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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04   

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https://dejure.org/2005,13330
LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04 (https://dejure.org/2005,13330)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2005 - 8 Ta 266/04 (https://dejure.org/2005,13330)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 8 Ta 266/04 (https://dejure.org/2005,13330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Bewilligungsreife für die Prozesskostenhilfe; Geltung der Grundsätze zum Bewilligungszeitpunkt bei vorheriger Kenntnis über Aufhebungsgründe

  • Judicialis

    ZPO § 122; ; ZPO § 124; ; ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 124 Nr. 1; ; ZPO § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122 § 124 Nr. 1 § 138 Abs. 1
    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unwahrem Tatsachenvortrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 3 WF 158/95
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04
    Nach dem Stand der Rechtsprechung der Obergerichte (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2003, - 4 W 75/02 - OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.1999, - 2 W 69/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.1996 - 3 WF 158/95 -) kommt die Aufhebung der Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme ergibt, dass der Antragsteller falsch vorgetragen hat.
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsprognose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04
    Wenn inzwischen jedoch feststeht, dass einer der Fälle des § 124 ZPO vorliegt, wonach das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe u. a. aufheben kann, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat (§ 124 Nr. 1 ZPO), gelten die aufgezeigten Grundsätze zum Bewilligungszeitpunkt nicht (vgl. u. a. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1999 - 15 Ta 553/99 -).
  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 4 W 75/02

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04
    Nach dem Stand der Rechtsprechung der Obergerichte (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2003, - 4 W 75/02 - OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.1999, - 2 W 69/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.1996 - 3 WF 158/95 -) kommt die Aufhebung der Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme ergibt, dass der Antragsteller falsch vorgetragen hat.
  • OLG Koblenz, 22.03.1999 - 2 W 69/99
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2005 - 8 Ta 266/04
    Nach dem Stand der Rechtsprechung der Obergerichte (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2003, - 4 W 75/02 - OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.1999, - 2 W 69/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.1996 - 3 WF 158/95 -) kommt die Aufhebung der Prozesskostenhilfe in Betracht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme ergibt, dass der Antragsteller falsch vorgetragen hat.
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