Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1779 Abs 2 S 2 BGB, § 151 FamFG
Vormundschaftssache: Zulässigkeit der Beschwerde des abgesetzten Vormunds; Geeignetheit des Geschäftsführers einer Babyklappe für die Vormundschaft über einen anonym abgegebenen Säugling - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde des abgesetzten gegen die Einsetzung eines neuen Vormundes; Eignung der Geschäftsführerin der Betreiberin einer Babyklappe als Vormund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1779
Zulässigkeit der Beschwerde des abgesetzten gegen die Einsetzung eines neuen Vormundes - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Austausch eines Vormunds durch das Familiengericht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Babyklappe - und der Vormund des Babys
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung eines abgesetzten Vormundes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung eines abgesetzten Vormundes
- juraforum.de (Kurzinformation)
Babyklappenbetreiber ist kein neutraler Vormund
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.12.2013 - 270 F 226/13
- OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 579
- FamRZ 2014, 954
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
Und A. hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Biografie (vgl. dazu BVerfGE 79, 256 - Recht auf Herkunft). - BVerfG, 20.03.2006 - 1 BvR 1702/01
Entlassung des Heimleiter-Betreuers
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
Das ändert aber nichts an der eingegangenen Verpflichtung gegenüber der Mutter; sie ist es, die darüber bestimmt, ob sie ihre Anonymität aufgibt, nicht X. Der Interessenkonflikt bleibt bestehen und manifestiert sich konkret in jedem Einzelfall; mithin lassen sich die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2006, 1509) aus der zu § 1897 Abs. 3 BGB ergangenen Entscheidung auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen. - OLG Karlsruhe, 26.06.2013 - 18 UF 296/11
Vormundschaftssache: Beschwerdebefugnis der Pflegeperson gegen die Auswahl eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
Ob dies auch für das Verhältnis ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Berufsvormund gilt (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 1665;… Wagenitz, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 1791 b BGB m.w.N.), lässt sich der Norm jedenfalls nicht entnehmen, muss aber auch nicht vertieft werden, setzt es doch allemal voraus, dass der ehrenamtliche Einzelvormund geeignet ist, und dies trifft für die Beschwerdeführerin nicht zu.
- OLG Bamberg, 02.11.2022 - 7 WF 174/22
Voraussetzung für die Entlassung eines Vormunds
Insbesondere ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt, da sie begehrt, die vom Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss vom 24.08.2022 getroffene Entscheidung aufzuheben, die eingesetzte Vormundin abzusetzen und sie, die Beschwerdeführerin, wieder einzusetzen (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 3. März 2014 - 7 UF 150/13 -, Rn. 5, juris).Nicht in die Abwägung des Amtsgerichts einbezogen wurde auch die Wertung des § 1791 b BGB: Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft (§ 1791 b BGB) hat Vorrang gegenüber der Amtsvormundschaft (Hans. OLG Hamburg, B. v. 3.03.2014 - 7 UF 150/13 -, Rn. 8, juris).
- OLG Hamm, 17.03.2017 - 6 UF 122/16
Entlassung des Vormundes wegen Gefährdung der Interesen des Mündels
- OLG Hamm, 17.03.2017 - 6 UF 121/16
Entlassung des Vormundes wegen Gefährdung der Interesen des Mündels