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   OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22917
OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12 (https://dejure.org/2015,22917)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2015 - 7 U 73/12 (https://dejure.org/2015,22917)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 7 U 73/12 (https://dejure.org/2015,22917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Überschrift eines Artikels über die Aufdeckung von Steuerdelikten; Beurteilung der Online-Ausgabe des Artikels

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Schlagzeile eines Presseberichts muss im Zusammenhang mit dem Artikeltext ausgelegt werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kontext für Interpretation von Schlagzeilen maßgeblich

  • new-business.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Schlagzeilen dürfen nicht isoliert ausgelegt werden

  • titelschutzanzeiger.de (Pressebericht, 23.07.2015)

    August von Finck verliert gegen Handelsblatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 593
  • afp 2015, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, "Soldaten sind Mörder", NJW 1995, 3303ff, zitiert nach Juris Rn. 125; BVerfGE 82, 43, 52 KG, Urteil vom 13.04.1999, NJW 1999, 369ff, 370).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Denn das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, "IM-Sekretär", nicht das Erfordernis der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entfallen lassen wollen.
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, "Soldaten sind Mörder", NJW 1995, 3303ff, zitiert nach Juris Rn. 125; BVerfGE 82, 43, 52 KG, Urteil vom 13.04.1999, NJW 1999, 369ff, 370).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Etwas Anderes gilt dann, wenn eine Schlagzeile auf dem Titelblatt einer Tageszeitung oder Zeitschrift als eigenständige Tatsachenbehauptung wirkt, wie in den Fällen, die dem für den Kläger zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.1998, 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 - Caroline I -, AfP 1998, 184-189, zu Grunde lagen.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Den Interpretationsmaßstab eines flüchtigen Lesers, der ausschließlich die Überschrift zur Kenntnis nimmt, hält der Senat indes nach den obigen Ausführungen nach Art und Gestaltung der Artikel nicht für angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1976, NJW 1977, 799, zitiert nach Juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 09.02.1982, NJW 1982, 1805f, zitiert nach Juris Rn. 16).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, "Soldaten sind Mörder", NJW 1995, 3303ff, zitiert nach Juris Rn. 125; BVerfGE 82, 43, 52 KG, Urteil vom 13.04.1999, NJW 1999, 369ff, 370).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80

    Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Den Interpretationsmaßstab eines flüchtigen Lesers, der ausschließlich die Überschrift zur Kenntnis nimmt, hält der Senat indes nach den obigen Ausführungen nach Art und Gestaltung der Artikel nicht für angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1976, NJW 1977, 799, zitiert nach Juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 09.02.1982, NJW 1982, 1805f, zitiert nach Juris Rn. 16).
  • LG Hamburg, 12.07.2012 - 324 O 636/11

    Medienstreit: Baron von Finck verklagt das "Handelsblatt"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.07.2012, Az. 324 O 636/11, wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Auch wo Zeitungen zwischen die Schlagzeile und den eigentlichen redaktionellen Text noch eine besonders hervorgehobene kurze Zusammenfassung setzen, darf die Schlagzeile nicht ohne die Berücksichtigung dieses ihr unmittelbar nachfolgenden Texts gewertet werden (vgl. Soehring/Hoene, a.a.O., Rn. 16.83; OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015 - 7 U 73/12, NJOZ 2016, 695, 697, Rn. 28; siehe auch Seitz, Der Gegendarstellungsanspruch, 5. Aufl., Kap. 6, Rn. 31; BGH, Urteil vom 25.03.1997 - VI ZR 102/96, NJW 1997, 2513 f., jeweils m.w.N.; bei der Beurteilung einer Tatsachenbehauptung auf die Überschrift, den Vorspann und die nachfolgenden Ausführungen im Artikel abstellend etwa auch BGH, Urteil vom 22.10.1987, NJW 1988, 1589, 1590).
  • LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22

    Drogen-Partys - Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über

    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Schlagzeile einer Presseveröffentlichung als eigenständige Tatsachenbehauptung wirkt (BVerfG, NJW 1998, 1381, 1384; OLG Hamburg, NJOZ 2016, 695 Rn. 28 f.).

    a) Zumal wenn zwischen die Artikelüberschrift und den eigentlichen redaktionellen Text eine besonders hervorgehobene kurze Zusammenfassung gesetzt ist, darf die Überschrift nicht ohne Einbeziehung dieses ihr unmittelbar nachgeordneten Textes gewertet werden (OLG Hamburg, NJOZ 2016, 695 Rn. 28).

  • KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit

    Überschriften kann nicht generell die Funktion aus sich selbst heraus verständlicher Tatsachenbehauptungen oder einer unverkürzten Wiedergabe der Gesamtdarstellung zugewiesen werden; die Überschrift darf nicht ohne Einbeziehung dieses ihr unmittelbar nachgeordneten Textes gewertet werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2015 - 7 U 73/12 -, Rn. 38, juris).
  • LG Hamburg, 23.02.2018 - 324 O 355/16

    Unterlassungsanspruch wegen einer identifizierenden Verdachtsberichtserstattung

    Es kann daher dahinstehen, ob bei dem Unterlassungsanspruch stets der Leser zugrunde zu legen ist, der den gesamten Beitrag liest, oder auch der sogenannte Überschriftenleser maßgeblich sein kann (vgl. hierzu Hans. OLG Hamburg, AfP 2015, 444).
  • LG Wuppertal, 14.11.2012 - 8 S 31/12
    Die diesbezüglichen Ausführungen des Klägers geben der Kammer keinen Anlass, von der insoweit einhelligen und überzeugenden Auffassung in der deutschen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.07.2012 - 7 U 73/12; OLG Köln, Urt. v. 03.02.2012 - I-20 U 140/11, Juris) abzuweichen.
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