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   OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,56408
OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11 (https://dejure.org/2014,56408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2014 - 8 U 201/11 (https://dejure.org/2014,56408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 8 U 201/11 (https://dejure.org/2014,56408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 611 BGB, § 253 Abs. 2 BGB
    Arzthaftung: Schmerzensgeld für notdienstliche Fehlbehandlung (Verstoß gegen Pflicht zur Erhebung von Befunden)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung: Schmerzensgeld für notdienstliche Fehlbehandlung (Verstoß gegen Pflicht zur Erhebung von Befunden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1992 - VI ZR 337/91

    Mitverschulden bei Haftung für Kindesunterhalt nach Sterilisation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    aa) Grundsätzlich kann sich zwar auch der Arzt gegenüber dem Patienten, der ihn wegen fehlerhafter Behandlung und Beratung in Anspruch nimmt, darauf berufen, dass dieser den Schaden durch sein eigenes schuldhaftes Verhalten mitverursacht hat (BGHZ 96, 98, 100; BGH VersR 1992, 1229).

    Ein solches Mitverschulden liegt vor, wenn der Patient diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH VersR 1992, 1229).

    So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat (BGHZ 96, 98, 100), etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH VersR 1992, 1229, VersR 1985, 1068, 1070).

  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84

    Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    aa) Grundsätzlich kann sich zwar auch der Arzt gegenüber dem Patienten, der ihn wegen fehlerhafter Behandlung und Beratung in Anspruch nimmt, darauf berufen, dass dieser den Schaden durch sein eigenes schuldhaftes Verhalten mitverursacht hat (BGHZ 96, 98, 100; BGH VersR 1992, 1229).

    So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat (BGHZ 96, 98, 100), etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH VersR 1992, 1229, VersR 1985, 1068, 1070).

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Das Fehlen einer Dokumentation deutet indiziell darauf hin, dass die Maßnahme unterblieben ist (BGH NJW 1995, 1611), mithin die Anamnese nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt worden ist.
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Ein solcher Fehler in der Befunderhebung kann zur Folge haben, dass der behandelnde Arzt für eine daraus folgende objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlich vorhandenen Krankheit nicht gerecht werdende Behandlung und deren Folgen einzustehen hat (vgl. BGHZ 138, 1, 5 ff., BGH VersR 1999, 231, 232).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Er hat zur Abwehr gesundheitlicher Gefährdungen des Patienten diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, welche von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereiches vorausgesetzt und erwartet werden (vgl. BGH Urteil vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93 - VersR 1995, 659, 660).
  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Dabei schuldet ein Allgemeinmediziner meist ein geringeres Maß an Sorgfalt und Können als ein Facharzt einer anderen Sparte (BGH NJW 1997, 3090), wobei ein Arzt auch seine speziellen Erkenntnisse zu Gunsten des Patienten einzusetzen hat (vgl. BGH VersR 1987, 686, 687).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Ein solcher Fehler in der Befunderhebung kann zur Folge haben, dass der behandelnde Arzt für eine daraus folgende objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlich vorhandenen Krankheit nicht gerecht werdende Behandlung und deren Folgen einzustehen hat (vgl. BGHZ 138, 1, 5 ff., BGH VersR 1999, 231, 232).
  • BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96

    Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    Dabei schuldet ein Allgemeinmediziner meist ein geringeres Maß an Sorgfalt und Können als ein Facharzt einer anderen Sparte (BGH NJW 1997, 3090), wobei ein Arzt auch seine speziellen Erkenntnisse zu Gunsten des Patienten einzusetzen hat (vgl. BGH VersR 1987, 686, 687).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 8 U 201/11
    So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat (BGHZ 96, 98, 100), etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH VersR 1992, 1229, VersR 1985, 1068, 1070).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11

    Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung;

    Ein Mitverschulden durch mangelndes Nachfragen kommt daher allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Unvollständigkeit der ärztlichen Information jedem Laien aufdrängen oder dem Patienten aufgrund seines besonderen persönlichen Wissens die Unvollständigkeit der Unterrichtung klar sein musste (s. BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 133/95, NJW 1997, 1635 1636; vgl. auch Senat, Urteil vom 11.02.2014 - 8 U 201/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2017 - 8 U 155/16

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit

    Die Entscheidung des Senats vom 11.2.2014, Az. 8 U 201/11, ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Falles für die Höhe eines dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes kein geeigneter Vergleichsmaßstab.
  • OLG Koblenz, 29.09.2015 - 5 U 617/15

    Maßstab für die sachverständige Beurteilung der Behandlung durch eine Fachärztin

    Zum Beleg verweist sie auf Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 11. Februar 2014 - 8 U 201/11) und OLG Naumburg (NJW-RR 2002, 312 ).
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