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   OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06   

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https://dejure.org/2007,14496
OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06 (https://dejure.org/2007,14496)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06 (https://dejure.org/2007,14496)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 8 Sch 6/06 (https://dejure.org/2007,14496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs; Anerkennung eines ausländischen Schiedsverfahrens nach unzulässiger Klage im Inland; Anforderungen an die Annahme der Befangenheit eines Schiedsrichters; zulässige Konkretisierung eines Zinsausspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1061 Abs. 1 ZPO; § ... 1064 Abs. 1 ZPO; § 1064 Abs. 2 ZPO; Art. II Abs. 1 UNÜ; Art. IV Abs. 1a UNÜ; Art. IV Abs. 2 Buchst. b UNÜ; Art. V Abs. 1 Buchst. a, b und d UNÜ; Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ; § 242 BGB
    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs; Formelle Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs; Kriterien für die Annahme von Anerkennungshindernissen; Notwendigkeit einer wirksamen Schiedsgerichtsklausel; Verstoß ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs; Formelle Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs; Kriterien für die Annahme von Anerkennungshindernissen; Notwendigkeit einer wirksamen Schiedsgerichtsklausel; Verstoß ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO §§ 1061; UNÜ Art. 5 Abs 1 lit. b, Art. 5 Abs 2 lit. b
    Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs; Anerkennung eines ausländischen Schiedsverfahrens nach unzulässiger Klage im Inland; Anforderungen an die Annahme der Befangenheit eines Schiedsrichters; zulässige Konkretisierung eines Zinsausspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 1061

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidrigkeit der Berufung auf das Fehlen einer Schiedsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Diese Vorschrift umfasst insbesondere den Fall der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (BGH NJW 1990, 2199, 2200; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rdnr. 81f., 84f., 89).

    Erforderlich ist vielmehr ein Verstoß gegen den ordre public international (BGHZ 98, 70, 73f.; NJW 1990, 2199).

    Insbesondere braucht ein Schiedsspruch nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung zu nehmen (BGH NJW 1992, 2299; 1990, 2199, 2200).

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Das gilt selbst dann, wenn die Beurteilung im Einzelfall fehlerhaft sein sollte, solange sie jedenfalls nicht nur vorgeschoben ist, um zu verdecken, dass das Schiedsgericht sich mit dem Vorbringen der Parteien überhaupt nicht befasst hat (BGH NJW 1992, 2299, 2300; vgl. auch österr. OGH IPRax 1992, 331).

    Insbesondere braucht ein Schiedsspruch nicht zum gesamten Parteivortrag Stellung zu nehmen (BGH NJW 1992, 2299; 1990, 2199, 2200).

  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 192/84

    Anerkennung eines englischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Erforderlich ist vielmehr ein Verstoß gegen den ordre public international (BGHZ 98, 70, 73f.; NJW 1990, 2199).

    Insbesondere führen Verletzungen des Neutralitätsgebotes nur dann zur Versagung der Anerkennung, wenn sie mit den Grundsätzen richterlicher Amtsführung schlechthin unvereinbar sind, etwa weil sie aus der Sicht eines unbefangenen Beobachters die konkrete Befürchtung rechtfertigen, dass der Schiedsrichter nur Vollstrecker des Willens einer Partei ist, oder weil der Schiedsrichter aus sachfremden Erwägungen die Belange einer Partei einseitig fördert (BGHZ 98, 70, 74f.).

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Genügt ein anzuerkennender ausländischer Titel nicht den Bestimmtheitsanforderungen, die nach deutschem Vollstreckungsrecht an einen Vollstreckungstitel zu stellen sind, ergeben sich jedoch die Kriterien, nach denen sich die titulierte Leistungspflicht ergibt, aus den ausländischen Vorschriften oder ähnlichen im Inland zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen, so ist es zulässig und geboten, den ausländischen Titel in der Entscheidung über die Vollstreckbarkeit entsprechend zu konkretisieren (BGH NJW 1986, 1440).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Das deutsche staatliche Gericht ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des UN-Übereinkommens weder an die rechtliche Beurteilung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden (BGHZ 162, 9 ff. unter II. 2. c); Beschluss des Senats vom 4. September 2003 - 8 Sch 11/02 - , SchiedsVZ 2004, 165).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Denn diese Regelungen sind anerkennungsfreundlicher als Art. IV. des UN-Übereinkommens (BGH NJW-RR 2004, 1504; Zöller/Geimer, a. a. O., Anh. § 1061, Art. IV UNÜ, Rdnr. 1 m. w. N.).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 332/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Befangenheit eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Es muss mithin feststehen, dass der Ernannte wegen seiner besonderen Beziehung zu einer Partei als Schiedsrichter ungeeignet oder dass er einer Partei gegenüber voreingenommen ist und sich bei seiner Entscheidung hiervon hat leiten lassen (BGH, a. a. O.; NJW-RR 2001, 1059).
  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 76/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    So hat auch der BGH bereits entschieden, es verstoße gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich vorprozessual nachdrücklich und uneingeschränkt auf einen Schiedsvertrag beruft, im Schiedsverfahren und im anschließenden gerichtlichen Verfahren zur Vollstreckbarerklärung dann aber geltend macht, ein gültiger Schiedsvertrag sei nicht zustande gekommen (NJW-RR 1987, 1194).
  • OLG Celle, 04.09.2003 - 8 Sch 11/02

    Anerkennung, Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
    Das deutsche staatliche Gericht ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des UN-Übereinkommens weder an die rechtliche Beurteilung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden (BGHZ 162, 9 ff. unter II. 2. c); Beschluss des Senats vom 4. September 2003 - 8 Sch 11/02 - , SchiedsVZ 2004, 165).
  • OLG München, 05.02.2018 - 34 Sch 28/16

    Widersprüchliches Verhalten im Schiedsverfahren

    Eine Partei verhält sich widersprüchlich und regelmäßig treuwidrig, wenn sie unter Verweis auf eine Schiedsvereinbarung oder Schiedsverfügung ein Schiedsgericht anruft und nach Durchführung des Verfahrens die Aufhebung des ihr Begehren als unbegründet abweisenden Schiedsspruchs mit der Begründung betreibt, die Schiedsabrede sei nicht wirksam oder der Streitgegenstand sei objektiv nicht schiedsfähig (Anschluss an OLG Celle OLGR 2007, 664/666; OLG Hamm SchiedsVZ 2013, 182).

    a) Eine Klagepartei verhält sich widersprüchlich, wenn sie selbst unter Verweis auf eine Schiedsvereinbarung ein Schiedsgericht anruft und anschließend die Aufhebung des Schiedsspruchs wegen Fehlens einer Schiedsvereinbarung oder wegen fehlender Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands betreibt (vgl. RG JW 1931, 1800/1803 (Nr. 12); BayObLG BeckRS 2000, 29997 Rn. 5 mit 12 und 14; OLG München vom 10.10.2002, U (K) 1651/02, juris Rn. 74 ff.; OLG Celle OLGR 2007, 664/666; OLG Hamm SchiedsVZ 2013, 182/184; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 39a; MüKo/Münch § 1040 Rn. 36 und § 1059 Rn. 11 mit Fn. 30a; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit Kap. 3 Rn. 4; zum umgekehrten Fall widersprüchlichen Verhaltens der beklagten Partei: BGHZ 50, 191/195 bis 197; BGH NJW-RR 1987, 1194/1195; SchiedsVZ 2009, 287/288; WM 2017, 1111/1114 bis 1116).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 Sch 8/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Heilung fehlender

    Es ist anerkannt, dass eine Partei gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, wenn sie sich auf eine angeblich geschlossene Schiedsvereinbarung beruft, insbesondere die Einrede des § 1032 Abs. 1 ZPO erhebt, ihren Vertragspartner dadurch zu einer Schiedsklage veranlasst und dann im späteren Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend macht, eine gültige Schiedsvereinbarung sei nicht zustande gekommen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1194, 1195; OLG Celle, Beschl. v. 31.05.2007 - 8 Sch 6/06, Juris; vgl. auch Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 1032 Rz. 9 f.).

    Genügt ein anzuerkennender ausländischer Titel nicht den Bestimmtheitsanforderungen, die nach deutschem Vollstreckungsrecht an einen Vollstreckungstitel zu stellen sind, ergeben sich jedoch die Kriterien, nach denen sich die titulierte Leistungspflicht ergibt, aus den ausländischen Vorschriften und/oder dem unstreitigen Parteivortrag, so ist es zulässig und geboten, den ausländischen Titel in der Entscheidung über die Vollstreckbarkeit entsprechend zu konkretisieren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 31.05.2007 - 8 Sch 6/06, Juris).

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