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   BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R   

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BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R (https://dejure.org/2008,2913)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R (https://dejure.org/2008,2913)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 58/06 R (https://dejure.org/2008,2913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung - Wegfall der Minderung der Anspruchsdauer bei Ersatz bzw Nachzahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber - Nichtberücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung; Gleichwohlgewährung; Wegfall der Minderung der Anspruchsdauer bei Ersatz durch den Arbeitgeber; Nichtberücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begünstigung durch Gutschrift von Tagen mit Arbeitslosengeldanspruch nach einer Arbeitslosengeld-Gleichwohlgewährung wegen Zahlung des auf Grund gesetzlichen Forderungsübergangs zustehenden Überbrückungsgeldes; Abhängigkeit eines Zahlungsanspruches für einen streitigen ...

  • Judicialis

    AFG F: 24.03.1997 § 110 S 1 Nr 1; ; AFG F: 24.03.1997 § 117 Abs 2; ; AFG F: 24.03.1997 § 117 Abs 3; ; AFG F: 24.03.1997 § 117 Abs 4 S 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 128 Abs 1 Nr 1; ;... SGB III F: 26.12.1997 § 427 Abs 6; ; SGB X § 115 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wege der Gleichwohlgewährung bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Wegfall der Minderung der Anspruchsdauer bei Ersatz durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Schon bisher hat das BSG in seinen Entscheidungen über die Unbeachtlichkeit der eingetretenen Minderung der Alg-Anspruchsdauer, ohne dies gesondert zu problematisieren, immer nur den Ersatz des Betrages gefordert, der dem von der Beklagten gezahlten Alg entsprach (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 16 S 76 sowie Nr. 18 S 90; SozR 3-4100 § 105a Nr. 6 S 30 f).

    Zu den lediglich im Zusammenhang (iS eines Annexes) mit der Alg-Zahlung stehenden Aufwendungen gehören die Beiträge zur Sozialversicherung (im Ergebnis auch BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 6 S 30).

    Soweit in der Entscheidung des BSG vom 23. Juli 1998 (SozR 3-4100 § 105a Nr. 6 S 31) angedeutet ist, die Beklagte müsse vollen Ersatz ihrer Aufwendungen erhalten, beziehen sich diese Ausführungen allein auf denjenigen Betrag, den die Beklagte als Alg gezahlt hatte, nicht auf sonstige im Zusammenhang damit stehende Ausgaben.

    Vor einer solcher Normierung besteht keine Grundlage für eine Korrektur im Wege der Rechtsfortbildung (vgl zu dieser Überlegung in einer vergleichbaren Konstellation: BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 6 S 30 f).

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Dabei beruhte diese Rechtsprechung zum einen auf der zutreffenden Überlegung, dass das Ruhen des Alg-Anspruchs und der Forderungsübergang (§ 115 Abs. 1 SGB X) von Gesetzes wegen eintreten, zum anderen aber bei einer rechtmäßigen Gleichwohlgewährung der Alg-Anspruch entgegen dem ungenauen Gesetzeswortlaut gerade nicht ruht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 71 mwN) und die Zahlung von Alg auch nach Ersatz des Alg-Betrages durch den Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung des übergegangenen Anspruchs rechtmäßig bleibt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f).

    Die Bewilligung von Alg wäre dann ggf nach den §§ 45 ff SGB X rückabzuwickeln (vgl: BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 77; BSGE 72, 111, 115 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9 S 54; SozR 3-4100 § 117 Nr. 10 S 60 f), und die Zahlung der Arbeitgeberin an die Beklagte über die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch) zu korrigieren (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 21 S 149).

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 72/98 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Gleichwohlgewährung - Spitzbetrag -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Das LSG hat deshalb nach der Zurückverweisung nicht mehr zu prüfen, ob der nach § 117 Abs. 2 und 3 AFG maßgebliche Zeitraum unter Berücksichtigung der Rechtsprechung richtig berechnet worden ist (vgl zur Notwendigkeit einer Kapitalisierung bei monatlichen Zahlungen: BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13 S 77; vgl zur Situation eines Spitzbetrags: BSGE 85, 116, 119 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 19 S 131), und zwar insbesondere nicht, wie der maßgebliche Zeitraum zu berechnen ist, wenn - wie vorliegend - die monatliche Entschädigungszahlung in ihrer Höhe abhängig ist von der Zahlung und Höhe des Alg, also sich Entschädigungsleistungen und Alg gegenseitig in der Höhe bedingen.

    Hat die Arbeitgeberin den Anspruch des Klägers auf die monatlichen Überbrückungsgeldbeträge erfüllt, bevor die Beklagte diesem für denselben Zeitraum Alg bewilligt hatte, wofür - jedenfalls für die Zeit von Oktober bis Dezember 1997 - die Aktenlage spricht, liegt überhaupt kein Fall der Gleichwohlgewährung nach § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG vor; denn die Gleichwohlgewährung setzt gerade voraus, dass die Arbeitgeberin den Anspruch des Klägers auf Entlassungsentschädigung nicht erfüllt hat (BSGE 85, 116, 119 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 19 S 131).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Hierbei kommt es darauf an, wie der Empfänger nach den Umständen des Einzelfalles die Erklärung bei verständiger Würdigung zu deuten hatte; in Betracht kommen dabei die Umstände vor und beim Ergehen der behördlichen Maßnahme und uU auch solche, die ihr folgen (BSG Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 49/82 - juris RdNr 13; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; vgl auch BSGE 17, 124, 126 = SozR Nr. 1 u Art. 2 § 1 AnVNG).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92

    Abfindung - Darlehn

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Die Bewilligung von Alg wäre dann ggf nach den §§ 45 ff SGB X rückabzuwickeln (vgl: BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 77; BSGE 72, 111, 115 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9 S 54; SozR 3-4100 § 117 Nr. 10 S 60 f), und die Zahlung der Arbeitgeberin an die Beklagte über die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch) zu korrigieren (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 21 S 149).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Dabei beruhte diese Rechtsprechung zum einen auf der zutreffenden Überlegung, dass das Ruhen des Alg-Anspruchs und der Forderungsübergang (§ 115 Abs. 1 SGB X) von Gesetzes wegen eintreten, zum anderen aber bei einer rechtmäßigen Gleichwohlgewährung der Alg-Anspruch entgegen dem ungenauen Gesetzeswortlaut gerade nicht ruht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 71 mwN) und die Zahlung von Alg auch nach Ersatz des Alg-Betrages durch den Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung des übergegangenen Anspruchs rechtmäßig bleibt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der Fall, wenn die Minderung der Anspruchsdauer auf Grund des im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis 2. Januar 1998 gezahlten Alg wegen Vorliegens einer Gleichwohlgewährung nach § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG und Zahlung des Überbrückungsgeldes der Arbeitgeberin an die Beklagte unbeachtlich wäre (vgl nur: BSGE 60, 168, 173 f = SozR 4100 § 117 Nr. 16 S 75 f; Leitherer in Eicher/Schlegel, SGB III, § 128 Rz 53 f, Stand November 2004; Voelzke in Kasseler Handuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 85; Valgolio in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 10 RdNr 289; Pilz in Gagel, SGB III mit SGB II, § 128 SGB III RdNr 17, Stand Mai 2007).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Die Bewilligung von Alg wäre dann ggf nach den §§ 45 ff SGB X rückabzuwickeln (vgl: BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 77; BSGE 72, 111, 115 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9 S 54; SozR 3-4100 § 117 Nr. 10 S 60 f), und die Zahlung der Arbeitgeberin an die Beklagte über die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff Bürgerliches Gesetzbuch) zu korrigieren (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 21 S 149).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Wegen der Bestandskraft dieses Bescheides ist es unerheblich, dass dieser Bescheid - nimmt man ihn wörtlich - nach der früheren Rechtsprechung des BSG rechtswidrig wäre (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21 S 117 f), weil er dem Bewilligungsbescheid für den bezeichneten Zeitraum widerspricht.
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R
    Hierbei kommt es darauf an, wie der Empfänger nach den Umständen des Einzelfalles die Erklärung bei verständiger Würdigung zu deuten hatte; in Betracht kommen dabei die Umstände vor und beim Ergehen der behördlichen Maßnahme und uU auch solche, die ihr folgen (BSG Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 49/82 - juris RdNr 13; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; vgl auch BSGE 17, 124, 126 = SozR Nr. 1 u Art. 2 § 1 AnVNG).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 8/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit -

    Kehrseite dieser Bewilligung von Alg ist die Verfügung, dass ab dem 11.3.2014 kein Anspruch auf Alg mehr besteht (vgl BSG vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 58/06 R - SozR 4-4300 § 128 Nr. 2 RdNr 10; BSG vom 3.5.2018 - B 11 AL 6/17 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 26 RdNr 9, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Ob und inwieweit die Krankenkasse gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge hat (vgl. für Sozialleistungen im Bereich des SGB III § 335 Abs. 3 SGB III und BSG 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 58/06 R - Rn. 20, SozR 4-4300 § 128 Nr. 2) ist im Streitfall unerheblich.
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 6/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung - Anspruchsdauer -

    Kehrseite der Alg-Bewilligung in den Bescheiden vom 27.5.2013 ist die Verfügung, dass nach dem 27.5.2013 kein Alg-Anspruch mehr besteht (vgl BSG vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 58/06 R - SozR 4-4300 § 128 Nr. 2 RdNr 10) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    § 148 Abs. 3 SGB III betrifft damit sog. Nahtlosigkeitsfälle nach § 145 Abs. 3 SGB III i.V.m. § 103 SGB X sowie Fälle einer Gleichwohlgewährung nach § 157 Abs. 3 SGB III und nach § 158 Abs. 4 SGB III. Durch die Neuregelung des § 148 Abs. 3 SGB IIII wurde eine nach der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R) vorzunehmende Gutschrift der Anspruchsdauer in Fällen, in denen die Beklagte Alg zunächst vorgeleistet, dieses jedoch später ganz oder teilweise erstattet oder ersetzt erhalten hat, gesetzlich normiert (BT-Drucks. 18/8042 S. 28).
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

    Demgegenüber besteht in der Praxis der Beklagten und in der Literatur - bestätigt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - bereits seit Jahrzehnten Einigkeit darin, dass die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes in Fällen der Gleichwohlgewährung nachträglich durch eine entsprechende "Gutschrift" zu verlängern ist, wenn es die Billigkeit erfordert bzw. die Versagung einer Gutschrift "unbillig erscheint" (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 -, in juris; Urteil vom 24. Juli 1986, - 7 RAr 4/85 -, SozR 4100 § 117 Nr. 16; Urteil vom 11. Juni 1987, a.a.O. und Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 58/06 R, in juris, vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2006 - L 9 AL 1189/03 -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 12 AL 96/07

    Arbeitslosenversicherung

    Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bescheid der Beklagten vom 07.03.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.04.2007, den der Kläger mit einer Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -), verbunden mit einer allgemeinen Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) angreift (vgl. BSG 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R - Rz. 10).

    Jedoch hat das BSG richterrechtlich entwickelt, dass aus Billigkeitsgründen eine "Gutschrift" der Anspruchdauer zu erfolgen hat, wenn die Beklagte ihren "Schaden" den sie durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes erleidet, ersetzt erhält, etwa durch Zahlungen des Arbeitgebers an die BA aufgrund übergegangener Ansprüche (grundlegend BSG 24.07.1986 - 7 RAr 4/85 -, Rz. 22; zuletzt bestätigt durch BSG 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R - Rz. 11, m.w.H. zum Schrifttum).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2024 - L 2 AL 22/19
    Der Bescheid bestimmt damit nur deklaratorisch den nach §§ 93 Abs. 3, 157 Abs. 1 SGB III zur Prüfung einer Gleichwohlgewährung von Gründungszuschuss nach § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III maßgeblichen Zeitraum (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 58/06 R -, juris Rz. 14).
  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 10 AL 69/12

    Kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, da früherer Anspruch erschöpft und kein

    Eine Minderung des Anspruchs für die Zeit der sog. Gleichwohlgewährung vom 04.08.2008 bis 31.08.2008 trat nicht ein, da die von der Beklagten bei A geltend gemachte Erstattungsforderung voll erfüllt worden ist (vgl BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R - SozR 4-4300 § 128 Nr. 2; Brand in: Brand, SGB 111, 6. Aufl, § 148 Rn 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

    Diese Minderung der Anspruchsdauer um die im Rahmen der Gleichwohlgewährung geleisteten Tage entfällt aber (nur dann) aus Billigkeitsgründen, wenn die Beklagte für das in der Zeit der Gleichwohlgewährung gezahlte Alg tatsächlich Ersatz erlangt hat (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. September 1979, Az. 7 RAr 51/78; Urteil vom 24. Juli 1986, Az. 7 RAr 4/85, Urteil vom 29. Januar 2008, Az. B 7/7a AL 58/06 R - hier alle zitiert nach Juris).
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