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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2697
KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,2697)
KG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,2697)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,2697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Schriftform im Falle eines konkludent durch Fortsetzung des Mietverhältnisses angenommenen Mietangebots; Einhaltung der Schriftlichform im Rahmen der Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei nicht rechtzeitiger Annahmeerklärung einer Nachtragsvereinbarung/Änderungsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 550 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 147 Abs. 2 § 550 Satz 1
    Zur Einhaltung der schriftlichen Form eines Mietvertrags gemäß § 550 BGB bei nicht rechtzeitiger Annahme eines entsprechenden Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Verspätete Annahme einer Nachtragsvereinbarung bei Gewerbemiete

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schriftlichkeit" ist nicht ausreichend für Einhaltung der Schriftform nach § 550 BGB! (IMR 2007, 116)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Befristeter Mietvertrag: Auch Bezugsfertigkeit ausreichend für Bestimmbarkeit der Laufzeit! (IMR 2007, 115)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 517
  • ZMR 2007, 535
  • NJ 2007, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Erforderlich ist nicht, das sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen (schriftlich) bestimmt sind; ausreichend ist vielmehr - wie bei der Abtretung künftiger Forderungen - deren Bestimmbarkeit (BGH, GE 2004, 1163 = NJW 2004, 2962; GE 2006, 50; GE 2006, 184 = NJW 2006, 140).

    Diese Bestimmbarkeit liegt hier nach Auffassung des Senats ohne Zweifel vor, so dass für den Grundstückserwerber feststellbar ist, in welche langfristigen Vereinbarungen er gegebenenfalls (BGH, GE 2004, 1163) eintritt.

    Entgegen der von der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung hat der Bundesgerichtshof in diesem Sinne nicht bereits in seinem Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02, NJW 2004, 738 -, entschieden.

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Der Zeitraum allein, der zwischen der (unwirksamen) Nachtragsvereinbarung von März/April 2004 und der unter dem 21.09.2005 ausgesprochenen Kündigung liegt, kann für sich allein einen "Missbrauch" des Kündigungsrechts nicht begründen und hierfür nicht ausschlaggebend sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.11.2003 - XII ZR 134/02 -, GE 2004, 176 = NJW 2004, 1103).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Erforderlich ist nicht, das sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen (schriftlich) bestimmt sind; ausreichend ist vielmehr - wie bei der Abtretung künftiger Forderungen - deren Bestimmbarkeit (BGH, GE 2004, 1163 = NJW 2004, 2962; GE 2006, 50; GE 2006, 184 = NJW 2006, 140).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Anhaltspunkte dafür, dass die Geltendmachung der Unwirksamkeit ausnahmsweise (BGH, Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 179/98 - Rdn. 20 - GE 2001, 342 = NJW 2001, 221) als Rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Mit Urteil vom 02.02.1999 - KZR 51/97, NJW-RR 1999, 689, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass im Falle des § 150 Abs. 2 BGB, der hinsichtlich der Auswirkungen abändernder Angebotsannahmen dem § 150 Abs. 1 BGB gleichsteht, eine mündliche oder konkludente erklärte Annahme eines Angebots dem Schriftformerfordernis nicht genügt.
  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05

    Gesetzliche Schriftform bei einem Mietvertrag - Wirksame Vertretung

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Der Senat vermag der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, wonach es in solchen Fällen nur auf die Schriftlichkeit der vorhandenen Erklärungen und damit nur die äußere Form ankommt (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2005 - 30 U 45/05 -, ZMR 2006, 2005; Stiegele, NZM 2004, 606 ff.; Wichert, ZMR 2005, 593 ff.) nicht zu folgen.
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06
    Insoweit gibt auch das Urteil des OLG Dresden vom 31.08.2004 - 5 U 946/04 -, NZM 2004, 826, keinen Anlass zu einer anderen Betrachtungsweise: Dort Betrug der verstrichene Zeitraum immerhin 12 Jahre.
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Nach einer Auffassung genügt der Vertrag in diesen Fällen nicht der Schriftform des § 550 BGB (KG NZM 2007, 517; KG OLGR 2006, 332, 333; OLG Rostock OLGR 2005, 697; KG Grundeigentum 2003, 48, 49; OLG Dresden ZMR 1999, 104; Horst MDR 2008, 365, 366; Möller ZfIR 2008, 87, 88; Leo MietRB 2003, 15; Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750, 751; Regenfus JA 2008, 246, 249; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 112).
  • OLG Jena, 13.03.2008 - 1 U 130/07

    Schriftformerfordernis beim Zeitmietvertrag

    So ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin die Schriftform des § 550 S. 1 BGB nicht gewahrt, wenn im Falle einer Nachtragsvereinbarung zwar "Schriftlichkeit" eingehalten wird, die Annahmeerklärung aber nicht mehr rechtzeitig i.S.d. § 147 Abs. 2 BGB zugeht: Wenn der andere Vertragspartner nicht nochmals unterzeichne, nehme er damit zwar das Angebot schlüssig, aber ohne Wahrung der gesetzlichen Schriftform an (KG Berlin, Urteil vom 25.01.2007, 8 U 129/06, zitiert nach Juris; Schultz, Die Annahmeerklärung als "casus belli" der gesetzlichen Schriftform gewerblicher Mietverträge, NZM, 2007, 509 sowie Schultz, Gesetzliche Schriftform in der Geschäftsraummiete, in: Festschrift für Wolf-Rüdiger Bub zum 60. Geburtstag, 2007, S. 377 ff., 385 ff., m.w.N.).
  • KG, 09.06.2008 - 8 U 217/07

    Wohnraummiete: Verschulden des Mieters bei mehrmonatiger Nichtzahlung der Miete

    Der Wert der Beschwer eines zur Räumung einer Mietwohnung Verurteilten bestimmt sich nach §§ 8, 9 ZPO; lässt sich, wie hier, nicht festmachen, wann das Mietverhältnis unstreitig geendet hätte, bemisst sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Entgeltes (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2007, VIII ZR 189/06, in GE 2007, 780).
  • KG, 04.02.2008 - 8 U 167/07

    Wohnraummietvertrag: Kündigung durch den noch nicht grundbucheingetragenen

    Der Wert der Beschwer ermittelt sich zumindest analog § 9 ZPO aus dem dreieinhalbfachen Betrag des einjährigen Bezuges der vertraglich vereinbarten Nettomiete, also 42 Monate x Euro 336, 27 (vgl. BGH in GE 2007, 780 = WuM 2007, 283).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5328
OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Immobilienkauf: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung über die Laufzeit der Finanzierung einer Eigentumswohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Audrückliche Erteilung eines Rates als konkludente Entstehung eines Beratervertrages; Kapitalanleger als Träger der Beweislast bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten eines Anlageberaters; Umkehr der Beweislast als Folge einer Verletzung von ...

  • Wolters Kluwer

    Audrückliche Erteilung eines Rates als konkludente Entstehung eines Beratervertrages; Kapitalanleger als Träger der Beweislast bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten eines Anlageberaters; Umkehr der Beweislast als Folge einer Verletzung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht Berater bezüglich Laufzeit der Finanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 2119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH ZIP 2006, 1449 f; BGHZ 166, 56 ff) trifft nach den allgemeinen Regelungen über die Beweislast denjenigen, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen.

    Aus der Verletzung von Dokumentationsobliegenheiten können zwar grundsätzlich eine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen folgen (vgl. BGHZ 166, 56 ff.); besteht jedoch wie hier keine Dokumentationsobliegenheit, so verbleibt es bei dem oben ausgeführten Grundsatz, dass der Anspruchsteller die Beweislast trägt.

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH ZIP 2006, 1449 f; BGHZ 166, 56 ff) trifft nach den allgemeinen Regelungen über die Beweislast denjenigen, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen.

    Das ändert sich auch nicht dadurch, dass der Vermittler schriftliche Unterlagen (Berechnungsbeispiele, Vertriebsprospekte u. ä.) verwendet; solche Unterlagen sind nur ein Element im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Anlageinteressenten und eines von mehreren Mitteln, deren sich der Berater bedienen kann, um sich seiner Pflicht zur Information zu entledigen (vgl. BGH ZIP 2006, 1449, 1450).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 156, 371 ff) kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll.
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Das schriftliche Berechnungsbeispiel ist nur ein Element im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Kaufinteressenten und eines von mehreren Mitteln, deren sich der Berater bedienen kann, um seine Pflicht zur Information zu erfüllen (vgl. OLG Oldenburg OLGR 2008, 104, 106).

    Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.; Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106; OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53; dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des

    Denn sie führt dann nicht zu der in Aussicht gestellten zusätzlichen Altersversorgung, sondern im Gegenteil zu einer Belastung, die gerade vermieden werden soll (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 199, 204; OLG Oldenburg, OLGR 2008, 104, 106).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46962
OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,46962)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,46962)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,46962)
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