Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 07.03.2012

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29773
LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 75 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 4 BetrVG
    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung - Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 510/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Arbeitnehmer werden nicht sachfremd benachteiligt, wenn nach dem Zweck der Leistung Gründe vorliegen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, ihnen die anderen Arbeitnehmern gewährte Leistungen vorzuenthalten (BAG 12.10.2011 -10 AZR 510/10- EzA § 611 BGB 2002 Gratifkation, Prämie Nr. 29).

    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne Weiteres erkennbar und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer (Gruppe) behandelt zu werden (BAG 12.10.2011, a.a.O.).

    Es kann ein sachlicher Grund für eine im Vergütungsbereich vorgenommene Differenzierung sein, wenn der Arbeitgeber durch eine zusätzliche Leistung beabsichtigt, eine ausgewogene Vergütungsstruktur zu schaffen oder um andere finanzielle Nachteile, die zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern bestehen, abzumildern oder auszugleichen (BAG 12.10.2011, a.a.O.).

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt vielmehr unternehmensweit (vgl. BAG 17.11.1998 -1 AZR 147/98- NZA 1999, 606; BAG 03.12.2008 -5 AZR 74/08- NZA 2009, 367; Erfurter Kommentar/Preiss, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 583 ff.).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Gruppenbildung zwischen Betrieben vornimmt (BAG 03.12.2008, a.a.O.; Erfurter Kommentar, a.a.O. Rz. 605).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt vielmehr unternehmensweit (vgl. BAG 17.11.1998 -1 AZR 147/98- NZA 1999, 606; BAG 03.12.2008 -5 AZR 74/08- NZA 2009, 367; Erfurter Kommentar/Preiss, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 583 ff.).
  • LAG Köln, 03.09.2007 - 14 TaBV 20/07

    Wahlberechtigung in mehreren Betrieben desselben Unternehmens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Deshalb können Arbeitnehmer auch mehreren Betrieben angehören und zwar auch dann, wenn die verschiedenen Beschäftigungsbetriebe dem gleichen Unternehmen angehören (vgl. LAG Köln 03.09.2007 -14 TaBV 20/07- , Juris; GK-BetrVG/Kreutz/Raab, 9. Aufl., § 7 Rz. 26 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19199
LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,19199)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.03.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,19199)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. März 2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,19199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag - Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft - Umgehungsgeschäft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a BGB
    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag - Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft - Umgehungsgeschäft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgehung der Schutzfunktion der rechtlichen Regelungen; Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang; Umgehung der Schutzfunktion der rechtlichen Regelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 675/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass auch bei einer solchen Unterbrechung eine Fortführung der bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu bejahen ist (so bereits LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - vgl. auch: BAG, Urteil vom 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 -).

    Abgesehen davon hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in dem Urteil vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - im Einzelnen ausgeführt, dass gegen den Schutz des § 613 a BGB verstoßen wurde, soweit es darum gegangen sein sollte, der Beklagten freie Hand bei der Auswahl der Arbeitnehmer und der Bestimmung der Vertragsdauer zu verschaffen.

    In diesem Fall besteht gerade gesetzlich angeordnete Arbeitgeberidentität und eine nachträgliche Befristung durch den Betriebserwerber scheidet nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG aus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - m. w. N.).

    Dies hat nach § 16 S. 1 TzBfG die Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Folge (so bereits LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 -).

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Ob die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Beendigung der Arbeitsverhältnisse entfallen konnte, kann dahinstehen, wenn diese Aufhebungsverträge als Umgehungsgeschäft unwirksam sind (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 -).

    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass auch bei einer solchen Unterbrechung eine Fortführung der bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu bejahen ist (so bereits LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - vgl. auch: BAG, Urteil vom 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 -).

    Dieser Schutz dürfe nicht umgangen werden; dies stelle ein rechtlich nicht erlaubtes Ziel dar, das nicht verfolgt werden könne auf einem das Gesetz zwar formal erfüllenden, aber seinem Sinn und Zweck nicht gerecht werdenden Weg (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 -).

    Der 3-seitige Vertrag diente folglich dem Zweck, die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses formaljuristisch zu umgehen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 -).

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Es komme vor allem darauf an, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertag freiwillig abschließe, die BQG zwischengeschaltet sei und der Arbeitnehmer keine sichere Aussicht darauf habe, bei dem Erwerber eingestellt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 -, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 -, Urteil vom 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 -).

    Hieraus folgt, dass § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG im Falle eines nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vollzogenen Betriebsübergangs auf eine spätere Einstellung des Arbeitnehmers durch den Betriebserwerber keine Anwendung findet (vgl. BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 -).

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 23. September 2010 - 8 AZR 567/09 -).

    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 23. September 2010 - 8 AZR 567/09 -).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nach den Grundsätzen in der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - 1 GS 1/84 -, die auch bei einem Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsabrede gelten.
  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 278/07

    Sachgrundlose Befristung - Zitiergebot

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Zugrundezulegen ist dabei ein rechtlicher Arbeitgeberbegriff (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 -).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 646/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Verwirkung der Klagebefugnis zur Geltendmachung

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Die Verwirkung trat danach ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zuwartete (Zeitmoment) und daneben besondere Umstände vorlagen, nach denen der Gegner nach Treu und Glauben annehmen und sich darauf einrichten durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 167/85 - und Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 646/96 -).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 167/85

    Verwirkung der Befugnis, sich auf das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zu

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Die Verwirkung trat danach ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zuwartete (Zeitmoment) und daneben besondere Umstände vorlagen, nach denen der Gegner nach Treu und Glauben annehmen und sich darauf einrichten durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 18. April 1986 - 7 AZR 167/85 - und Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 646/96 -).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Es komme vor allem darauf an, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertag freiwillig abschließe, die BQG zwischengeschaltet sei und der Arbeitnehmer keine sichere Aussicht darauf habe, bei dem Erwerber eingestellt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 -, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 -, Urteil vom 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 -).
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

    Auszug aus LAG Köln, 07.03.2012 - 9 Sa 176/12
    Die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) stellt hingegen keinen Betriebsübergang dar (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07 -).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 85/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang statt Stilllegung;

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