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   OLG München, 19.01.2005 - 7 U 4986/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9914
OLG München, 19.01.2005 - 7 U 4986/04 (https://dejure.org/2005,9914)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2005 - 7 U 4986/04 (https://dejure.org/2005,9914)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 7 U 4986/04 (https://dejure.org/2005,9914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu Versorgungsleistungen eines Sozius für die Altersversorgung ausgeschiedener Sozii durch den Rechtsanwaltssozietätsvertrag; Verlust der Zuschüsse der Sozietät für die eigene Altersversorgung beim Ausscheiden aus der Sozietät; Kürzung der ...

  • Anwaltsblatt

    § 138 BGB, § 723 BGB

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 723 Abs. 3; ; BGB § 275 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Rechtsanwaltssozietätsvertrags: Umfang der Beteiligung eines Sozius nach dessen Ausscheiden an der Altersversorgung der zuvor aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des aus einer Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts zu weiteren Versorgungsleistungen für die aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1959
  • AnwBl 2005, 429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG München, 19.01.2005 - 7 U 4986/04
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 127, 138, 142; OLG München NZG 2004, 1055; Palandt BGB, 64. Aufl., § 157 Rn. 7).
  • OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99

    Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des

    Auszug aus OLG München, 19.01.2005 - 7 U 4986/04
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 127, 138, 142; OLG München NZG 2004, 1055; Palandt BGB, 64. Aufl., § 157 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 8 U 46/09

    Verpflichtung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer in der Form einer BGB

    Dieser Beurteilung steht auch nicht die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG München vom 19.01.2005 (7 U 4986/04, OLGR München 2005, 359) entgegen.
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