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   VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947   

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https://dejure.org/2009,14697
VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947 (https://dejure.org/2009,14697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2009 - 8 B 08.2947 (https://dejure.org/2009,14697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2009 - 8 B 08.2947 (https://dejure.org/2009,14697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der formalen Einhaltung der Entschädigungsvorschriften beim Erlass eines Enteignungsbeschlusses - Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks während eines isolierten Entschädigungsverfahrens - Fernstraßenrechtliche Besitzeinweisung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtiger Zahlungsempfänger i.R.d. Pflicht zur Enteignungsentschädigung bei Änderung der Beteiligtenstellungen während eines Entschädigungsfestsetzungsverfahrens; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses mangels Festsetzung ...

  • Judicialis

    VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. ... 14 Abs. 3; ; BV Art. 159 Satz 1; ; FStrG § 18f; ; FStrG § 19 Abs. 2a; ; FStrG § 19 Abs. 5; ; BayEG Art. 27; ; BayEG Art. 29 Abs. 2; ; BayEG Art. 29 Abs. 3; ; BayEG Art. 31 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtiger Zahlungsempfänger i.R.d. Pflicht zur Enteignungsentschädigung bei Änderung der Beteiligtenstellungen während eines Entschädigungsfestsetzungsverfahrens; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses mangels Festsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 60
  • DÖV 2010, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1986 - III ZR 12/85

    Kommunale Enteignung - Auskunft - Dritte - Höhe - Anspruch auf Schadenseratz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947
    Erfolgt sie im Enteignungsverfahren, ist die Grundstücksübertragung von den zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. auch Art. 109 Satz 3 EGBGB) freigestellt und unterliegt nur dem öffentlich-rechtlichen Enteignungsrecht, das sie einem nicht mehr anfechtbaren Enteignungsbeschluss gleichstellt (vgl. § 110 Abs. 2 und 3 BauGB, Art. 29 Abs. 3 BayEG; vgl. BGH vom 5.6.1987 NVwZ 1987, 258/259); insoweit erfolgt ein Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs.

    Einigen sich die Beteiligten im Enteignungsverfahren unter Beachtung der in Art. 29 Abs. 3 BayEG aufgeführten Formvorschriften (Art. 29 Abs. 3 Sätze 2-4 BayEG), befinden sie sich außerhalb des Anwendungsbereichs des § 311b Abs. 1 BGB (§ 313 BGB a.F.), weil es sich dann um ein vollständig öffentlich-rechtliches Rechtsgeschäft handelt (vgl. BGH vom 5.6.1986 NVwZ 1987, 258/259 m.w.N.; Molodovsky/Bernstorff, RdNr. 5.1 zu Art. 29 BayEG).

  • BGH, 14.07.1983 - III ZR 153/81

    Formerfordernisse einer Abtretungsvereinbarung nach § 26 PrEnteigG seit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947
    Insoweit wurde Art. 109 EGBGB um die entsprechende Vorschrift ergänzt, die eine mindere Form als die notarielle Beurkundung ausschließt (vgl. BGH vom 14.7.1983 DVBl 1983, 1150/1151 f.).

    Nach herrschender Meinung ist deshalb die Erklärung des Grundstückseigentümers nach § 19 Abs. 2a FStrG nur bindend, wenn sie - außerhalb eines Enteignungsverfahrens erfolgend - notariell beurkundet ist (vgl. BGH vom 14.7.1983 DVBl 1983, 1150/1151 f.; BayObLG vom 7.12.1981 BayVBl 1983, 90/91 m.w.N.; Marschall/ Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 19; Kroner in Müller/Schulz, FStrG, 2008, RdNr. 55 zu § 19; Aust in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 37 RdNr. 22.1, der zu Recht darauf hinweist, dass insoweit die Rechtsänderung außerhalb des Verfahrens nach Privatrecht erfolgt).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947
    Mithin ist der Streit darüber, ob die Klägerin den Verwaltungsakt wegen Fehlens einer Entschädigungsregelung im Sinn des Art. 31 Abs. 1 Nr. 5 BayEG zu ihren Gunsten zu Fall bringen kann, dem Primärrechtsschutz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO zuzuordnen (vgl. BVerfG vom 15.7.1981 BVerfGE 58, 300/323; Molodovsky/Bernstorff, Enteignungsrecht in Bayern, Stand November 2008, RdNrn. 2.2.2 und 3.2 zu Art. 44 BayEG).
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 8 A 92.40126

    Fernstraßenrecht: Fehlender Anspruch auf Aufhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947
    Der Planfeststellungsbeschluss hat Bestandskraft erlangt (u.a. klageabweisendes Urteil des BayVGH vom 16.3.1993 Az. 8 A 92.40126 gegenüber dem Vater der Klägerin).
  • VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356

    Rechtsnachfolge bei der Bauerlaubnis

    Die Klägerin - identisch mit der Klägerin des Verfahrens 8 B 08.2947 - verlangt von der Bundesrepublik Deutschland Herausgabe des Besitzes, den ihr Vater als Rechtsvorgänger im Eigentum an den Grundstücken FlNr.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die Entscheidung des Senats vom 23. September 2009 - 8 B 08.2947 - verwiesen.

    Diese beiden Ausführungen stehen eindeutig in Widerspruch zu dem vom erkennenden Senat im Verfahren 8 B 08.2947 festgestellten Sachverhalt, auf den sich übrigens auch die Klägerin mehrfach beruft.

  • VG Augsburg, 04.03.2015 - Au 6 K 14.1417

    Anforderungen an ein ernsthaftes Bemühen um den freihändigen Erwerb zu

    Mit Urteil vom 23. September 2009 (Az: 8 B 08.2947) wurde der Beschluss durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, weil der Klägerin keine Enteignungsentschädigung zugesprochen worden war.

    Dieses Urteil entfaltet als Feststellungsurteil Rechtswirkungen nur zwischen dem Vater der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. Die Rechtskrafterstreckung betrifft daher nur den zwischen den am landgerichtlichen Verfahren Beteiligten streitbefangenen Entschädigungsanspruch (vgl. auch BayVGH, U.v. 23.9.2009 - 8 B 08.2947 Rn. 62).

    Dies folgt zum einen aus den allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen, wonach eine Enteignung nur zulässig ist, wenn gleichzeitig eine Entschädigung gewährt wird, die aus Anlass der konkreten Enteignung erfolgt (vgl. BayVGH, U.v. 23.9.2009 - 8 B 08.2947 - Rn. 60).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Der Bescheid wurde am 23. September 2009 vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof aufgehoben (Az. 8 B 08.2947).
  • VGH Bayern, 05.01.2016 - 8 ZB 15.951

    Angemessenheit eines freihändigen Erwerbsangebots

    Diesen Enteignungsbeschluss hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 23. September 2009 auf (Az. 8 B 08.2947; rechtskräftig).
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