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OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21 |
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GKG § 45 Abs. 3, § 63 Abs. 3, § 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3, Abs. 4 S. 3, Abs. 6 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 2; BGB § 358 Abs. 2
Festsetzung des Streitwerts beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens bei einer Hilfswiderklage
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 27.09.2021 - 21 O 62/21
- OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14
Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
In diesen Fällen ist der Streitwert grundsätzlich nach dem Nettodarlehensbetrag zu bemessen (BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 -, Rn. 3, juris;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3 Rn. 16.207 m.w.N.). - BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Darauf aber kommt es nicht entscheidend an, denn ohnehin erfolgt eine Zusammenrechnung der Werte von Klage und Widerklage nur bei wirtschaftlicher Werthäufung (BGH, Beschluss vom 06.10.2004, Az. IV ZR 287/03). - OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung
Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Bei der Bemessung des Gesamtstreitwertes ist - weil es sich um verbundene Verträge handelt - dem Nettodarlehensbetrag eventuell noch - so hier nicht - die aus Eigenmitteln geleistete Anzahlung für die Kaufsache hinzuzurechnen (st. Rspr. des Senats, vgl. auch Beschlüsse vom 03.06.2019, Az. 8 W 33/19 - und vom 18.06.2019, Az. 8 W 41/19; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019, Az. 11 W 41/19, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.10.2019, Az. 6 W 47/19, Rn. 14, juris). - OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19
Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Bei der Bemessung des Gesamtstreitwertes ist - weil es sich um verbundene Verträge handelt - dem Nettodarlehensbetrag eventuell noch - so hier nicht - die aus Eigenmitteln geleistete Anzahlung für die Kaufsache hinzuzurechnen (st. Rspr. des Senats, vgl. auch Beschlüsse vom 03.06.2019, Az. 8 W 33/19 - und vom 18.06.2019, Az. 8 W 41/19; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 03.12.2019, Az. 11 W 41/19, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.10.2019, Az. 6 W 47/19, Rn. 14, juris). - OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19
Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen
Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.2021 - 8 W 55/21
Bei der Bemessung des Gesamtstreitwertes ist - weil es sich um verbundene Verträge handelt - dem Nettodarlehensbetrag eventuell noch - so hier nicht - die aus Eigenmitteln geleistete Anzahlung für die Kaufsache hinzuzurechnen (st. Rspr. des Senats, vgl. auch Beschlüsse vom 03.06.2019, Az. 8 W 33/19 - und vom 18.06.2019, Az. 8 W 41/19; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 03.12.2019, Az. 11 W 41/19, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.10.2019, Az. 6 W 47/19, Rn. 14, juris).
- OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs …
Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).Insoweit vermag auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 09. November 2021 (Az.: 8 W 55/21, Anlagenband Beklagte) die Argumentation der Beklagten nicht zu stützen.
- OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21
Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare …
Dagegen kann auch nicht eingewandt werden, dass sich die Parteien gegen eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages entschieden haben, es insoweit bei dem verbundenen Vertrag bleibt und deshalb keine Regelung über den Wertersatzanspruch der Beklagten getroffen worden ist, weil solche Ansprüche bei der Fortsetzung des Vertrages nicht in Rede stehen (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 -, Rn. 15, juris; offengelassen: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 7, juris; offengelassen: OLG Bamberg, Beschluss vom 9. November 2021 - 8 W 55/21 -, Anlagenband Beklagte).