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   BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07   

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https://dejure.org/2008,239
BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflichten bei einem Betriebsübergang; Wirksamer Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Beginn der Widerspruchsfrist

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

  • hensche.de

    Betriebsübergang: Informationspflichten

  • Betriebs-Berater

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a; ZPO § 138
    Betriebsübergang - Unterrichtung; Widerspruch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB: Benennung des Betriebserwerbers und Haftungsverteilung zwischen Veräußerer und Erwerber Pflichtinhalt ? Lauf der Widerspruchsfrist erst nach ordnungsgemäßer Unterrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Unterrichtung vor Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsteilübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler überträgt einen Betriebsteil auf neue GmbH - Geht ihr Arbeitsverhältnis auf einen anderen Arbeitgeber über, müssen Arbeitnehmer korrekt informiert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsteilübergang

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Unterrichtung bei Betriebsübergang muss genaue Bezeichnung des neuen Arbeitgebers enthalten

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Unterrichtung der Mitarbeiter

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Informationspflichten beim Betriebsübergang: Bezeichnung des Erwerbers als "neue GmbH" genügt nicht.

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Praxis- / Klinikveräußerung und Betriebsübergang: Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Praxis- / Klinikveräußerung und Betriebsübergang: Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur ordnungsgemäßen Unterrichtung bei einem Betriebsteilübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.8.2008)

    Arbeitnehmer bei Verkauf von Betriebsteilen gestärkt // Unzureichende Information verlängert Widerspruchsfrist

Besprechungen u.ä. (4)

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Informationspflichten beim Betriebsübergang

  • channelpartner.de (Kurzanmerkung)

    § 613a BGB
    Der Arbeitgeber wechselt - was ist zu tun?

  • openpr.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Belehrung über Betriebsübergang löst Widerspruchsfrist nicht aus (RA Dr. Stefan Müller)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1295
  • NZA 2009, 512 (Ls.)
  • NZA 2009, 76
  • BB 2008, 1954
  • BB 2009, 670
  • DB 2008, 2839
  • NZA-RR 2009, 62
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Ob die erteilte Unterrichtung den Vorgaben des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Die Unterrichtungsverpflichteten müssen sodann die Einwände des Arbeitnehmers mittels entsprechender Darlegungen und Beweisantritte entkräften (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

    Zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs, über die der Arbeitnehmer gem. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist, gehört auch die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers sowie deren anteilige Haftung nach § 613a Abs. 2 BGB (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    aa) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung wird diese Frist in Gang gesetzt (st. Rspr., vgl. Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechtes erhalten (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - aaO).

    Deshalb ist der Arbeitnehmer über die Identität des Betriebsübernehmers zu informieren, was die Angabe des Namens oder der Firma (§ 17 Abs. 1 HGB) des Erwerbers nebst Anschrift erfordert (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Läge demnach der - an sich von den Parteien nicht mehr bestrittene - Betriebsteilübergang vor, so würde der am 15. Juli 2005 wirksam erklärte Widerspruch des Klägers auf den Zeitpunkt des Betriebsteilüberganges zurückwirken (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 -).
  • LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 849/06

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2007 - 6 Sa 849/06 - aufgehoben.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 73/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch -

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Würde allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber das sog. Umstandsmoment erfüllen, so würde das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 73/07 - mwN).
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    Der Umfang der Unterrichtung bestimmt sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, AP BGB § 613a Nr. 318).

    Die erteilten Informationen müssen zutreffend sein und sollen dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für seine Entscheidung zur (Nicht-)Ausübung seines Widerspruchsrechtes an die Hand geben (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 13.7.2006 - 8 AZR 305/05, AP BGB § 613a Nr. 312).

    (1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, unter Rz. 37; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).muss der Betriebserwerber mit seinem Namen oder seiner Firmenbezeichnung (§ 17 Abs. 1 HGB) und seiner Anschrift genannt werden.

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    130 a. Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7.2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Das Vertrauensschutzerfordernis auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten zudem derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 21.8.2008 - 8 AZR 407/07; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG v. 20.3.2008 - 8 AZR 1016/06 unter Rz. 40 f., jeweils a.a.O.; BAG v. 15.2.2007 - 8 AZR 431/06, AP BGB § 613a Nr. 320, unter Rz. 42 f.; BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, NZA 2008, 348, 352, unter Rz. 44).

    Reichte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber zur Bejahung des Umstandsmomentes aus, unterliefe man das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 73/07, juris).

    Der von der Klägerin wirksam erklärte Widerspruch wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges zurück (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 755/07, DB 2008, 2660).

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

    Der Umfang der Unterrichtung bestimmt sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, AP BGB § 613a Nr. 318).

    Die erteilten Informationen müssen zutreffend sein und sollen dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für seine Entscheidung zur (Nicht-)Ausübung seines Widerspruchsrechtes an die Hand geben (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05, AP BGB § 613a Nr. 312).

    (1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, unter Rz. 37; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.) muss der Betriebserwerber mit seinem Namen oder seiner Firmenbezeichnung (§ 17 Abs. 1 HGB) und seiner Anschrift genannt werden.

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe, wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Das Vertrauensschutzerfordernis auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten zudem derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG v. 20.3. 2008 - 8 AZR 1016/06 unter Rz. 40 f., jeweils a.a.O.; BAG v. 15.2. 2007 - 8 AZR 431/06, AP BGB § 613a Nr. 320, unter Rz. 42 f.; BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, NZA 2008, 348, 352, unter Rz. 44).

    Reichte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber zur Bejahung des Umstandsmomentes aus, unterliefe man das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 73/07, juris).

    Der vom Kläger wirksam erklärte Widerspruch wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges zurück (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 755/07, DB 2008, 2660).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    (1) Das Umstandsmoment ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, er habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber akzeptiert (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 -, Rn. 57, juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 188/07 - juris; BAG 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bei einer eintragungspflichtigen Betriebserwerberin - wie der Beklagte zu 1) - die bereits erfolgte Eintragung ins Handelsregister zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB ist ( insoweit zumindest m issverständlich ErfK/Preis, 18. Aufl. § 613a BGB Rn. 88; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl,. § 613a Rn. 106 ) oder ob die Unterrichtung grundsätzlich auch schon zu einem Zeitpunkt möglich ist, zu dem sich die Betriebserwerberin noch im Gründungstadium befindet (so Grau/Schaut, NZA 2018, 217 unter Verweis auf BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21 ).

    Denn jedenfalls muss dieser Umstand offengelegt und eine sich noch im Stadium der Vorgesellschaft befindliche zukünftige GmbH z.B. durch den Zusatz "iGr." als solche bezeichnet werden ( vgl. BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21; Grau/Schaut, NZA 2018, 217 ).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 -; 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 -; 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • ArbG Duisburg, 02.02.2009 - 3 Ca 1986/08

    Betriebsübergang, Kündigung, freier Arbeitsplatz

    Da die Frage der Person des Arbeitgebers von grundlegender Bedeutung für ein Arbeitsverhältnis ist, ist ein Interesse an der Klärung dieser Frage zu bejahen (vgl. BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

    § 613a Abs. 6 BGB steht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Betriebsinhaber fort, wenn der Arbeitnehmer fristgemäß widerspricht (vgl. BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

    Solange eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht vorliegt, kann der Widerspruch erklärt werden (BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 410/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 412/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 408/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch; Arbeitsende

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 977/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 411/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 19/09

    Betriebsübergang

  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

  • LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 409/07

    Anforderungen an die Unterrichtung des Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang;

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 5 Sa 266/13

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruch, Verwirkung, Zeitmoment, 6 1/2 Jahre

  • LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang;

  • LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 21/09

    Betriebsübergang

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