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   OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08   

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OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08 (https://dejure.org/2011,69106)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.12.2011 - 8 DO 329/08 (https://dejure.org/2011,69106)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 (https://dejure.org/2011,69106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürDG § 60 Abs 1; ThürDG § 36; ThürDG § 27 Abs 3; ThürDG § 11 Abs 2; EMRK Art 6 Abs 1
    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht der Landesbeamten; Einreichung der Berufungsbegründung; Mitteilung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen; Entfernung aus dem Dienst; Pflicht zur Zurückhaltung; Strafvollzug; sexuelles Verhältnis; Dauer des ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens eines Organisationsverschuldens des Verfahrensbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Disziplinarmaßnahme gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen sexuellen ...

  • Justiz Thüringen

    Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter; Disziplinarmaß bei Geschlechtsverkehr mit Gefangener; Anhörung vor Erhebung der Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürDG § 60 Abs. 1 S. 2; VwGO § 60 Abs. 2 S. 1
    Prüfung des Vorliegens eines Organisationsverschuldens des Verfahrensbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Disziplinarmaßnahme gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen sexuellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.

    Ob eine überlange Verfahrensdauer Auswirkungen auf die materielle Rechtslage hat, bestimmt sich allein nach innerstaatlichem Recht (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.

    Die zeitliche Begrenzung dieser Leistung wird durch die erfolgte Wiedereingliederung des bedürftigen früheren Beamten in das Erwerbsleben oder durch die Erschließung einer anderen Einkommensquelle bestimmt (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 -, zitiert nach Juris m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Denn § 36 ThürDG findet nach § 27 Abs. 3 Satz 3 ThürDG im Falle der Erhebung einer Disziplinarklage keine Anwendung (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, zitiert nach Juris).

    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen Bemessungsgesichtspunkte, die im Hinblick auf entlastende Kriterien nicht nur auf sog. anerkannte Milderungsgründe beschränkt sind, muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder aber der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (std. Rspr. des Senats [vgl. z. B. Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07] im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, jeweils zitiert nach Juris).

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.85
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Bereits den Austausch der ersten Zärtlichkeiten mit Gefangenen (zu eventuellen Grenzen dieser Meldepflicht vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 -, zitiert nach Juris) hätte der Beklagte überdies seiner Anstaltsleitung melden müssen.

    Das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen hat unter den beamtenrechtlichen Pflichten der in einer Strafvollzugsanstalt tätigen Beamten einen sehr hohen Stellenwert (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - SaarlOVG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 - jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen Bemessungsgesichtspunkte, die im Hinblick auf entlastende Kriterien nicht nur auf sog. anerkannte Milderungsgründe beschränkt sind, muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder aber der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (std. Rspr. des Senats [vgl. z. B. Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07] im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Aus der Geltung des Art. 6 Abs. 1 EMRK für beamtenrechtliche Disziplinarverfahren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, m. w. N.) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Diese Einschätzung zu der Schwere des Dienstvergehens gilt unabhängig davon, von wem die Zärtlichkeiten ausgingen und ob die Feststellungen des Amtsgerichts mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "unter Missbrauch seiner Stellung" im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB beim Bestehen eines echten Liebesverhältnisses (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, zitiert nach Juris) dessen Schuldspruch gegenüber dem Beamten überhaupt tragen.
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Sie beruht vielmehr auf ein ihm zurechenbares Verhalten (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 1 D 49/99 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09

    Vorläufige Dienstenthebung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Aufnahme einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
    Das Gebot der Zurückhaltung gegenüber Strafgefangenen hat unter den beamtenrechtlichen Pflichten der in einer Strafvollzugsanstalt tätigen Beamten einen sehr hohen Stellenwert (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - 16a D 06.85 - SaarlOVG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 21d A 956/07

    Auslegung von § 64 Abs. 1 S. 2 Bundesdisziplinargesetz (BDG) hinsichtlich der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 10 L 353/06

    Beweiswürdigung im Disziplinarverfahren; Tankkartenmissbrauch; freisprechendes

  • VG Magdeburg, 05.03.2024 - 15 A 38/23

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Diese Auffassung hat der Gesetzgeber auch mit der Regelung in § 15 DG LSA insofern bestätigt, als er darin die Entfernung aus dem Dienst im Gegensatz zu allen anderen Disziplinarmaßnahmen vom Verhängungsverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen hat (vgl. zum dortigen inhaltsgleichen Landesrecht: ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 66).
  • VG Magdeburg, 20.02.2024 - 15 A 36/23

    Disziplinarklage; Zurückstufung

    Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der Dienstherr gerade der Pflicht zur Wahrung der Zurückhaltung gegenüber den Gefangenen im Vergleich zu den übrigen Dienstpflichten der Justizvollzugsbeamten besonderes Gewicht beimisst (vgl. ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 62 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 08.12.2022 - 15 A 19/22

    Disziplinarstrafe wegen Eingehens einer Liebesbeziehung seitens einer

    Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der Dienstherr gerade der Pflicht zur Wahrung der Zurückhaltung gegenüber den Gefangenen im Vergleich zu den übrigen Dienstpflichten der Justizvollzugsbeamten besonderes Gewicht beimisst (vgl. ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 62 m. w. N.).

    Die zugunsten der Beamtin erkennbaren Entlastungsgründe können weder jeweils für sich genommen noch bei einer zusammenfassenden Würdigung die Annahme eines Restvertrauens und damit eine nachsichtigere Betrachtungsweise rechtfertigen (vgl. ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 63).

    Diese Auffassung hat der Gesetzgeber auch mit der Regelung in § 15 DG LSA insofern bestätigt, als er darin die Entfernung aus dem Dienst im Gegensatz zu allen andern Disziplinarmaßnahmen vom Verhängungsverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen hat (vgl. zu dortigen inhaltgleichen Landesrecht: ThürOVG, U. v. 05.12.2011 - 8 DO 329/08 -, juris, Rdnr. 66).

  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 7.22

    Ausführungen zur Begründetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, sondern auch der - mit Ausnahme des Berufungsgerichts - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen (vgl. etwa OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2009 - 10 L 353/06 - juris Rn. 31 f.; OVG Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - DL A 535/08 - juris Rn. 54; OVG Weimar, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - juris Rn. 51 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2014 - 83 D 2.12 - juris Rn. 27; ebenso OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2008 - 21d A 956/07.BDG - juris Rn. 42 f. für die Vorschriften des BDG).
  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    55 Der Disziplinarsenat geht mit der auch vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 11. Juli 20007 - 16a D 06.85 -, juris Rn. 41) davon aus, dass bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch die mehrmonatige, nicht strafbare Liebesbeziehung eines Strafvollzugsbeamten mit einer Gefangenen "jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist", wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann, wie es in der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschieden wurde (vgl. BayVGH a. a. O.: mehrmonatige Liebesbeziehung einer Strafvollzugsbeamtin nebst strafbarer Verdächtigung gem. § 164 StGB; OVG Saarland, Beschl. v. 17. Juni 2009 - 6 B 289/09 -, juris Rn. 10, 62: voraussichtlich Entfernung aus Beamtenverhältnis bei mehrmonatiger Beziehung [zunächst Liebesbeziehung, später Druckausübung durch Vollzugsbeamten]; ThürOVG, Urt. v. 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - , juris Rn. 63: Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen Liebesbeziehungen mit Austausch von Zärtlichkeiten zu zwei Gefangenen und einmaligem Geschlechtsverkehr; VG Münster, Urt. v. 25. März 2014 - 13 K 1551/13.O -, juris Rn. 47: Entfernung aus Beamtenverhältnis bei Liebesbeziehung einer Abteilungsleiterin mit massiver Verletzung von Sicherheitsvorschriften [Verschweigen eines Handys, zweimaliges Aufladen einer Prepaidkarte des Gefangenen, Einsperrenlassen durch Dritten zum ungestörten Austausch von Intimitäten sowie erschwerendem Nachtatverhalten]).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Dass der Schriftsatz zur Begründung der Berufung nicht beim Verwaltungsgericht (§ 60 Abs. 1 Satz 2 ThürDG), sondern, nachdem die Frist vom Vorsitzenden des Disziplinarsenats verlängert worden war, direkt beim Oberverwaltungsgericht eingereicht wurde, ist unschädlich (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - Juris, Rn. 51 f., im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66/10 - Juris, Rn. 6 ff., zu § 63 Abs. 1 Satz 2 BremDG; vgl. auch Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 B 51/16 - Juris, Rn. 13, zu § 64 Abs. 1 Satz 3 LDG NRW/BDG).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12

    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters;

    Me Thüringer OVG - 05.12.2011 - AZ: OVG 8 DO 329/08.
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 1.23

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Antrags auf Ausstellung eines

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, sondern auch der - mit Ausnahme des Berufungsgerichts - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen (vgl. etwa OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2009 - 10 L 353/06 - juris Rn. 31 f.; OVG Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - DL A 535/08 - juris Rn. 54; OVG Weimar, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - juris Rn. 51 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2014 - 83 D 2.12 - juris Rn. 27; ebenso OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2008 - 21d A 956/07.BDG - juris Rn. 42 f. für die Vorschriften des BDG).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 3.23

    Stadt Höxter ./. H. - Kürzung der Dienstbezüge

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, sondern auch der - mit Ausnahme des Berufungsgerichts - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen (vgl. etwa OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2009 - 10 L 353/06 - juris Rn. 31 f.; OVG Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - DL A 535/08 - juris Rn. 54; OVG Weimar, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - juris Rn. 51 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2014 - 83 D 2.12 - juris Rn. 27; ebenso OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2008 - 21d A 956/07.BDG - juris Rn. 42 f. für die Vorschriften des BDG).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 13.22

    Entfernung eines Polizeihauptkommissar aus dem Beamtenverhältnis in einem

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, sondern auch der - mit Ausnahme des Berufungsgerichts - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen (vgl. etwa OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2009 - 10 L 353/06 - juris Rn. 31 f.; OVG Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - DL A 535/08 - juris Rn. 54; OVG Weimar, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 8 DO 329/08 - juris Rn. 51 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2014 - 83 D 2.12 - juris Rn. 27; ebenso OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2008 - 21d A 956/07.BDG - juris Rn. 42 f. für die Vorschriften des BDG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
  • BVerwG, 13.10.2023 - 2 C 3.23
  • VG Münster, 25.03.2014 - 13 K 1551/13

    Entfernung einer Justizvollzugsangestellten aus dem Dienst wegen Unterhaltung

  • VG Trier, 02.01.2013 - 3 L 1564/12

    Vorläufige Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung

  • VG Magdeburg, 06.06.2023 - 15 A 15/22

    Disziplinarverfahren; Aberkennung des Ruhegehalts; Nebentätigkeit während einer

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