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   LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08   

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LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2009,10930)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2009 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2009,10930)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2009,10930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageänderung in der Berufung bei Konkurrentenklage - Umkehr der Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageänderung bei Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst; Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation zur Eignung des ausgewählten Stellenbewerbers

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageänderung bei Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst; Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation zur Eignung des ausgewählten Stellenbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08
    Hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes keinerlei schriftliche Beurteilungen oder Dokumentationen über die Gründe für die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit einem bestimmten Bewerber erstellt, so kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass der abgelehnte Bewerber weniger geeignet war als der Eingestellte (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14/02).

    Das Fehlen einer zur Erfüllung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nötigen Planstelle hindert die Durchführung des Hauptsacheverfahrens und einen Erfolg der Klage ebenfalls nicht, weil der Dienstherr ggf. eine entsprechende weitere Planstelle zur Verfügung zu stellen oder zu schaffen hat (Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14/02).

    Wird hiergegen verstoßen, so verlagert sich die Darlegungs- und Beweislast auf den Dienstherrn, hier also auf die Beklagte (Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14/02, NJW 2004 S. 870, Rn. 28).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08
    Der Dienstherr bzw. Arbeitgeber hat den Vollzug einer Auswahlentscheidung für die Dauer solcher Verfahren zurückzustellen (Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 09.07.2007, 2 BvR 206/07).

    Das Bundesverfassungsgericht hält es für ausgeschlossen, im gerichtlichen Verfahren erstmals die maßgeblichen Auswahlerwägungen darzulegen, weil dies die Rechtsschutzmöglichkeiten in unzumutbarer Weise mindert (Bundesverfassungsgericht, 09.07.2007, a.a.O.; LAG Berlin Brandenburg, Urt. v. 7.5. 2008, 4 Sa 232/08).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 4 Sa 232/08
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08
    Das Bundesverfassungsgericht hält es für ausgeschlossen, im gerichtlichen Verfahren erstmals die maßgeblichen Auswahlerwägungen darzulegen, weil dies die Rechtsschutzmöglichkeiten in unzumutbarer Weise mindert (Bundesverfassungsgericht, 09.07.2007, a.a.O.; LAG Berlin Brandenburg, Urt. v. 7.5. 2008, 4 Sa 232/08).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08
    Durch den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages wird eine dauerhafte und gesicherte Rechtsposition dem Bewerber Herrn H. B. eingeräumt (BAG, Urt. v. 18.09.2007, 9 AZR 672/06 Rn. 26).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08
    Durch diese Vorgehensweise der Beklagten ist der Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht untergegangen, sondern er kann ihn im Hauptsacheverfahren weiter verfolgen (BAG, ebendort, Rn. 27 ff.; Urt. v. 19.02.2008, 9 AZR 70/07).
  • LAG Hessen, 11.02.2022 - 10 Sa 920/21

    Kein Einstellungsanspruch bei Verletzung der Verfahrensgrundsätze des Art. 33

    Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, so verlagert sich die Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber (Anschluss an LAG Sachsen 8. Juli 2011 - 3 Sa 507/10 - Juris; Hess. LAG 23. April 2010 - 19/3 Sa 47/09 - Rn. 48 ff., Juris; LAG Baden-Württemberg 3. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - Rn. 46, Juris).

    Fehlen jedoch bereits die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung, so trägt der öffentliche Arbeitgeber die materielle Beweislast dafür, dass der unterlegene Bewerber auch bei fehlerfreier Auswahl nicht zum Zuge gekommen wäre (vgl. BVerwG 21. August 2003 - 2 C 14/02 - NJW 2004, 870; LAG Baden-Württemberg 3. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - Rn. 46, Juris).

    Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtungen, so verlagert sich die Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber (vgl. LAG Sachsen 8. Juli 2011 - 3 Sa 507/10 - Juris; Hess. LAG 23. April 2010 - 19/3 Sa 47/09 - Rn. 48 ff., Juris; LAG Baden-Württemberg 3. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - Rn. 46, Juris; Korinth in Schwab/Weth ArbGG 6. Aufl. § 46 Rn. 167; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren 4. Aufl. Kap. I Rn. 305).

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar ( BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913 ), die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen ( LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 -nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56 ).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    36 2. Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG München, 09.07.2014 - 5 Sa 712/13

    Konkurrentenklage, Schadensersatz, Neuverbescheidung

    Dieser hätte dann seinerseits konkret darzulegen und ggf. zu beweisen, warum der ausgewählte Bewerber gegenüber dem klagenden Bewerber besser geeignet ist (so etwa Sächsisches LAG v. 08.07.2011 - 3 Sa 507/10, Rn. 65; LAG Baden-Württemberg v. 03.07.2009 - 9 Sa 56/08, Rn. 46 f.; - zur Minderung der Darlegungslast des Bewerbers vgl. Hessisches LAG v. 23.04.2010 - 19/3 Sa 47/09, Rn. 49).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08   

Zitiervorschläge
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LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2008,14035)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2008 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2008,14035)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 9 Sa 56/08 (https://dejure.org/2008,14035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung wegen entgeltrelevanter Manipulationsvorgänge eines Arbeitnehmers in einem Leistungserfassungssystem; Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - NzA RR 2007, 571 ff.) ist eine Abmahnung allerdings dann entbehrlich, wenn es sich um schwere Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08
    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen einer Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen der berechtigten Interessen des Kündigenden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (vgl. etwa BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch an (vgl. etwa BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NzA 2006, 484).
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