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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15774
OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung bei Rücknahme des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Zwar hat eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzliche die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat (BGH BauR 2005, 133; BGH BauR 2005, 1056).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Eine Teilkostenentscheidung wäre nicht zulässig (BGH MDR 2004, 1373; OLG Koblenz IBR 2006, 534).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 1/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Zwar hat eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzliche die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat (BGH BauR 2005, 133; BGH BauR 2005, 1056).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Eine Teilkostenentscheidung wäre nicht zulässig (BGH MDR 2004, 1373; OLG Koblenz IBR 2006, 534).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen die

    Bei der Regelung in § 494 a Abs. 2 ZPO und der von Judikatur und Literatur bei vollständiger Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrages befürworteten entsprechenden Anwendung des § 91 Abs. 1 bzw. § 269 Abs. 3 S.2 ZPO handelt es sich nämlich um Ausnahmen , die ihre Rechtfertigung darin finden, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (wie hier für die teilweise Antragsrücknahme OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1679; OLG Koblenz NJOZ 2006, 395).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2016 - 2 W 6/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer isolierten

    Richtig ist allerdings, dass es sich bei den genannten Fällen, in denen im selbständigen Beweisverfahren über dessen Kosten entschieden wird, um Ausnahmen handelt, die ihre Rechtfertigung an sich darin haben, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 1679).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,85394
OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2011,85394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2011 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2011,85394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2011,85394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a GVG, § 5 Abs 3 ArbGG, § 84 HGB
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für Rückforderungsansprüche gegen selbstständigen Handelsvertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für Rückforderungsansprüche gegen selbstständigen Handelsvertreter

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 3 ; HGB § 84
    Abgrenzung von selbständigem Handelsvertreter und Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 41 -, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, ordentliche Gerichtsbarkeit, Provisionsvorschuss, Einfirmenvertreter, selbstständiger Handelsvertreter, Gerichtszuständigkeit, Kernarbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 84
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für Rückforderungsansprüche gegen selbstständigen Handelsvertreter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10
    Dieser sei nach der Entscheidung des BGH vom 27.10.2009 (Az. VIII ZB 45/08) zu berücksichtigen.

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (vgl. BGH GWR 2009, 464).

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10
    Allein die behauptete Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten Besprechungen (Montagsrunden etc.) stellt keinen so gravierenden Eingriff dar, dass sie mit dem Status eines Selbständigen nicht vereinbar wäre (vgl. hierzu BAG NJW 2010, 2455).
  • OLG Hamm, 29.11.2010 - 18 W 61/10

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von 92a Abs. 1 S. 1 HGB; Zuständigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10
    § 2 Ziffer 1 des X Consultant Vertrages ist dahingehend auszulegen, dass der Beklagte hauptberuflich nur für die Klägerin tätig sein durfte, ihm ein Tätigwerden für andere Firmen im Nebenberuf mithin erlaubt war (vgl. OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Hamm Beschluss vom 29.11.2010 Az. 18 W 61/10).
  • OLG Bamberg, 18.06.2010 - 5 W 38/10

    - MLP 40 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeit,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 7 W 40/10
    Gleiches gilt, soweit er hauptberuflich nur für die Klägerin tätig sein durfte, die Kundenakten im Eigentum der Klägerin stehen und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an diese herauszugeben waren sowie ein  Wettbewerbsverbot vereinbart war (vgl. OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 3.5.2005, Az. 16 W 119/04; OLG Nürnberg Beschluss vom 15.4.2009 Az. 12 W 623/09; OLG Bamberg Beschluss vom 18.6.2010 Az. 5 W 38/10).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 16/14

    Rechtswegzuständigkeit: Arbeitnehmereigenschaft des Handelsvertreters bei

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ist ein solcher Handelsvertreter jedoch einem Angestellten ähnlich angenähert wie ein Handelsvertreter, dem vertraglich vollständig untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden (im Ergebnis ebenso Emde, Vertriebsrecht, 3. Aufl., § 92a HGB Rn. 9; a.M. OLG Hamm, Beschluss vom 29. November 2010 - I-18 W 61/10, juris Rn. 30 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 5 W 38/10, n.v.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 7 W 40/10, n.v.).
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