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   VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01   

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https://dejure.org/2001,3573
VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01 (https://dejure.org/2001,3573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.2001 - 8 S 2749/01 (https://dejure.org/2001,3573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 8 S 2749/01 (https://dejure.org/2001,3573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigentumseingriff durch Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheides; Verletzung des Rücksichtnahmegebots; Abwehranspruch aus Art. 14 Grundgesetz (GG); Ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung; Nutzung eines in fremdem Eigentum stehenden Weges; Zufahrt zu drei Wohnhäusern; Zusätzliche Inanspruchnahme ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 917 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; BGB § 917 Abs. 1
    Baugenehmigung, Bauvorbescheid - Fehlende Erschließung; Notwegerecht; Eigentum; Abwehranspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung eines bereits bestehenden Notwegerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 306
  • DÖV 2002, 672
  • BauR 2002, 931
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01
    Das Verwaltungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass eine rechtswidrige Baugenehmigung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn darstellen kann, wenn sie wegen fehlender Erschließung und der dadurch ausgelösten Verpflichtung zur Duldung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt, und dem Nachbar in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282, 291; Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182; BayVGH, Urt. v. 17.11.1999 - 26 B 96.1268 - BauR 2000, 855).

    Ein Eingriff in das Eigentum liegt jedoch nur dann vor, wenn die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks infolge der Bebauung nicht nur derart unwesentlich ist, dass der Nachbar die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, Urt. v. 26.3.1976, a.a.O.; OVG Saarland. Urt. v. 27.10.1995 - 2 W 42/95 - ).

  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01
    Das Verwaltungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass eine rechtswidrige Baugenehmigung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn darstellen kann, wenn sie wegen fehlender Erschließung und der dadurch ausgelösten Verpflichtung zur Duldung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt, und dem Nachbar in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282, 291; Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182; BayVGH, Urt. v. 17.11.1999 - 26 B 96.1268 - BauR 2000, 855).
  • VGH Bayern, 17.11.1999 - 26 B 96.1268

    Abwassermäßige Erschließung eines Wochenendhauses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01
    Das Verwaltungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass eine rechtswidrige Baugenehmigung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn darstellen kann, wenn sie wegen fehlender Erschließung und der dadurch ausgelösten Verpflichtung zur Duldung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt, und dem Nachbar in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282, 291; Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182; BayVGH, Urt. v. 17.11.1999 - 26 B 96.1268 - BauR 2000, 855).
  • OVG Saarland, 27.10.1995 - 2 W 42/95

    Parteibeitritt; Beschwerdeverfahren; Anschlußrechtsmittel; Beigeladener;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01
    Ein Eingriff in das Eigentum liegt jedoch nur dann vor, wenn die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks infolge der Bebauung nicht nur derart unwesentlich ist, dass der Nachbar die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, Urt. v. 26.3.1976, a.a.O.; OVG Saarland. Urt. v. 27.10.1995 - 2 W 42/95 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2005 - 7 A 3644/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2003 - 10 B 787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 8 S 2749/01 -, BRS 64 Nr. 193.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2003 - 10 B 787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 a.a.O..

    Vielmehr wird lediglich eine schon jetzt bestehende diesbezügliche Verpflichtung der Klägerin ausgedehnt, vgl. zu diesem Gesichtspunkt: OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2003 - 10 B 787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 a.a.O., bzw. die Notwegesituation in Bezug auf das Grundstück der Beigeladenen verändert.

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt: OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2003 - 10 B 787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 10 A 2430/08

    Eingriff in das Eigentum eines Nachbarn durch "aktive Duldung" eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - IV C 7.74 - BRS 30 Nr. 140; Beschluss vom 11. Mai 1998 - 4 B 45.98 -, BRS 60 Nr. 182; VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 8 S 2749/01 -, BRS 64 Nr. 193.

    787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 a.a.O..

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2548/08 - Beschluss vom 14. Mai 2003 - 10 B 787/03 - VGH BW, Beschluss vom 21. Dezember 2001 a.a.O., Bislang fand kein täglicher Lkw-Verkehr, wie er in der Betriebsbeschreibung vom 17. April 2007 dargestellt ist, auf der unmittelbar vor dem Haus der Klägerin verlaufenden Zuwegung statt.

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Im Übrigen läge ein Eingriff in das Eigentum selbst bei Entstehung eines Notwegerechts nur dann vor, wenn die künftige Inanspruchnahme des Wegegrundstücks als Folge der Umsetzung der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht nur derart unwesentlich ist, dass der Kläger die damit verbundenen Nachteile nach der Interessenwertung des § 906 Abs. 1 BGB im Vergleich zur bisherigen Situation ohne Weiteres hinnehmen muss (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282 = juris Rn. 28; im Anschluss: vgl. VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931 = juris Rn. 3 f.; OVG NRW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

    (1) Das Erfordernis der gesicherten Erschließung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB kann allenfalls dann eine nachbarschützende Wirkung entfalten, wenn eine wegen fehlender oder unzureichender Erschließung rechtswidrige Genehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Bezug auf das Duldenmüssen eines Notweg- oder Notleitungsrechts bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1976 a. a. O.; Beschluss vom 11.05.1998 - 4 B 4.98 - NJW-RR 1999, 165 = juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - VBlBW 2002, 306).
  • VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.01168

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen

    Aber selbst wenn man dies bejahen wollte, so wäre ein darin liegender Nachteil jedenfalls nur derart geringfügig, dass er von den Klägern hingenommen werden müsste (vgl. VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - juris Rn. 4).
  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841

    Nachbarklage

    Diese Frage ist dann zu verneinen, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931).
  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 14.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Baugenehmigung auf

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass mit dem genehmigten Vorhaben (Errichtung einer Trichtersiloanlage) im Vergleich zum bisherigen Zustand (landwirtschaftliche Hofstelle mit Betriebsschwerpunkt Getreideanbau sowie Erbsen- und Ackerbohnenanbau) mehr als nur unwesentliche Beeinträchtigungen in Bezug auf die Benutzung der (privaten) Straße verbunden sind (vgl. VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S. 2749.01 - BRS 64 Nr. 193).
  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 3 K 07.01230

    Nachbarklage; Bolzplatz; Außenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; Erschließung;

    Nur dann kann eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn darstellen, da dann durch die wegen der fehlenden Erschließung ausgelöste Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung eintrete, gegen die sich der Nachbar mit einem direkt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG herleitbaren Abwehranspruch zur Wehr setzen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1976 - 4 C 7.74, BayVGH, Urteil vom 17.11.1999 - 26 B 96.1268. VGHBW Beschluss vom 21.12.2001 - 8 S 2749/01).

    Diese Auffassung sieht das Gericht unterstützt durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg vom 21. Dezember 2001, Az.: 8 S 2749/01, in dem dieser die Ausdehnung eines Notwegerechts durch Hinzukommen eines vierten Gebäudes neben drei vorhandenen, die alle über das Notwegerecht erschlossen werden, als nicht ausreichend für eine Eigentumsverletzung angesehen hat, da sich ein Nachteil für den betreffenden Grundstückseigentümer in Gestalt einer schnelleren Abnützung des Straßenbelags wohl kaum auch nur messen lasse.

  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 3 K 07.01241

    Nachbarklage; Bolzplatz; Außenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; Erschließung;

    Nur dann kann eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn darstellen, da dann durch die wegen der fehlenden Erschließung ausgelöste Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung eintrete, gegen die sich der Nachbar mit einem direkt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG herleitbaren Abwehranspruch zur Wehr setzen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1976 - 4 C 7.74, BayVGH, Urteil vom 17.11.1999 - 26 B 96.1268. VGHBW Beschluss vom 21.12.2001 - 8 S 2749/01).

    Diese Auffassung sieht das Gericht unterstützt durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg vom 21. Dezember 2001, Az.: 8 S 2749/01, in dem dieser die Ausdehnung eines Notwegerechts durch Hinzukommen eines vierten Gebäudes neben drei vorhandenen, die alle über das Notwegerecht erschlossen werden, als nicht ausreichend für eine Eigentumsverletzung angesehen hat, da sich ein Nachteil für den betreffenden Grundstückseigentümer in Gestalt einer schnelleren Abnützung des Straßenbelags wohl kaum auch nur messen lasse.

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 57/15

    Nachbarstreit; Notwegerecht; Realverband

    Die Baugenehmigung kann "Eingriffsqualität" gegenüber dem betroffenen Dritten entfalten, wenn sich durch die Baugenehmigung im Hinblick auf eine Pflicht zur Duldung eines Notwegerechts gemäß § 917 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung ergibt (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, BRS 60 Nr. 182; Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282; Urt. v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 -, BRS 58 Nr. 206; VGH BW, Beschl. v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 -, BRS 64 Nr. 193; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388

    Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 10 B 787/03

    Baugenehmigung zur Sanierung und Teilunterkellerung eines Fachwerkhauses; Duldung

  • VG Köln, 06.08.2013 - 2 K 3283/11

    Hinzukommende Wohnbebauung in Gemengelage aus Landwirtschaft und Wohnen nicht

  • VG München, 09.02.2024 - M 1 K 20.4159

    Drittschutz, Erschließung, Nachbarklage, Notwegerecht

  • VG Ansbach, 20.12.2022 - AN 3 S 22.02354

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

  • VG Köln, 24.01.2019 - 8 K 2773/16
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 21.322

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung

  • VG München, 28.10.2013 - M 11 SN 13.3802

    Nachbarantrag; Anbau einer Garage an bestehendes Wohngebäude im Außenbereich;

  • VG Göttingen, 04.04.2016 - 2 B 41/16

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Brandschutz; Drittschutz; Erschließung;

  • VG Regensburg, 29.03.2022 - RN 6 K 20.620

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene

  • VG Neustadt, 07.09.2009 - 4 L 828/09

    Erfordernis der Erschließung kann nachbarschützende Wirkung haben; Notwegerecht

  • VG Arnsberg, 09.08.2002 - 12 L 856/02

    Ausgestaltung des Nachbarschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • VG Stuttgart, 07.05.2003 - 2 K 3310/01

    Kein Nachbarschutz mangels Verletzung drittschützender Normen

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