbar oder aus rechtlichen, faktischen oder finanziellen Gründen eine wirksame Gefahrenbeseitigung durch ihn nicht gewährleistet ist ( vgl. Papier, a.a.O. 879; Martens in Drews/Wacke/Vogel/ders., Gefahrenabwehr, Bd. 2, 8. Aufl. 1977, 5.183 f.; Götz, a.a.O., Rdnr. 236; BGH, U. v. 11.6.1981, DÖV 843, 844; OVG Münster, U. v. 17.4.1973, DVBl. 1973, 924, 928).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80

    Zwangsgeldandrohung und Anfechtbarkeit des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Zum einen setzt § 69 Abs. 3 Hess.VwVG voraus, daß eine Verbindung von Grundverfügung und Zwangsmittelandrohung überhaupt zulässig ist, und zum anderen bestehen gegen eine solche Verfahrensweise vor Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit jedenfalls dann keine Bedenken, wenn, - wie hier - das Zwangsmittel nur für den Fall angedroht ist, daß der Pflichtige nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Grundverfügung tätig wird (VGH Baden-Württemberg; B. v. 1.8.1980, ESVGH 30, 204 ff.).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Der Begriff des gefahrdrohenden Zustands eines Gewässers i.S. des § 74 Abs. 3 Satz 1 HWG schließt deshalb auch gefährliche Umstände ein, die auf das Gewässer einzuwirken drohen, wie etwa eine in den Erdboden eingedrungene wassergefährdende Flüssigkeit , die bei Untätigbleiben wahrscheinlich ins Grundwasser gelangen würde (Feldt/Becker, a.a.O.; Breuer, a.a.O., Rdnr. 198 m.w.N., insbesondere unter Berufung auf BVerwG, U. v. 16.11 .1973, NJW 1974, 815, 817) .
  • BAG, 16.02.1968 - 3 AZR 20/67

    Echte Vorgreiflichkeit - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Ablehnung der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Der Senat kann an dieser Stelle auch offenlassen, ob die Anforderung vorläufig veranschlagter Ersatzvornahmekosten vor der Durchführung der Ersatzvornahme gemäß § 74 Abs. 3 Satz 2 Hess.VwVG als Vollstreckungsmaßnahme zu qualifizieren ist oder nicht ( bejahend Hess. VGH, B. v. 19.10.1971 - IV TH 45/71 - verneinend VG Saarlouis, B. v. 13.3.1968, NJW 1968, 1493, und OVG Münster, B. v. 28.7.1982, NJW 1983, 1441).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1982 - 7 B 1303/80
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Der Senat kann an dieser Stelle auch offenlassen, ob die Anforderung vorläufig veranschlagter Ersatzvornahmekosten vor der Durchführung der Ersatzvornahme gemäß § 74 Abs. 3 Satz 2 Hess.VwVG als Vollstreckungsmaßnahme zu qualifizieren ist oder nicht ( bejahend Hess. VGH, B. v. 19.10.1971 - IV TH 45/71 - verneinend VG Saarlouis, B. v. 13.3.1968, NJW 1968, 1493, und OVG Münster, B. v. 28.7.1982, NJW 1983, 1441).
  • VGH Hessen, 26.03.1979 - IV OE 127/77
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86
    Dies ist jedoch gem. §§ 80 Abs. 2 Ziff. 3, 187 Abs. 3 VwGO, 12 Satz 1 HessAGVwGO bei einem Widerspruch gegen die Androhung einer Ersatzvornahme nicht der Fall, weil es sich um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung handelt (vgl. z.B. Hess. VGH, B. v. . 26.3.1979 - IV OE 127/77 -).
  • VGH Hessen, 24.06.1991 - 4 TH 899/91

    Gutachten über die Standsicherheit eines Gebäudes - Maßnahme zur Förderung der

    Dieses Problem wird in Literatur und Rechtsprechung unter dem Stichwort des sogenannten Gefahrerforschungseingriffs bei vornehmlich nach Wasser- und Abfallgesetzen zu beurteilenden sogenannten Altlastfällen, in denen bereits die Ermittlungen des Vorliegens und des Umfangs einer Gefahr sehr kostspielig ist, erörtert (vgl. Papier, DVBl. 1985, 873, 875, Schink, DVBl. 1986, 161, 165 f.; Pietzker, JuS 1986, 719, 722 f.; Breuer, NVwZ 1987, 751; Fleischer, JuS 1988, 530 f.; Bay. VGH, Beschl. v. 13.05.1986 -- 20 CS 86.00338 --, NVwZ 1986, 942; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1985 -- 5 S 1380/83 --, DÖV 1985, 687 und Urt. v. 11.10.1985 -- 5 S 1738/85 --, NVwZ 1986, 325 sowie Urt. v. 23.06.1988 -- 5 S 2908/87 --, N+R 1989, 260; OVG Saarland, Beschl. v. 21.09.1983 -- 2 W 1695/83 --, N+R 1986, 216; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.03.1986 -- 1 B 14/86 --, NVwZ 1987, 240; Hess. VGH, Beschl. v. 20.03.1986 -- 7 TH 455/86 --, DÖV 1987, 260 und Beschl. v. 11.10.1990, a.a.O.).

    Es reicht aus, daß die Maßnahme einen Schritt in die betreffende Richtung darstellt und die Gefahrenabwehr fördert, jedenfalls nicht ungeeignet zur Bekämpfung der konkreten Gefahr ist, denn es steht gerade im Ermessen der Behörde, in welchem Umfang sie Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreift (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 20.03.1986, a.a.O.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 420 f.; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Auflage, Randnummer 251; Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage, Randnummer 207).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Nach § 82 Abs. 1 WG sind die Behörden auch befugt, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht unmittelbar der Beseitigung der Störung, sondern -- im Sinne einer Gefahrenerforschungspflicht -- der bloßen Feststellung der Gefahrenursache dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 13.2.1985 -- 5 S 1380/83 --, DÖV 1985, 687, v. 23.6.1988 -- 5 S 2908/87 --, v. 20.1.1989 -- 5 S 3157/88 -- u. v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 --; Hess. VGH, Beschl. v. 20.3.1986 -- 7 TH 455/86 --, DÖV 1987, 260).
  • VGH Hessen, 21.05.1997 - 7 TG 2293/95

    Rechtsgrundlage für Einschreiten wegen des Verdachts von Altlasten;

    Als Sache in diesem Sinne kommen nur die Betriebsgrundstücke in Betracht, grundsätzlich nicht hingegen das diese durchfließende Grundwasser, weil es dem Grundeigentum rechtlich nicht zuzuordnen ist (Hess. VGH, Be. v. 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, DÖV 1987, 260 = ZfW 1987, 98, u. v. 02.06.1992 - 7 TH 1035/90 -, a.a.O.).

    Denn jedenfalls dann, wenn eine effektive Sanierung durch Verhaltensverantwortliche aus rechtlichen, faktischen oder finanziellen Gründen nicht gewährleistet ist, kann ermessensfehlerfrei gegen Zustandsverantwortliche eingeschritten werden (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, a.a.O., m.w.N.); auch gegen einen abgestuften Zugriff - also zunächst gegen die Verhaltensverantwortlichen bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und alsdann gegen die Zustandsverantwortlichen - ist demnach nichts einzuwenden (vgl. OVG Niedersachsen, U. v. 10.06.1989 - 12 A 234/86 -, NVwZ 1990, 786).

  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 7 TH 1035/90

    Altlastenverdacht; Anordnung der Erstellung eines Sanierungsplans vor Beginn der

    vom 19. April 1988, 26. April 1989 und 4. Oktober 1989 herangezogenen Grenzwertes von 70 ug/1 für chlorierte Kohlenwasserstoffe, der gemäß dem "Leitfaden Bodenuntersuchung" (Lieferung 1, Juli 1983) eine Sanierungsuntersuchung erfordere, und des Wertes von 25 ug/1, welcher im Jahresmittel nicht übertroffen werden soll, um toxikologische Gefährdungen auszuschließen (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 20. März 1986 - 7 TH 455/86 -, DÖV 1987, 260 = ZfW 1987, 98 = NuR 1987, 230 = UPR 1986, 437), welche beide erheblich überschritten sind, steht das Vorliegen einer Gewässerverunreinigung außer Frage.

    Denn das Wasserhaushaltsgesetz hat das unterirdische Wasser zur Sicherung einer funktionsfähigen Wasserbewirtschaftung einer vom Grundeigentum getrennten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterstellt; mindestens das den Boden als ständiger Strom durchfließende Grundwasser ist dem Grundeigentum also rechtlich nicht zuzuordnen (BVerfG, B. v. 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 = NJW 1982, 745 = DVBl. 82, 341 u. 555 = DÖV 1982, 543 = MDR 1982, 543 = NuR 1982, 145; Hess. VGH, B. v. 20. März 1986 - 7 TH 455/86 -, a.a.O., (m.w.N.)).

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Daher ist regelmäßig die verantwortliche Person in Anspruch zu nehmen, die die Gefahr am schnellsten und wirksamsten zu beseitigen in der Lage ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, UPR 1986, 437; Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 82) wobei die Kriterien der Sachnähe, Zumutbarkeit und Billigkeit als Ausfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681; Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 82).

    Die Inanspruchnahme des Zustandsverantwortlichen ist aber jedenfalls dann ermessensfehlerfrei, wenn der Handlungsstörer nicht greifbar oder aus rechtlichen, faktischen oder finanziellen Gründen eine wirksame Gefahrenbeseitigung durch ihn nicht gewährleistet ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, UPR 1986, 437; Beschl. v. 31.5.2005 - 4 TG 3246/04 - Beschl. v. 26.2.2007 - 4 TG 2974/06 - VG Gießen, Beschl. v. 24.11.2006 - 1 G 3748/06 - Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 87).

  • VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

    Dabei ist regelmäßig die verantwortliche Person in Anspruch zu nehmen, die die Gefahr am schnellsten und wirksamsten zu beseitigen in der Lage ist, wobei die Kriterien der Sachnähe, Zumutbarkeit und Billigkeit als Ausfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, UPR 1986, 437; Hornmann, Hessische Bauordnung (HBO), 2. Aufl. 2011, § 72 Rdnr. 82).
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 T 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 T 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 T 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 T 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 T 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff.; § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff.; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 S 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 S 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 S 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff., § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff., § 4 Abs. 6 Rn. 32; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes- Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

    Danach kann die Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor dem Handlungsstörer rechtens sein, wenn der Handlungsstörer nicht greifbar oder aus rechtlichen, faktischen oder finanziellen Gründen eine wirksame Gefahrenbeseitigung durch ihn nicht gewährleistet ist (VGH Kassel, U. v. 20.03.1986 - 7 TH 455/86 - DÖV 1987, 260).
  • VG Kassel, 07.03.2012 - 3 K 1533/10

    Beseitigung einer Einfriedung aus naturschutzrechtlichen Gründen

    Die Androhung der Ersatzvornahme ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, der sich als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, UPR 1986, 437; Urteilvom 25.01.1985 - 4 UE 2107/84 -, NJW 1985, 2492).
  • VGH Hessen, 10.06.1992 - 7 TH 3585/89

    Altlastenverdacht; Voraussetzung für ein Vorgehen der Wasserbehörde; Duldung

  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400

    Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters

  • VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00

    Nichtmitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung - Durchsetzung der

  • VGH Hessen, 19.11.1998 - 7 TZ 3325/98

    Rechtsgrundlage für Einschreiten wegen des Verdachts von Altlasten

  • VGH Hessen, 19.11.1998 - 7 TG 3325/98

    Regelungsgehalt des § 23 Hessisches Altlastengesetz (HAltlastG); Begründung von

  • VG Gießen, 13.03.2008 - 1 L 279/08

    Verwaltungsgericht Gießen bestätigt Verfügung der Unteren Naturschutzbehörde zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1990 - 20 A 1481/87

    Zu den Grundsätzen der Störerauswahl

  • VG Wiesbaden, 29.04.1988 - IV H 417/88

    Zuständigkeit der Wasseraufsicht zur Abwendung von Gefahren; Notwendigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1986 - S 2295/86
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