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   OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02   

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OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02 (https://dejure.org/2004,14947)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2004 - 8 B 12.02 (https://dejure.org/2004,14947)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2004 - 8 B 12.02 (https://dejure.org/2004,14947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Zugrundelegung gesonderter Durchschnittssätze für Lehrpersonalkosten an öffentlichen Schulen; Gleichstellung von öffentlichen Schulen mit staatlich anerkannten Privatschulen hinsichtlich gewährter Zuschüsse; Ersatz der gymnasialen Oberstufe ...

  • Judicialis

    VwGO § 82 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 124 a Abs. 2 Satz 1; ; PrivSchulG 1987 § 8 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02
    Diese Gesetzesfassung hatte im damaligen Zeitpunkt der Behördenentscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen an den Kläger für 1998 Geltung; dieselbe Geltung für die Beurteilung des Klagebegehrens messen sich die einschlägigen Rechtsvorschriften unverändert im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bei (zum Erfordernis vgl. BVerwGE 97, 79, 82, auch BVerwG NVwZ 2003, 92).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02
    Diese Gesetzesfassung hatte im damaligen Zeitpunkt der Behördenentscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen an den Kläger für 1998 Geltung; dieselbe Geltung für die Beurteilung des Klagebegehrens messen sich die einschlägigen Rechtsvorschriften unverändert im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bei (zum Erfordernis vgl. BVerwGE 97, 79, 82, auch BVerwG NVwZ 2003, 92).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02
    Grundsätzlich muss der Antrag so bestimmt sein, dass der ihm entsprechende Urteilstenor vollstreckungsfähig ist (BGH NJW 1986, 3142, 3143).
  • VG Berlin, 01.07.2004 - 3 A 12.02

    Keinen höheren Zuschuss für Emil Molt Schule

    Auszug aus OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02
    - Ferner weist der Beklagte auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Juli 2004 - VG 3 A 12.02 - hin, demzufolge die Klassen 11 und 12 einer Waldorfschule nicht mit der gymnasialen Oberstufe öffentlicher Schulen vergleichbar seien.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18

    Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet

    Er verpflichtet dazu, einen möglichst bedarfsgerechten Haushalt aufzustellen und besagt, dass alle Ansätze exakt erfasst bzw. in realistischer Höhe geschätzt werden müssen, sowie dass keine Scheinansätze gebildet werden dürfen, um etwa durch fiktive Einnahmen den Haushalt ausgleichen zu können (vgl. § 9 Abs. 2 GemHVO; aus der Rechtsprechung: OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, - 8 B 12/02 -, juris Rn 47; Gabler/Höhlein, Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 96 GemO, Anm. 7.4.1.6).
  • VG Berlin, 15.11.2022 - 3 K 309.21

    Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig

    Daran fehlt es regelmäßig, wenn das Klagebegehren auf Verpflichtung des Beklagten zu einer nicht bezifferten Zuschussbewilligung gerichtet ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - 8 B 12.02 -, juris Rn. 38).

    Der Begriff "Angestellter" ist hierbei gesetzlich nicht definiert; die Abgrenzung Angestellter oder Arbeiter beruht auf früheren tarifvertraglichen Unterschieden, die heute wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG nicht mehr relevant sind (vgl. hierzu Schaub/Koch, Arbeitsrecht, 26. Auflage 2022; BeckOK TvÖD, 1. Januar 2016, § 38 Rn. 14); gemeint sind unstreitig solche Beschäftigten des Landes Berlin auf Stellen, die haushalterisch den Schulen zugeordnet sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris Rn. 44; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - OVG 3 B 18.09 -, juris Rn. 22).

    Durch solches Outsourcing anfallende Personalkosten für die Reinigung von Schulgebäuden seien haushaltsrechtlich zu betrachten und "konsumtive Sachausgaben" (OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris Rn. 51).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2013 - 3 B 42.11

    Keine zusätzlichen Privatschulzuschüsse für die 11. und 12. Jahrgangsstufe der

    Spätere Rechtsänderungen gelten nur für spätere Bewilligungszeiträume (vgl. im Einzelnen OVG Berlin, Urteile vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02, juris Rn. 40, sowie OVG 8 B 21.02, juris Rn. 18 -).

    Welche tatsächlichen Ausgaben getätigt wurden, war unerheblich (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris Rn. 44).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 18.09

    Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen; vergleichbare Personalkosten; Berechnung;

    Der Beklagte konnte die entsprechenden Beträge auch "verrechnen", weil der Zuschuss nach § 101 SchulG ebenso wie derjenige nach § 8 PrivatschulG nicht gesondert für bestimmte Verwendungszwecke geleistet, sondern als einheitlicher Gesamtbetrag bewilligt wird (vgl. zu § 8 PrivatschulG OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris, Rn. 52 f.; s.a. § 101 Abs. 2 Satz 2 SchulG).

    Daraus folgt, dass Kosten nur in die Berechnung der vergleichbaren Personalkosten eingehen, wenn es entsprechendes Personal an öffentlichen Schulen gibt, für die das Land Berlin Vergütungen und Löhne zahlt, nicht dagegen, wenn die jeweiligen Aufgaben im Wege des sog. Outsourcing an Fremdfirmen vergeben werden (vgl. zu § 8 PrivatschulG OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O., Rn. 51; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 6 B 24.05 -, juris, Rn. 8; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 BvR 1939/05 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2013 - 3 B 43.11

    Privatschule; Ersatzschule; Waldorfschule; Pädagogik Rudolf Steiners;

    Spätere Rechtsänderungen gelten nur für spätere Bewilligungszeiträume (vgl. im Einzelnen OVG Berlin, Urteile vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02, juris Rn. 40, sowie OVG 8 B 21.02, juris Rn. 18 -).

    Welche tatsächlichen Ausgaben getätigt wurden, war unerheblich (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris Rn. 44).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 3 B 7.09

    Schulfinanzierung; Sanierungsgeld der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Mit dieser Formulierung nahm § 8 Abs. 2 Satz 3 PrivatschulG Bezug auf die früher von der Senatsverwaltung von Finanzen jährlich festgesetzten Durchschnittssätze, nach denen die Ausgaben für Dienstkräfte zu veranschlagen waren (vgl. Nr. 14.1 der Haushaltstechnischen Richtlinien - HtR - vom 1. September 1979, DBl. S. 441, 451; s. a. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 - juris, Rdnr. 44).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. August 2007 - OVG 3 N 2.07 - unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2004 (a.a.O.) ausgeführt hat, stand schon die Anknüpfung der Zuschussgewährung an die Veranschlagungssätze im Personalkostenbereich des Landeshaushalts nach § 8 Abs. 2 PrivatschulG in der Fassung des Achten Änderungsgesetzes vom 22. Juni 1998 einer Änderung der Berechnungsmodalitäten - im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit (OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O., Rdnr. 47 ff.) - nicht entgegen.

  • VG Berlin, 11.12.2008 - 3 A 373.08

    Einbeziehung der VBL-Sanierungskosten in die Berechnung der vergleichbaren

    Jene Regelung war aber schon bei Erlass der Dritten Durchführungsverordnung am 29. März 1971 im Verordnungstext enthalten und erschöpfte sich in der Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem die Personalkosten zu ermitteln sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, UA S. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2007 - OVG 3 N 2.07 -, BA S. 8).

    Der Haushalt wurde (und wird) hiernach weitgehend unter pragmatischen Gesichtspunkten aufgestellt und der Haushaltsgesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum, dessen Grenzen erst durch die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit abgesteckt werden (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O., UA S. 21).

  • VG Berlin, 05.05.2009 - 34 L 152.09

    Bundesregierung muss Abschiebung Demjanjuks nicht stoppen

    Damit aber wird der vorliegende Antrag den Erfordernissen nach § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch insoweit nicht gerecht, als der jeweils gestellte Antrag so bestimmt sein muss, dass der ihm entsprechende Entscheidungstenor vollstreckungsfähig ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - 8 B 12.02 -, juris m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09

    Mecklenburg-Vorpommern; Privatschulfinanzierung 2006

    Dieser Ansatz ist jedenfalls von dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.09.2004 - 8 B 12.02 - JURIS).
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 253.07

    Berechnungsgrundlage für Zuschuss an private Grundschule (Berlin)

    Ebenso wie das Verwaltungsgericht eine eigene rechtliche Prüfung der Bezuschussung vorzunehmen hat, die auch die von dem Beklagten zugestandenen Kostenpositionen umfassen muss (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004 - OVG 8 B 12.02 -, juris Rn. 52 f.), ist der Beklagte frei, den einheitlichen Gesamtbetrag neu zu berechnen und dabei solche Kostenpositionen außer Acht zu lassen, die er bei richtiger Betrachtung nach § 101 SchulG von vornherein nicht in die Berechnung hätte einzubeziehen dürfen.
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 293.06

    Privatschule - Erhöhung des Privatschulzuschusses, Bestimmung der vergleichbaren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2013 - 3 B 35.13

    Zulässigkeit eine unbezifferten Privatschulsubventionierungsbegehrens; Wartefrist

  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 733.08

    Zuschuss für Privatschule

  • VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 255.08

    Höhe des Zuschusses für Waldorfschule

  • VG Berlin, 20.04.2023 - 3 K 323.22

    Weiterer Zuschuss zu den Personalkosten einer Ersatzschule

  • VG Potsdam, 02.03.2007 - 12 K 545/02

    Verhandlungstermin zur Privatschulförderung

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   BVerwG, 04.02.2002 - 8 B 12.02   

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