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   VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95   

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https://dejure.org/1995,3544
VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95 (https://dejure.org/1995,3544)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1995 - 8 TG 359/95 (https://dejure.org/1995,3544)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 8 TG 359/95 (https://dejure.org/1995,3544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, § 120a GewO, § 120d GewO
    Zur Zulässigkeit von Warnhinweisen im Bereich des technischen Arbeitsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 120a § 120d
    Gewerberecht: Zulässigkeit von Warnhinweisen im Bereich des technischen Arbeitsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 819 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95
    Die Antragstellerin macht im Wege des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO nicht einen Unterlassungsanspruch gegen den Antragsgegner wegen eines rechtswidrigen Eingriffes des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung in ihre Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 14 Abs. 1 GG geltend (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 76 - 77 f. - zu Warnungen der Bundesregierung vor Jugendreligionen), sondern einen weitergehenden Anspruch auf Widerruf der bisherigen Tatsachenbehauptungen im Erlaß und in dem Rundschreiben oder der sonstigen Weiterverbreitung der hierin enthaltenen Tatsachenbehauptungen.

    Diese schlicht-hoheitlichen Maßnahmen wirken nachhaltig auf die Wettbewerbsposition der Antragstellerin ein und haben somit den Charakter einer Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 79 u. U. v. 18. Oktober 1990, - 3 C 288 -, BVerwGE 87, 37 - 41 -).

    Nach Ansicht des Senats bieten sich hierfür die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 23. Mai 1989 (a.a.O.) herausgebildeten Kriterien an, wobei ergänzend auf § 6 Abs. 1 Satz 2 Gerätesicherheitsgesetz zurückgegriffen werden kann.

    Dieser Grundsatz kann auf staatliche Warnungen übertragen werden (BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 92).

    Auch wenn das Gutachten der Technischen Überwachung Hessen GmbH vom 30. Januar 1994 zu einer differenzierteren Betrachtung der fraglichen Kupplung gelangt ist, weil es nunmehr auch den schwierigen Einbau und die Verschleißanfälligkeit unter den gegebenen Betriebsbedingungen herangezogen hat, hat die Antragstellerin im Streitfall ferner keinen Anspruch darauf, daß das Ministerium die frühere Darstellung der Gefahrenlage durch eine neue, dem fortgeschrittenen Erkenntnisstand entsprechende Darstellung ersetzt (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 95).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95
    Der Senat läßt es dahingestellt, ob bei stattgebendem Antrag die Hauptsache unzulässigerweise vorweggenommen werden würde (vgl. zu den Ausnahmen BVerfG, B. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95
    Diese schlicht-hoheitlichen Maßnahmen wirken nachhaltig auf die Wettbewerbsposition der Antragstellerin ein und haben somit den Charakter einer Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 79 u. U. v. 18. Oktober 1990, - 3 C 288 -, BVerwGE 87, 37 - 41 -).
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 57.61

    Flugunfallbericht

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95
    Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist eine Frage der Begründetheit (BVerwG, U. v. 20. Juli 1962 - VII C 57.61 -, BVerwGE 14, 323 - 328 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2008 - 3 M 361/08

    Rücknahme einer sog. Dolmetscherwarnmeldung

    D. h. behauptete Tatsachen müssen zutreffen (BVerwG, Urt. v. 18.10.1990, a. a. O.; Hess.VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 8 TG 359/95 -, DVBl. 1996, 819; Gusy, a. a. O.).

    Die Maßnahme muss vielmehr zur Verfolgung ihres eigenen, zulässigen Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein (vgl. hierzu auch HessVGH, Beschl. v. 18.05.1995, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 18.06.2002, a. a. O.).

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