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   BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09   

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BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09 (https://dejure.org/2010,8971)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2010 - 9 AZR 597/09 (https://dejure.org/2010,8971)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 (https://dejure.org/2010,8971)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Blockmodell; tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • Bundesarbeitsgericht

    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 ZPO, § 3 AltTZTV vom 30.06.2000, § 4 Abs 1 Alt 1 AltTZTV vom 30.06.2000, § 24 TV-L
    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 ZPO, § 3 AltTZTV vom 30.06.2000, § 4 Abs 1 Alt 1 AltTZTV vom 30.06.2000, § 24 TV-L
    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerweiterung; Urlaubsgeld (hier: nach TV Urlaubsgeld Ang-O) als fester Bezügebestandteil i.S.v. § 4 Abs. 1 Alt. 1 Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ); Anspruch auf zeitversetzte Auszahlung in der Altersteilzeit trotz ...

  • bag-urteil.com

    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersteilzeit - Blockmodell - tarifliches Urlaubsgeld nach TV Urlaubsgeld Ang-O

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerweiterung; Urlaubsgeld [hier: nach TV Urlaubsgeld Ang-O] als fester Bezügebestandteil iSv. § 4 Abs. 1 Alt. 1 TV ATZ; Anspruch auf zeitversetzte Auszahlung in der Altersteilzeit trotz ersatzloser Ablösung der Regelung ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsgeld als fester Bezügebestandteil ? In Altersteilzeit Ansparung zur Hälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 660
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Sie führt weiter ausführlich aus, warum das Landesarbeitsgericht zu Unrecht von einem Ausnahmefall zur Rechtsprechung des Senats über die "Spiegelbildlichkeit" (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - BAGE 116, 86) ausgegangen sei.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; vgl. 4. Oktober 2005 -   9 AZR 449/04  - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02  - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (3) der Gründe, BAGE 116, 86) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; vgl. 4. Oktober 2005 -   9 AZR 449/04  - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02  - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Die Berechnung der in der Arbeitsphase angesparten und in der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelte hat zeitversetzt "spiegelbildlich" zu erfolgen (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1) .

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; vgl. 4. Oktober 2005 -   9 AZR 449/04  - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02  - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Lediglich Bezügebestandteile, die üblicherweise in die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung/Zuschlags zum Urlaubslohn einfließen, sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 4 Abs. 1 Alt. 2 TV ATZ) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit (unständige Bezügebestandteile) gezahlt (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 106, 353) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Deshalb müssen für den Arbeitgeber die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Die herangezogene Entscheidung (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11) fordert nicht generell eine konkrete Bezifferung, sondern spricht vielmehr nur einer gänzlich unbestimmten Geltendmachung eine fristwahrende Wirkung ab (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 2 e bb der Gründe, aaO) .
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Die Altersteilzeitvergütung ist während des Zeitraums der Freistellungsphase auszuzahlen, der in seiner Lage dem Zeitraum der Arbeitsphase entspricht (Senat 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 21, AP ATG § 3 Nr. 19) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (st. Rspr., vgl. dazu Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 16, BAGE 130, 119; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 408/05 - Rn. 9) .
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 112, 214) .
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01

    Tarifliches Urlaubsgeld und Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Dem liegt, ebenso wie bei anderen Jahressonderleistungen, die allein auf geleistete Arbeit im Rahmen des Jahres abstellen, der Gedanke zugrunde, dass der Angestellte zumindest in einem bestimmten Umfang aufgrund seiner geleisteten Tätigkeit Entgelt beziehen soll, um die Jahressonderleistung zu erhalten (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 102, 218) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11, AP ZPO § 551 Nr. 66 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10) .
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 408/05

    Unzulässige Revision

  • LAG Sachsen, 16.07.2009 - 9 Sa 658/08

    Urlaubsgeld für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit bei Tarifänderung;

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41 mwN, ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25) .
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 106/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

    Im Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wird - wie im Teilzeitmodell - die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Altersteilzeitarbeitnehmers während des gesamten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um die Hälfte verringert (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 31) .
  • LAG Hamm, 24.08.2022 - 9 Sa 160/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der

    § 7 Abs. 2 TV FlexAZ regelt ein eigenes, für die Dauer der Altersteilzeit geltendes Entgeltregime, im Rahmen dessen für die Dauer der Freistellungsphase grundsätzlich keine neuen Vergütungsansprüche mehr originär wirksam werden (vgl. im Sinne einer Spezialität der altersteilzeitrechtlichen Tarifregelungen im Verhältnis zu allgemeinen tarifvertraglichen Zahlungsansprüchen im Falle eines Urlaubsgelds: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09; hierzu auch: Hinweis der Kammer im Rahmen der Berufungsverhandlung am 24. August 2022).

    Diejenigen Arbeitnehmer der Beklagten, die sich - anders als die Klägerin - zum Stichtag des 1. Dezember 2020 in der Aktivphase der Altersteilzeit befanden, hatten nach dem Wortlaut der Regelung in § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz TV FlexAZ Anspruch auf Auszahlung der Hälfte der Jahressonderzahlung, während die andere Hälfte in das Wertguthaben floss (vgl. zu einem tarifvertraglichen Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09; BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04) .

    (1) Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell erhalten, wenn sie sich zum tarifvertraglichen Stichtag - hier dem 1. Dezember 2020 - in der Arbeitsphase befinden, die Hälfte der Jahressonderzahlung ausgezahlt, während die andere Hälfte in das Wertguthaben übertragen und sodann spiegelbildlich in der Freistellungsphase ausgezahlt wird (vgl. zum Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

    Sämtliche Überlegungen zu der Frage, wie es sich - allein orientiert an den Regelungen des § 2 Abs. 1 und 2 TV Corona-Sonderzahlung - auswirkt, dass sich Arbeitnehmer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 entweder vollständig oder teilweise - wie die Klägerin: größtenteils - in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befunden haben, ob Arbeitnehmer während der Freistellungsphase "Entgelt" im Sinne des § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung erhalten und ob vor dem Hintergrund der Regelung in § 2 Abs. 2 S. 3 TV Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eine Arbeitszeit von null Stunden mit einem zwar dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung gegeben ist, der sich aber pro rata temporis auf null reduziert (nach Auffassung der Kammer ebenfalls denkbar, aber wohl nicht: BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09), verorten die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage erneut unzutreffend ausschließlich im Rahmen der Regelungen des TV Corona-Sonderzahlung.

    Unter anderem erachtet es die Kammer für klärungsfähig und klärungsbedürftig, ob und inwieweit die durch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 16. November 2010 (9 AZR 597/09) zugrunde gelegten, vorstehend in Bezug genommenen Grundsätze auf Konstellationen wie im vorliegenden Rechtsstreit anzuwenden sind und in welchem Verhältnis das altersteilzeitrechtliche Entgeltregime gemäß § 7 Abs. 2 TV FlexAZ zu anderen tarifvertraglichen Zahlungsansprüchen wie der Jahressonderzahlung oder der Corona-Sonderzahlung steht.

  • LAG Hamm, 27.04.2022 - 9 Sa 172/22

    Altersteilzeit; Blockmodell; Corona-Sonderzahlung; Freistellungsphase;

    § 7 Abs. 2 TV FlexAZ regelt ein eigenes, für die Dauer der Altersteilzeit geltendes Entgeltregime, im Rahmen dessen für die Dauer der Freistellungsphase grundsätzlich keine neuen Vergütungsansprüche mehr originär wirksam werden (auch insoweit: Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L Gesamtausgabe, Stand: April 2022, 2.4 Altersteilzeitbeschäftigte; vgl. im Sinne einer Spezialität der altersteilzeitrechtlichen Tarifregelungen im Verhältnis zu allgemeinen tarifvertraglichen Zahlungsansprüchen im Falle eines Urlaubsgelds: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09; hierzu auch: Hinweis der Kammer im Rahmen der Berufungsverhandlung am 27. April 2022).

    Diejenigen Arbeitnehmer der Beklagten, die sich - anders als der Kläger - zum Auszahlungszeitpunkt des Tarifentgelts für den Monat Dezember 2020 in der Aktivphase der Altersteilzeit befanden, hatten nach der dem Wortlaut nach insofern eindeutigen Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz TV FlexAZ Anspruch auf Auszahlung der Hälfte der Corona-Sonderzahlung, während die andere Hälfte in das Wertguthaben floss (vgl. zu einem tarifvertraglichen Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09; BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04) .

    (1) Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell erhalten, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Arbeitsphase befinden, die Hälfte der Corona-Sonderzahlung ausgezahlt , während die andere Hälfte in das Wertguthaben übertragen und sodann spiegelbildlich in der Freistellungsphase ausgezahlt wird (vgl. zum Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

    Unter anderem erachtet es die Kammer für klärungsfähig und klärungsbedürftig, ob und inwieweit die durch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 16. November 2010 (9 AZR 597/09) zugrunde gelegten, vorstehend in Bezug genommenen Grundsätze auf Konstellationen wie im vorliegenden Rechtsstreit anzuwenden sind und in welchem Verhältnis das altersteilzeitrechtliche Entgeltregime gemäß § 7 Abs. 2 TV FlexAZ zu anderen tarifvertraglichen Zahlungsansprüchen wie einer Corona-Sonderzahlung steht.

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 332/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in

    Im Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wird - wie im Teilzeitmodell - die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Altersteilzeitarbeitnehmers während des gesamten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um die Hälfte verringert (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 31) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

    a) Der Altersteilzeitarbeitnehmer hat im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (st. Rspr., vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 25, EzTöD 700 TV ATZ Nr. 27; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; grundlegend 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353 ) .

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die späteren Bezüge, zum anderen entsprechende Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht (vgl. nur BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 25 mwN, EzTöD 700 TV ATZ Nr. 27) und damit ein Zeitguthaben.

    Das sieht der TV ATZ nicht vor ( vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 34, EzTöD 700 TV ATZ Nr. 27 ) .

    Lediglich Bezügebestandteile, die üblicherweise in die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung oder des Zuschlags zum Urlaubslohn einfließen, sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 4 Abs. 1 Alt. 2 TV ATZ) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit gezahlt (unständige Bezügebestandteile; vgl. für die st. Rspr. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 22 mwN, EzTöD 700 TV ATZ Nr. 27 ) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 286/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41 mwN, ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 374/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41 mwN, ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25) .
  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 889/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

    Diejenigen Arbeitnehmer der Beklagten, die sich - anders als die Klägerin - zum Auszahlungszeitpunkt des Tarifentgelts für den Monat Dezember 2020 in der Aktivphase der Altersteilzeit befanden, hatten nach der dem Wortlaut nach insofern eindeutigen Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz TV FlexAZ Anspruch auf Auszahlung der Hälfte der Corona-Sonderzahlung, während die andere Hälfte in das Wertguthaben floss (vgl. zum Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

    (1) Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell erhalten, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Arbeitsphase befinden, die Hälfte der Corona-Sonderzahlung ausgezahlt , während die andere Hälfte in das Wertguthaben übertragen und sodann spiegelbildlich in der Freistellungsphase ausgezahlt wird (vgl. zum Urlaubsgeld: BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09) .

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 489/10

    Altersteilzeit im Blockmodell - Wegfall der Voraussetzungen für den Ortszuschlag

    Der Arbeitgeber hat in der Freistellungsphase mindestens das an den Arbeitnehmer auszukehren, was dieser zuvor in der Arbeitsphase erarbeitet hat (vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 33 mwN, ZTR 2011, 218) .

    Der TV ATZ sieht eine Gesamtsaldierung der Zahlungen, die der Arbeitgeber im Laufe des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer erbringt, nicht vor (vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/08 - Rn. 37 mwN, ZTR 2011, 218) .

    In seiner Entscheidung vom 16. November 2010 (- 9 AZR 597/09 - Rn. 24, ZTR 2011, 218) hat der Senat angenommen, dass ein Altersteilzeitarbeitnehmer während der Freistellungsphase zeitversetzt Anspruch auf den angesparten Teil des tariflichen Urlaubsgelds hat, der in der Arbeitsphase erarbeitet, aber nicht ausgezahlt worden ist.

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 330/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 1023/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1202/21

    Keine Vergütungsansprüche in der Freistellungsphase für Altersteilzeit im

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1138/21

    Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in Freistellungsphase für Alterszeitzeit

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1031/21

    Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in einer Freistellungsphase im

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 217/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 279/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23

    Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 132/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 318/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 133/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 952/13

    Altersteilzeit - Mindestnettobetrag iSd. § 5 Abs. 2 TV ATZ

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 107/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 509/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 295/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

  • LAG Hessen, 27.09.2016 - 13 Sa 672/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 703/14

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1249/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 92/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 712/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 88/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 91/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 711/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 704/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 706/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 710/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 708/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 10.07.2013 - 2 Sa 1564/12

    Altersteilzeitarbeit - Berechnung des Mindestnettobetrages in der

  • LAG Hessen, 27.09.2016 - 13 Sa 673/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten

  • LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1248/15

    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten im Bereich des

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1181/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 318/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 94/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 705/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 130/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1408/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 306/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 93/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 709/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1190/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 358/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 702/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 707/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1183/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 89/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • ArbG Bielefeld, 18.01.2022 - 5 Ca 85/21

    Vergütung wegen Annahmeverzug, Abrufarbeit.

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