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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,7146
OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04.OVG (https://dejure.org/2004,7146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2004 - 8 A 10189/04.OVG (https://dejure.org/2004,7146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2004 - 8 A 10189/04.OVG (https://dejure.org/2004,7146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Beigeladenen auf Zulassung zur Berufung; Anspruch auf Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen ; Wirksamkeit eines Bebauungsplanes im Hinblick auf beachtlichen Abwägungsmangel; Anforderung an die Abwägung bei derÜberplanung von den in ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 5; ; BauGB § 1 Abs. 5 S. 2; ; BauGB § 1 Abs. 5 S. 7 Nr. 7; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 8; ; BauGB § 8 Abs. 2; ; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs. 2; ; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Windenergie; Windkraft; Windenergieanlage; Windkraftanlage; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Konzentrationszone; Ausschlusswirkung; Abwägung; Sondergebiet; Sonderbaufläche; Abwägungsfehler; Entwicklungsgebot; städtebauliche Entwicklung; beachtlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat die Windenergienutzung Vorrang in der Abwägung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 975 (Ls.)
  • DÖV 2004, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04
    Die mit der rechtswirksamen Ausweisung solcher Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Regel verbundene Ausschlusswirkung für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen an anderen Standorten im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans setzt allerdings voraus, dass sich in den Konzentrationszonen die betroffenen Vorhaben gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen können (s. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, NVwZ 2003, 738).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

    Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04
    Vielmehr sind Abweichungen zulässig, soweit sie sich als Ausfüllung der durch die geringere Detailschärfe des Flächennutzungsplans bedingten Gestaltungsspielräume darstellen und die planerische Konzeption des Flächennutzungsplanes für den engeren Bereich des Bebauungsplans unberührt lassen (s. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, BRS 62 Nr. 48, und Beschluss vom 12. Februar 2003, ZfBR 2003, 381).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04
    Die erforderliche Ergebnisrelevanz liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa dann der Fall sein kann, wenn sich an Hand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992, BRS 54 Nr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 131/02

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 8 A 10189/04
    Dieser Vorrang ist in der Bebauungsplanung zu respektieren und kann im Wege einer Abwägung nur insoweit überwunden werden, als überwiegende sonstige Belange Festsetzungen über die nähere Ausgestaltung der Windenergienutzung (etwa Höhenbeschränkungen oder Beschränkungen der Anzahl der Anlagen; s. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04. Juni 2003, BauR 2003, 1696) rechtfertigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Die Anpassungspflicht ist verengt, wenn der Raumordnungsplan Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtswirksam ausweist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11.3.2004, DÖV 2004, 841 und juris, Rn. 6 und OVG NRW, Urteil vom 12.2.2004, BauR 2004, 972 und juris, Rn. 30, jeweils zu § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 8 A 11033/04

    Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Unvereinbarkeit mit regionalem

    Die Befürchtung der Klägerin, die festgelegten Vorranggebiete könnten durch gemeindliche Bebauungspläne zum Ausschluss oder zur Reduzierung der Windkraft unterlaufen werden, ohne dass dies in der Abwägung zum RROP Wind 2004 habe berücksichtigt werden können, teilt der Senat im Hinblick auf die Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB nicht (vgl. auch den Senatsbeschluss vom 11. März 2004, NuR 2004, 399 - dort zur Auswirkung von im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windenergiezonen auf Bebauungspläne -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - 2 A 4.22

    Nachbarschutz von Windenergieanlagenbetreibern im Bebauungsplanverfahren

    Dieses auf das gesamte Gebiet der Gemeinde bezogene Konzept wird unter anderem in Frage gestellt, wenn eine Konzentrationszone zu einem wesentlichen Teil beschränkt wird, auch wenn dieser Teil bezogen auf das Gemeindegebiet flächenmäßig von relativ geringer Bedeutung ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Februar 2004 - 7a D 134/02.NE, juris Rn. 37; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. März 2004 - 8 A 10189/04 -, juris Rn. 10).
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