Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.01.2006

Rechtsprechung
   KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05   

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https://dejure.org/2005,4756
KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4756)
KG, Entscheidung vom 08.11.2005 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4756)
KG, Entscheidung vom 08. November 2005 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Architekten auf Vorlage eines Bestandverzeichnisses über den Schriftwechsel mit den am Bau beteiligten Firmen; Auskunftspflichten des Architekten; Vorzeitige Beendigung des Architektenvertrages; Durchsetzbarkeit der Ansprüche des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Architektenvertrag; umfassende Auskunftspflicht gegenüber Bauherren

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 666; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 666 § 675
    Auskunftsanspruch des Auftraggebers gegenüber einem Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftwechsel zwischen Architekt und Firmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Bauherrn - Beweislast des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss Bestandsverzeichnis über Schriftwechsel mit beteiligten Firmen führen! (IBR 2006, 510)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Darlegungslast bei Überzahlung (IBR 2006, 1385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Es ist dann Sache des Auftragnehmers dieser Berechnung entgegenzutreten und nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (BGH BauR 2004, 1940 m. w. N.).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Formfreie und den Mindestpreischarakter der HOAI außer Betracht lassende Vereinbarungen (Vergleich, Verzicht) können in der Regel formlos erst dann getroffen werden, wenn der Vertrag vom Architekten erfüllt ist und keine Leistungen von ihm mehr erbracht werden müssen, weil kein Streit darüber besteht, dass das Werk mangelfrei erbracht ist (BGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - VII ZR 169/02 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Der Bundesgerichtshof hat die Bindungswirkung des Architekten an seine Schlussrechnung nur dann verneint, wenn der Architekt gute Gründe dafür hat, nachträglich eine neue Schlussrechnung zu stellen und der Auftraggeber keinen Vertrauensschutz gegen eine Nachforderung hat (BGH NJW 1993, 659 und 661).
  • BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62

    Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Der Anspruch auf Vorlage eines Bestandverzeichnisses über den Schriftwechsel mit den am Bau beteiligten Firmen folgt aus §§ 675, 666 BGB (BGHZ 41, 318, 321).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Damit ist die Beklagte nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Bindung an die Honorarschlussrechnung nicht (mehr) berechtigt, weitere Honorarforderungen zu stellen (vgl. BGH BauR 1985, 582).
  • OLG Köln, 30.05.1990 - 26 U 60/89

    Muß der Bauherr Auskunft über anrechenbare Kosten erteilen?

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 7 U 45/05
    Dazu benötigt er den vom Architekten mit den Baufirmen geführten Schriftwechsel, den der Architekt auch herausgeben muss (vgl. OLG Köln BauR 1991, 116 zur Überprüfung des Schlussrechnung des Architekten durch den Bauherrn).
  • KG, 18.08.2020 - 21 U 1036/20

    Streit über die Vergütung für die Begutachtung eines Bauvorhabens: Herausgabe des

    Obgleich die Klägerin eine auf Herausgabe gerichtete einstweilige Verfügung begehrt und nicht bereits mit den eingeschränkten Erkenntnismitteln des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt werden kann, dass der Verfügungsanspruch einredefrei besteht, ist für ihr Anliegen dennoch ein Verfügungsgrund gegeben, weil jedenfalls im vorliegenden Einzelfall ihr Interesse an der Durchsetzung ihres Anspruchs bedeutsamer ist als das Interesse des Beklagten, diese Herausgabe weiter zu verweigern (in ähnlichen Fällen im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019, 10 U 13/18; KG, Urteil vom 8. November 2005, 7 U 45/05; OLG Hamm BauR 2000, 295 sowie Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 2020, Teil 11, Rn. 230 m.w.N.).
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   OLG Karlsruhe, 26.01.2006 - 7 U 45/05   

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OLG Karlsruhe, 26.01.2006 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2006,82199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2006 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2006,82199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 7 U 45/05 (https://dejure.org/2006,82199)
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Volltextveröffentlichung

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