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   OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17   

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OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17 (https://dejure.org/2017,68310)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.2017 - 8 U 3643/17 (https://dejure.org/2017,68310)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 2017 - 8 U 3643/17 (https://dejure.org/2017,68310)
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  • LG München II, 28.09.2017 - 1 O 2379/12

    Zum Anspruch auf Rückschnitt von Ästen und Zweigen

    Auszug aus OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17
    Die Berufung der Kläger gegen das Teilurteil des Landgerichts München II vom 28.09.2017, Az.: 1 O 2379/12, wird als unzulässig verworfen.

    Mit Teilurteil vom 28.09.2017 (Az.: 1 O 2379/12) hat das Landgericht München II der Klage hinsichtlich des begehrten Rückschnitts der Äste und Zweige teilweise stattgegeben und im Übrigen die Klage abgewiesen.

  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZB 12/86

    Verwechslung der Münchener Landgerichte - § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO <Fassung bis

    Auszug aus OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17
    Auch insoweit ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die auf eine falsche Adressierung zurückzuführen ist, der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 319).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17
    Vom vorbefassten Landgericht konnte auf Grund der einem Verfahren nachwirkenden Fürsorgepflicht (vgl. BVerfG NJW 2005, 2137) auch nicht erwartet werden, die Berufungsschrift noch innerhalb der Berufungsfrist an das zuständige Oberlandesgericht weiter zu leiten, da die Schrift erst am letzten Tag der Berufungsfrist beim Landgericht München II eingegangen ist.
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZB 32/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Auszug aus OLG München, 28.11.2017 - 8 U 3643/17
    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (BGH NJW-RR 2017, 1139, beckonline).
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