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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 1026/04   

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https://dejure.org/2005,11037
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 1026/04 (https://dejure.org/2005,11037)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 Sa 1026/04 (https://dejure.org/2005,11037)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 9 Sa 1026/04 (https://dejure.org/2005,11037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG §§ 64 ff. ArbGG § 69 Abs. 2 ZPO §§ 512 ff. BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB § 288 Abs. 1 BGB §§ 293 ff. BGB § 296 BGB § 615 BGB § 615 Satz 2
    EArbGG, ZPO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Annahmeverzugslohn; Anrechnung des entgangenen Verdienstes

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 296; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 293 § 296 § 615 Satz 2
    Vergütung bei Annahmeverzug infolge unwirksamer Kündigung - Darlegungslast für böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 9 Sa 521/03

    Wochenendarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 1026/04
    Auf die hiergegen erhobene Klage hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - mit Urteil vom 29.01.2003 (Az. 4 Ca 1071/02 PS) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 05.09.2002 nicht aufgelöst worden ist; die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 30.07.2003 (Az. 9 Sa 521/03) zurückgewiesen worden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 10 Sa 591/07

    Annahmeverzug und Bezug von Arbeitslosengeld

    Auch seine Zahlungsklage hatte in beiden Instanzen Erfolg (ArbG Urteil vom 06.10.2004 = 4 Ca 898/03; LAG Urteil vom 04.05.2005 = 9 Sa 1026/04).

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 4 Ca 1071/02 (= 9 Sa 521/03) und 4 Ca 898/03 (= 9 Sa 1026/04).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungsgründe des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 04.05.2005 (9 Sa 1026/04) Bezug genommen.

    Dass der Arbeitnehmer in diesen zwei Monaten Arbeitentgelt zu beanspruchen hatte, stand mit Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 04.05.2005 (9 Sa 1026/04) fest.

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