Rechtsprechung
OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftpflichtversicherung: Konkludentes Anerkenntnis bei Ermittlungen des Versicherers zur Schadensursache und der Haftungsverantwortlichkeit; Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 67 VVG; § 149 VVG; § 151 Abs. 1 VVG; § 158 Abs. 1 S. 1 VVG; § 635 BGB a.F.; § 278 BGB; § 2 Ziff. 1 Abs. 2 AVB94; § 16 Ziff. 5 AVB94
Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter Erfüllung eines Bauvertrages; Anerkennung der Eintrittspflicht durch schlüssiges Verhalten; Anstellen von Ermittlungen zur Schadensursache; Schadensersatzpflicht des Versicherers aus ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter Erfüllung eines Bauvertrages; Anerkennung der Eintrittspflicht durch schlüssiges Verhalten; Anstellen von Ermittlungen zur Schadensursache; Schadensersatzpflicht des Versicherers aus ...
- Judicialis
VVG § 158; ; AVB 94 § 2 Ziff. 1 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 158; AVB 94 § 2 Ziff. 1 Abs. 2
Vorliegen eines Anerkenntnisses bzw. einer schadensersatzbegründenden Pflichtverletzung des Haftpflichtversicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 3 (Kurzinformation)
Anforderungen an Anerkenntnis der Leistungspflicht
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.09.2002 - 12 O 53/02
- OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 466
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95). - OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98
Betriebshaftpflichtversicherung: Besteht Versicherungsschutz für mangelhafte …
Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95). - OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00
Betriebshaftpflichtversicherung: Ist entgangener Gewinn infolge von Baumängeln …
Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).