Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stellenwert einer Leistungsbeurteilung durch den Arbeitgeber nach Akzeptanz durch den Betriebsrat; Grundsätze zur Ermittlung des Leistungsergebnisses durch den Arbeitgeber
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsbeurteilung nach tariflichem Entgeltrahmenabkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 9 Ca 29/12
- LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
- BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 953/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96
Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
Allerdings wäre das der Klägerin basierend auf der Leistungsbeurteilung 2010 bezahlte Leistungsentgelt weiter zu zahlen, wenn die Leistungsbeurteilung 2011, wie von der Klägerin behauptet, unwirksam wäre und zwar solang bis eine neue rechtswirksame Beurteilung erfolgt ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig im Sinne von § 319 BGB ist (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie, Rn. 51).
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
cc) Die die Leistung gem. § 315 Abs. 1 BGB bestimmende Partei (hier der Arbeitgeber) hat die ihre Leistungsbestimmung tragenden und deren Billigkeit rechtfertigenden Umstände darzutun und zu beweisen (BGH 30. April 2003 - VIII ZR 279/02 - NJW 2003, 3131, Gründe II. 2. a). - BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
Zwar erteilt auch der hier zu Grunde liegende ERA-TV dem Arbeitgeber für die Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers in §§ 15 ff. detaillierte Vorgaben (vgl. BAG 20. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 146, Rn. 27). - BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60
Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
Jedenfalls wenn der Arbeitgeber eine Leistungsbeurteilung erstellt hat (dies ist bei dem der Entscheidung des BAG vom 22. Februar 2012 zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht der Fall gewesen), kann diese nur dahingehend überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürlichem Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BAG 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 - NJW 1962, 268, Gründe I.5.a). - BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86
Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13
Der Anscheinsbeweis ist in der Rechtsprechung nämlich bei typischen Geschehensabläufen nur zum Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs und des Verschuldens entwickelt worden und anerkannt (zB. BGH 17. Februar 1988 - IVa ZR 277/86 - juris Rn. 13) und nicht für reale Sachverhalte (…Zöller-Greger ZPO 29. Aufl. vor § 284 Rn. 31).
- ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13
Die Parteien streiten über die Richtigkeit der tariflichen Leistungsbeurteilung …
Sofern seitens des Arbeitgebers eine Leistungsbeurteilung erstellt wurde, kann sie nur dahingehend überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (…a. a. O.; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13).Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig i. S. d. § 319 BGB ist (BAG Urteil vom 22.1.1997 - 10 AZR 468/96; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13 und Urteil vom 19.6.2013 - 2 Sa 2/13).
- BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 953/13
Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. August 2013 - 8 Sa 5/13 - aufgehoben.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 Sa 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 106 S 1 GewO, § 38 Abs 1 EvKiMAVertrG, § 40d EvKiMAVertrG
Direktionsrecht - Lage der Arbeitszeit - Wochenendarbeit - Mitarbeitervertretung - IWW
GewO § 106 Satz 1 MVG § 38 Abs. 1
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de
GewO § 106 Satz 1; MVG § 38 Abs. 1
Arbeitszeit; Lage; Mitarbeitervertretung; Mitbestimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.11.2012 - 5 Ca 2643/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 Sa 5/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 Sa 5/13
Anhaltspunkte dafür, dass § 9 des Arbeitsvertrages lediglich die Vereinbarung der seinerzeit im Betrieb der Beklagten geltenden Regelung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage beinhaltet und daher gegenüber späteren Veränderungen der betrieblichen Arbeitszeit keinen Bestand hat (vgl. hierzu: BAG v. 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit) sind weder vorgetragen noch ersichtlich.