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   LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03   

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https://dejure.org/2003,10304
LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03 (https://dejure.org/2003,10304)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03 (https://dejure.org/2003,10304)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 8 Sa 1204/03 (https://dejure.org/2003,10304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung / Gleichbehandlung / Darlegungslast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 145 ff., 315; ZPO § 138
    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung / Gleichbehand-lung / Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer gewerblichen Arbeitnehmerin in der Eisenindustrie, Metallindustrie und Elektroindustrie auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts aus betrieblicher Übung; Grundsätze der so genannten "negativen" betrieblichen Übung; Wiederholte vorbehaltlose Leistung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.11.1991 -3 AZR 489/90 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 17; Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 350/92 - n.v.; Urteil vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 - AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 45; speziell zur Gratifikation Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2002, 2384) genügt der Arbeitnehmer, welcher Ansprüche auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, seiner Darlegungslast zunächst mit dem Vortrag, der Arbeitgeber gewähre in seinem Betrieb bestimmte Sozialleistungen bzw. verfahre bei der Gestaltung der Arbeitsbedingen (z.B. Eingruppierung) nach abstrakten Regeln .
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.05.1999 - 10 AZR 209/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55) kann allerdings eine bestehende betriebliche Übung durch eine nachfolgende gegenteilige Betriebsübung beseitigt werden.
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    Auch wenn weder die ZPO noch das materielle Recht einen allgemeinen Auskunftsanspruch kennen, sondern zur Begründung der sekundären Behauptungslast der nicht beweisverpflichteten Partei auf die konkrete Rechtsbeziehung der Prozessparteien zurückgegriffen werden muss (Stein/Jonas/Leipold, 21. Aufl., § 138 ZPO Rz. 22, 22 a m.w.N.; weitergehend jetzt BGH Urt. v. 30.09.2003 - X ZR 114/00) ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Sonderbeziehung der Parteien und dem Schutzzweck des Gleichbehandlungsgebots, dass der Arbeitgeber die von ihm bestimmten Maßstäbe der Leistungsgewährung auf Verlangen bzw. im Prozess auf das (einfache) Bestreiten des Arbeitnehmers hin offen legen muss.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.11.1991 -3 AZR 489/90 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 17; Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 350/92 - n.v.; Urteil vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 - AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 45; speziell zur Gratifikation Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2002, 2384) genügt der Arbeitnehmer, welcher Ansprüche auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, seiner Darlegungslast zunächst mit dem Vortrag, der Arbeitgeber gewähre in seinem Betrieb bestimmte Sozialleistungen bzw. verfahre bei der Gestaltung der Arbeitsbedingen (z.B. Eingruppierung) nach abstrakten Regeln .
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.11.1991 -3 AZR 489/90 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 17; Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 350/92 - n.v.; Urteil vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 - AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 45; speziell zur Gratifikation Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2002, 2384) genügt der Arbeitnehmer, welcher Ansprüche auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, seiner Darlegungslast zunächst mit dem Vortrag, der Arbeitgeber gewähre in seinem Betrieb bestimmte Sozialleistungen bzw. verfahre bei der Gestaltung der Arbeitsbedingen (z.B. Eingruppierung) nach abstrakten Regeln .
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    Mit Rücksicht darauf, dass Ansprüche aufgrund Betriebsübung nicht voraussetzen, dass der betreffende Arbeitnehmer bereits selbst dreimal in den Genuss der vorbehaltlos gewährten Leistung gekommen ist, vielmehr der Arbeitnehmer, der in einen Betrieb mit vorhandener Betriebsübung eintritt, hiervon ohne weiteres erfasst wird (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 32; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl., § 111 Rz. 6), ist allerdings richtig, dass die anspruchsbeschränkende Wirkung des erklärten Freiwilligkeitsvorbehalts sich auf diejenigen Personen beschränkt, welche zeitlich nach dem Betriebsaushang in den Betrieb eingetreten sind.
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.11.1991 -3 AZR 489/90 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 17; Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 350/92 - n.v.; Urteil vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 - AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 45; speziell zur Gratifikation Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2002, 2384) genügt der Arbeitnehmer, welcher Ansprüche auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, seiner Darlegungslast zunächst mit dem Vortrag, der Arbeitgeber gewähre in seinem Betrieb bestimmte Sozialleistungen bzw. verfahre bei der Gestaltung der Arbeitsbedingen (z.B. Eingruppierung) nach abstrakten Regeln .
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Dezember 2003 - 8 Sa 1204/03 - wird zurückgewiesen.
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