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   KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10   

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https://dejure.org/2010,13483
KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10 (https://dejure.org/2010,13483)
KG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 8 U 11/10 (https://dejure.org/2010,13483)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 8 U 11/10 (https://dejure.org/2010,13483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 132 BGB, § 242 BGB
    Nachweis des Zugangs: Nichtabholung eines niedergelegten Schriftstücks nach Erhalt eines Benachrichtigungsscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Einschreibebriefs im Falle bloßen Zugangs des Benachrichtigungsscheines; Darlegungs- und Beweislast eines Vermieters bzgl. des Zugangs einer Kündigung durch private Zustellung an einen vermeintlichen Empfangsboten des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung durch Einschreiben; Niederlegung bei der Post; Beweis durch Benachrichtigungsschreiben

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Zugang per Einschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 S. 1; BGB § 132
    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Einschreibebriefs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang des Einschreibebriefes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tücken des Zugangs der Kündigung nach Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren (IMR 2010, 462)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 954
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei der Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGHZ 137, 205 = NJW 1998, 976).

    Andererseits kann der Erklärende nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1998, 976), der sich der Senat anschließt, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte.

    Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (BGH, NJW 1998, 976).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10
    Der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung ist nicht ohne weiteres gehalten, das für ihn niedergelegte Schriftstück abzuholen (BGH, NJW 1977, 194).

    Die Klägerin verkennt, dass die in § 132 BGB enthaltene Zugangsfiktion auf die hier vorgenommene Zustellung nicht anwendbar ist, da das Schreiben nicht durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist (BGHZ 67, 271).

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10
    Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden ist oder nach der Verkehrsanschauung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen oder diesen gleichstehende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (Palandt/Ellenberger, BGB,69. Auflage, § 130, Rdnr.9; BGH, NJW 2002, 1565).

    Als nach der Verkehrsanschauung ermächtigt gelten etwa die kaufmännischen Angestellten im Betrieb (BGH, NJW 2002, 1565).

  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08

    Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10
    Für die Bestimmung des erstzulässigen Termins kommt es auf die Verkündung (§ 89 ZVG) des Zuschlagbeschlusses an (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2009, 926), der vorliegend am 10. Juli 2008 erfolgt ist (Anlage Bl.16).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2012 - 11 S 231/11

    Wohnungseigentum: Amtsniederlegung durch den Verwalter; Anfechtung des

    Empfangsboten sind solche Personen, die entweder vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bestimmt worden oder nach der Verkehrsanschauung als bestellt anzusehen sind (KG, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 8 U 11/10).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 3 U 11/20

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung im Rahmen eines

    Die Klägerin ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass N... K... Empfangsbotin der Beklagten (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 8 U 11/10, BeckRS 2010, 29619) bzw. Ersatzempfängerin der Beklagten war.
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