Rechtsprechung
KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensminderungspflicht des Geschädigten durch Anstrengung eines erfolgversprechenden Folgeprozesses; Voraussetzungen der Prozessstandschaft; Positive Forderungsverletzung (pFV); Merkantiler Minderwert
- Judicialis
BGB § 124; ; BGB § 463 S. 1; ; BGB § 463 S. 2; ; BGB § 467 S. 2; ; BGB § 477 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensminderungspflicht des Geschädigten durch Führung eines weiteren Prozesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.12.2004 - 14 O 166/04
- KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90
Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage …
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden auch durch die Führung eines weiteren Prozesses zu mindern, wenn dieser erfolgversprechend und ihm dieses Vorgehen zumutbar ist (BGH NJW-RR 1991, 1458).Ist der Prozess erfolgversprechend und geht er ohne Verschulden des Mandanten verloren, haftet der Anwalt auch für die im Schadensminderungsprozess angefallenen Kosten (BGH Urt. v. 23.5. 91 - III ZR 73/90 - ).
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung des zur Schadensabwendung oder -minderung geführten Prozesses auch dann, wenn dieser Rechtsstreit ohne Verschulden des Geschädigten erfolglos geblieben ist (BGH Urt. v. 23.5. 91 - III ZR 73/90 - ).
- BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85
Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Wenn aber handgreifliche Anhaltspunkte für einen Schaden vorliegen, muss der Händler weitere Untersuchungen anstellen und den Käufer auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen; andernfalls verschweigt er den Mangel arglistig (OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 431; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1064; BGH WM 1987, 137). - BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Dabei kann ihm ein Mitverschulden seines neuen Anwaltes zugerechnet werden (BGH NJW 1994, 1211).
- OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00
Zur Frage der Überprüfungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -). - OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 269/95
Kaufrecht: Untersuchungs- und Hinweispflichten des gewerblichen …
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Wenn aber handgreifliche Anhaltspunkte für einen Schaden vorliegen, muss der Händler weitere Untersuchungen anstellen und den Käufer auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen; andernfalls verschweigt er den Mangel arglistig (OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 431; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1064; BGH WM 1987, 137). - OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 59/99
Haftung des Kfz-Händlers bei unterlassener Untersuchung eines Gebraucht-Kfz
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -). - OLG Frankfurt, 19.02.1999 - 24 U 71/97
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Wenn aber handgreifliche Anhaltspunkte für einen Schaden vorliegen, muss der Händler weitere Untersuchungen anstellen und den Käufer auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen; andernfalls verschweigt er den Mangel arglistig (OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 431; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1064; BGH WM 1987, 137). - OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87
Schadensersatzanspruch gegen Gutachter; Einbeziehung in den Schutzbereich des …
Auszug aus KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05
Es wird in der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass Gutachterkosten nicht zu den Vertragskosten im Sinne des § 467 S. 2 BGB gehören und daher bei Wandlung nicht geltend gemacht werden können (Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 467 Rdnr. 18, OLG Koblenz NJW-RR 1989, 337).