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   BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85   

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https://dejure.org/1988,1079
BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85 (https://dejure.org/1988,1079)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1988 - 8 AZR 774/85 (https://dejure.org/1988,1079)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 (https://dejure.org/1988,1079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 13, § 7 Abs. 3; TVG § 1
    Tariflicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 304
  • MDR 1989, 290
  • NZA 1989, 362
  • BB 1989, 288
  • BB 1989, 75
  • DB 1989, 182
  • JR 1989, 308
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) angeschlossen und diese Auffassung seinen Entscheidungen ebenfalls in ständiger Rechtsprechung zugrunde gelegt (vgl. für den MTV Metall zuletzt Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1986 (aaO) dargelegt, daß die Begriffe arbeitsunfähig krank und erwerbsunfähig nicht deckungsgleich sind und daraus gefolgert, daß die Erwerbsunfähigkeit der Erfüllbarkeit des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung nicht unbedingt entgegensteht.

    Der erkennende Senat vertritt seit der Entscheidung vom 14. Mai 1986 (aaO) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Erwerbsunfähigkeit nicht notwendig voraussetzt, daß der Arbeitnehmer eine bisher vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) angeschlossen und diese Auffassung seinen Entscheidungen ebenfalls in ständiger Rechtsprechung zugrunde gelegt (vgl. für den MTV Metall zuletzt Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Damit kommt es auf die besonderen Merkmale dieser Vorschrift für den Anspruch der Klägerin nicht an (vgl. dazu im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dies hat aber die Beklagte zu vertreten (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB), so daß anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatzanspruch ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 1987, aaO).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat erstmals mit der Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) sowie zuletzt am 7. November 1985 (BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß es für Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht auf die Erbringung von Arbeitsleistungen ankommt.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat erstmals mit der Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) sowie zuletzt am 7. November 1985 (BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß es für Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht auf die Erbringung von Arbeitsleistungen ankommt.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Er ist damit dem Urlaubsanspruch des Jahres 1984 hinzugetreten und wie dieser zu behandeln (vgl. BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85
    Auf das Urlaubsverlangen der Klägerin vom 21. Dezember 1983 kommt es nicht an, weil sie zu dieser Zeit wegen ihrer Krankheit keinen Urlaub hätte nehmen können (vgl. das Urteil des Senats vom 13. November 1986, BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    In einer weiteren Entscheidung des 8. Senats vom 26.05.1988 (8 AZR 774/85, zitiert nach juris, Rn. 20, 21) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass weder Erwerbsunfähigkeit noch Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers für das Entstehen und das Bestehen urlaubsrechtlicher Ansprüche von Bedeutung seien.
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Nachdem der tarifliche Übertragungszeitraum verstrichen und der Urlaubsanspruch verfallen ist, kann sich ihr Antrag nur auf die Gewährung eines Ersatzurlaubsanspruchs (§ 249 BGB; ständige Rechtsprechung zuletzt BAGE 58, 304; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 - EzA § 5 BUrlG Nr. 15) richten.
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