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   OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05   

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https://dejure.org/2005,14730
OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05 (https://dejure.org/2005,14730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2005 - 8 WF 55/05 (https://dejure.org/2005,14730)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 8 WF 55/05 (https://dejure.org/2005,14730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von Ratenzahlungsverpflichtungen auf Prozesskostenhilfebewilligungen in anderen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Höhe der Ratenzahlungen nach Ablauf der Ratenzahlungsverpflichtungen auf die Prozesskostenhilfebewilligung in anderen Verfahren; Ermittlung der gesetzlich gestatteten Höchstzahl von Raten bei Verbundsachen; Während des Prozesses oder danach eingegangene ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b n. F.; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; BSHG § 22; ; SGB XII § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2 (n.F.)
    PKH: Keine einheitliche Berücksichtigung der Höchstzahl von 48 Monatsraten bei Verbundsachen im Scheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Ob und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit besteht, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BGH FamRZ 1990, 283 = NJW-RR 1990 323, 325 f.).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Zuzüglich des Kindergelds von 462,-- EUR, das bei Berücksichtigung des durch Unterhaltsleistungen nicht abgedeckten Freibetrags der Kinder und der Kosten der Unterkunft und Heizung vollständig anzusetzen ist (BGH FamRZ 2005, 790; 605), ist von einem monatlichen Gesamteinkommen der Klägerin von 1.455,61 EUR auszugehen.
  • OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99

    Berechnung von Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394; Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Dieser Abzug beruht darauf, dass die Klägerin drei sich in der Schule befindliche Kinder im Alter von 10 Jahren, 15 Jahren und 17 Jahren allein erzieht und im Hinblick hierauf überobligatorisch arbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 15.10.2004, AZ: 8 WF 107/04 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03

    Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394; Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a).
  • OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92

    Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Aufwendungen; PKH-Raten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Anwaltskosten und Verbindlichkeiten für Anwaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als die Anwaltskosten aus früheren Prozessen stammen (OLG Köln FamRZ 1993, 579; Kalthoener / Büttner / Wrobel-Sachs a.a.O. RN 285; Zöller, a.a.O. RN 41).
  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05
    Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394; Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 10 WF 32/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe; Ratenfreie

    Vielmehr sind die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 WF 55/05, BeckRS 2007, 15656, beck-online; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.1999 - 9 WF 760/99, BeckRS 1999, 30875692, beck-online; BeckOK ZPO/Reichling, 46. Edition 01.09.2022, ZPO § 115 Rn. 38; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 115 Rn. 40).
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