Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechnung gegen eine gemeinschaftliche Forderung i.S.v. § 432 BGB bei Aufhebung der Gemeinschaft; Übernahme der persönlichen Zahlungsverpflichtung für die Entrichtung eines Grundschuldbetrages und der Zinsen durch eine Person bei der Bestellung der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 93
Zur Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 09.08.2005 - 2 K 243/03
- LG Potsdam, 04.04.2007 - 1 O 314/06
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83
Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Folglich beruft sich der Kläger auf Seite 5 der Klage (Bl. 16 d.A.) mit Recht darauf, dass die titulierte Forderung der Beklagten nicht allein, sondern nur nach Maßgabe ihrer Beteiligung an der Gemeinschaft (§ 420 BGB) - das heißt nur zur Hälfte (BGH NJW 1984, 2526, 2527) - zusteht.Maßgeblich ist, dass die Forderung auf Zahlung des Erlöses teilbar ist (BGH NJW 1984, 2526, 2527).
- BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85
Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Die von der Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung ist nämlich noch nicht beendet, weil der Versteigerungserlös - nach Maßgabe des Protokolls zur Verteilung vom 22.08.2007 (Bl. 417 - 420 d.A.) - noch nicht ausgekehrt ist (BGH WM 1988, 845).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- suchmaschinen-und-recht.de
Löschungspflichten aus Online-Archiven
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.06.2007 - 324 O 783/06
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Wie das Bundesverfassungsgericht in der Lebach-Entscheidung (BVerfGE 35, 202, 226 - Lebach I) ausgeführt hat, wird eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters stets dessen Persönlichkeitsbereich erheblich beeinträchtigen, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.Er muss grundsätzlich auch dulden, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (BVerfGE 35, 202, 230f. - Lebach I).
Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn ein den Täter identifizierender Beitrag nach seiner Haftentlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung veröffentlicht werden soll (BVerfGE 35, 202, 234f. - Lebach I).
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228).Zutreffend verweist das Landgericht zwar darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25.11.1999 (NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II) ausgeführt habe, dass auch ohne zeitliche Nähe zur Haftentlassung die möglichen Folgen eines Berichts über die Straftat eines Verurteilten für sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gravierend sein könnten.
Dass Personen möglicherweise in ihren (Vor-)Urteilen gegen den Täter bestärkt werden, stellt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 1859, 1861 - Lebach II) keine das Resozialisierungsinteresse erheblich beeinträchtigende Verletzung dar.
- OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 38/86
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Auch die in AfP 1986, 347 veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln betraf eine andere Fallgestaltung.
- OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93
Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Die in NJW-RR 1994, 1439 veröffentlichte Entscheidung des HansOLG Hamburg betraf denselben Täter, der sich zum Zeitpunkt der Presseveröffentlichung inzwischen über 17 Jahre in Haft bzw. psychiatrischer Unterbringung befand. - OLG Hamm, 10.02.1988 - 3 U 243/87
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen allerdings nicht den in Haft befindlichen Straftäter, sondern, wie die Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 97, 391 (404) deutlich macht, den Täter, der sich in Freiheit befindet und bei dem ein Bericht über die Tat zu erheblichen Beeinträchtigungen, nämlich Stigmatisierung, soziale Isolierung und zu einer darauf beruhenden grundlegenden Verunsicherung des Betroffenen, führen kann. - OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" ; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich (BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II; HansOLG Hamburg, AfP 2007, 228). - OLG Hamburg, 22.11.1990 - 3 U 170/90
Honka I
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
Der der Entscheidung des HansOLG Hamburg vom 22.11.1990 (NJW-RR 1991, 990) zugrundeliegende Fall war insofern anders gelagert, als der Täter zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung bereits 13 ½ Jahre seiner 15jährigen Haftstrafe verbüßt hatte und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war.