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   BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04   

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https://dejure.org/2004,7402
BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04 (https://dejure.org/2004,7402)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 9 AZN 969/04 (https://dejure.org/2004,7402)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 (https://dejure.org/2004,7402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 4; ; ArbGG § 72 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 3a Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1016 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04
    Eine Zulassungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts ist für das Bundesarbeitsgericht immer dann unverbindlich, wenn das zugelassene Rechtsmittel von vornherein unstatthaft ist (BAG 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - BAGE 102, 213).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04
    Das ist unabhängig davon, auf welchem prozessualen Weg das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung befasst wird (vgl. für die Beschwerde nach § 78 ArbGG iVm. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Senat 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 - BAGE 104, 302; ebenso zum Zivilprozess: BGH 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195).
  • BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03

    Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04
    Das ist unabhängig davon, auf welchem prozessualen Weg das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung befasst wird (vgl. für die Beschwerde nach § 78 ArbGG iVm. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Senat 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03 - BAGE 104, 302; ebenso zum Zivilprozess: BGH 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17

    Nicht statthafte Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen

    Ist bereits das Rechtsmittel - hier die Rechtsbeschwerde -, dessen Zulassung begehrt wird, unstatthaft, kann das auf Zulassung dieses Rechtsmittels gerichtete Verfahren - hier das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht statthaft sein (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979).

    Nach der Systematik des Revisionsrechts sollen diese Gerichte nach dem Willen des Gesetzgebers wegen des provisorischen Charakters und der vorläufigen Bedeutung des einstweiligen Verfügungsverfahrens für eine Rechtsüberprüfung im Wege der Revision oder der Rechtsbeschwerde nicht zur Verfügung stehen (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195).

    Unabhängig davon, auf welchem Weg sie mit der Entscheidung befasst werden, sollen sie von vornherein nicht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entscheiden (vgl. BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979; Ulrich, in: Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 72 ArbGG Rn. 20; Scholz, in: Ostrowicz/Künzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. 2014, Rn. 834).

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 11 SaGa 4/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Aussetzung der Entscheidung über die Besetzung

    Das Urteil ist, da im Einstweiligen Verfügungsverfahren die Revision nicht eröffnet ist, nicht anfechtbar (§ 72 Abs. 4 ArbGG; vgl. auch BAG vom 16.12.2004 - 9 AZN 969/04 in AP ArbGG § 72 Nr. 50).
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