Rechtsprechung
   BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,854
BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88 (https://dejure.org/1989,854)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1989 - 8 AZR 530/88 (https://dejure.org/1989,854)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 (https://dejure.org/1989,854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung - Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abgeltung BAT i. d. F. des § 55. ÄndTV § 51 Abs. 1, § 47 Abs. 7, § 59; BAT i. d. F. des 54 ÄndTV § 47 Abs. 7.
    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 331
  • MDR 1990, 276
  • NZA 1990, 139
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung setzte nicht voraus, daß der Kläger im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig war (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der Senat hat sich beginnend mit dem Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 2 der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung) angeschlossen.

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989, BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88], zu 3 a der Gründe) haben entschieden, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte.
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Da der Anspruch aber bei anschließendem Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar ist, erlischt er nach Ablauf seiner Befristung (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Da der Anspruch aber bei anschließendem Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar ist, erlischt er nach Ablauf seiner Befristung (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Der Senat hat sich beginnend mit dem Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 2 der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung) angeschlossen.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und ihm folgend der erkennende Senat (zuletzt: Urteil vom 18. Juli 1989, BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88], zu 3 a der Gründe) haben entschieden, daß nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Fassung ein Abgeltungsanspruch auch bestand, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte.
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

    Aber auch einer revisionsrechtlich nur eingeschränkten Überprüfung, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., BAG 17. Mai 2011 - 9   AZR 189/10 - Rn. 26, AP BUrlG § 7 Nr. 51 = EzA BUrlG § 7 Nr. 124; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 21, AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr.   70) , hält die Auslegung des Landesarbeitsgerichts nicht stand.
  • LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89

    Urlaub während Erkrankung

    Diesen Anspruch brauchte das beklagte Land jedoch nicht zu erfüllen, weil die Klägerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zu den Zeitpunkten, in denen Urlaubsansprüche beim Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach den tariflichen Bestimmungen verfallen wären, bzw. bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (7. Oktober 1988) arbeitsunfähig war (vgl. Urteil des Senats vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Neuregelung entfaltet, soweit sie gegenüber der alten Fassung zusätzliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufstellt (Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs - vgl. Urteil des Senats vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), keine Rückwirkung.

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Mit dem 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987 sind die tariflichen Sonderregelungen jedoch aufgehoben worden (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 12. Dezember 1989 - 8 AZR 141/89 - ZTR 1990, 249 und BAGE 68, 373 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 433/90] = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Nach der Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages durch den 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987, durch den ebenso wie im BMT-G der Halbsatz "oder wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann" gestrichen wurde, gelten hinsichtlich der Abgeltung von Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a. aufgrund Erwerbsunfähigkeit nicht mehr genommen werden konnte, keine tariflichen Besonderheiten mehr (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Zahlung einer Abgeltung -

    Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Urteil vom 15. August 1989 (- 8 AZR 530/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat jedoch entschieden, daß nach § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT n. F. (= § 47 Abs. 1 und 2 BMT-G II i.d.F. des 33. Änderungstarifvertrags) für die Abgeltung von Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Kündigung, Auflösungsvertrag, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bzw. vor dem Eintritt des Ruhens des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte, keine tariflichen Besonderheiten mehr gelten.

  • LAG Hamm, 18.05.1999 - 11 Sa 2386/98

    Zur Urlaubsabgeltung für 30 Urlaubstage aus dem Jahre 1997 und 15 Urlaubstage aus

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZR 532/96

    Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten

    Ohne diesen tariflichen Sondertatbestand "Abgeltung trotz Arbeitsunfähigkeit" hätte der Kläger trotz Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit und Erhöhung des Teilurlaubsanspruchs keinen Anspruch auf Abgeltung (vgl. BAG Urteil vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der Fassung des 55. Änderungstarifvertrages vom 9. Januar 1987).
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01

    Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub -

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 250/90

    Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Fahrers mangels Erfüllbarkeit -

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 353/89

    Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Elektrikers - Erfüllbarkeit des

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 574/89

    Erteilung von Urlaub während einer Erkrankung - Wirksamkeit einer Tarifbestimmung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.1997 - 3 Sa 668/97

    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei gleichzeitiger Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht