Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 308 Nr 4 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG
Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Formularklausel bzgl. einer einseitigen Ersetzung in Bezug genommener Tarifverträge; Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Drucksituation
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Änderungskündigung - soziale Rechtfertigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kein Tarifwechsel durch Anordnung; keine Kündigung wegen Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen
- arbeitsrecht-hessen.de
Kein Tarifwechsel durch Anordnung; keine Kündigung wegen Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Formularklausel zu einseitiger Ersetzung in Bezug genommener Tarifverträge; unwirksame Änderungskündigung zur Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur betrieblicher Drucksituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Möglichkeit des Tarifwechsels aufgrund einer Regelung im Formulararbeitsvertrag unwirksam
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeit: Kein Tarifwechsel durch einseitige Erklärung des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 11.10.2011 - 6 Ca 590/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Auch eine Drucksituation, also eine Situation, in der der Arbeitgeber erhebliche Nachteile befürchten muss, wenn er den Arbeitnehmer zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, eine Änderung von Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen (vgl. BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95- EzA § 626 BGB Druckkündigung Nr. 3; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85- EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 39). - BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85
Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Auch eine Drucksituation, also eine Situation, in der der Arbeitgeber erhebliche Nachteile befürchten muss, wenn er den Arbeitnehmer zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, eine Änderung von Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen (vgl. BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95- EzA § 626 BGB Druckkündigung Nr. 3; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85- EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 39). - BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Dies folgt schon daraus, dass die Klausel Voraussetzungen und Umfang der Leistungsänderung nicht konkretisiert, sondern beides völlig unbestimmt lässt und auch ohne Grund zulässt (vgl. BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05- EzA § 308 BGB 2002 Nr. 6).
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Eine Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist unbegründet, wenn zum Kündigungstermin die dem Arbeitnehmer angetragene Änderung der Arbeitsbedingungen bereits auf Grund anderer Umstände, eingetreten war ("Überflüssige Änderungskündigung", BAG 21.9.2006 -2 AZR 120/06- EzA § 2 KSchG Nr. 61; BAG 24.8.2004 - 1 AZR 419/03 - EzA § 2 KSchG Nr. 51) . - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Ein Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen reicht nicht aus, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung darzulegen (BAG 12.1.2006 -2 AZR 126/05- EzA § 2 KSchG Nr. 56). - BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09
Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
a) Eine bereits vollzogene Änderung der Arbeitsbedingungen ergibt sich nicht in Anwendung der früheren Rechtsprechung des BAG zu so genannten Gleichstellungsabreden, wobei nur Bezugnahmeklauseln, die vor dem 1.1.2002 vereinbart wurden, Vertrauensschutz genießen (vgl. etwa BAG 19.10.2011 - 4 AZR 811/09- juris). - BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03
Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Eine Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist unbegründet, wenn zum Kündigungstermin die dem Arbeitnehmer angetragene Änderung der Arbeitsbedingungen bereits auf Grund anderer Umstände, eingetreten war ("Überflüssige Änderungskündigung", BAG 21.9.2006 -2 AZR 120/06- EzA § 2 KSchG Nr. 61; BAG 24.8.2004 - 1 AZR 419/03 - EzA § 2 KSchG Nr. 51) . - BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 802/07
Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Im Gegensatz zu Klauseln, die sich darauf beschränken, lediglich auf ein anderes Regelungswerk zu verweisen, dem Arbeitgeber damit auch kein einseitiges Recht zur Leistungsbestimmung einräumen und deshalb nach § 307 Abs. 3 BGB keinen kontrollfähigen Inhalt aufweisen (vgl. BAG 10.12.2008 -4 AZR 802/07- juris), räumt die vorliegende Klausel der Beklagten das Recht ein, das Objekt der zuvor geregelten Bezugnahmeklausel einseitig auszutauschen.
- LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 113/12
Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur …
Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).Genau wann und in welcher Form die zuständige Erlaubnisbehörde einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Nichterteilung der Erlaubnis in Aussicht gestellt bzw. angedroht hat und ob die Behörde dazu auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften überhaupt berechtigt gewesen wäre, führt die Beklagte nicht ansatzweise aus (vgl. hierzu nur LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 - AA 2012, 126, siehe auch Juris).
- LAG Niedersachsen, 21.09.2012 - 6 Sa 111/12
Änderungskündigung; CGZP; einheitliche Tarifverträge; einseitige …
Insoweit hat das Arbeitsgericht Osnabrück zu Recht festgestellt, dass allein das Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend ist, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für den Wegfall eines Arbeitsplatz zu seinen bisherigen Bedingungen zu begründen (vgl. hierzu BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP Nr. 141 zu § 2 KSchG 1969; LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 927/11 - AA 2012, 126 im Weiteren siehe Juris; LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628 - 633).Genau wann und in welcher Form die zuständige Erlaubnisbehörde einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Nichterteilung der Erlaubnis in Aussicht gestellt bzw. angedroht hat und ob die Behörde dazu auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften überhaupt berechtigt gewesen wäre, führt die Beklagte nicht ansatzweise aus (vgl. hierzu nur LAG Rheinlandpfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11 - AA 2012, 126, siehe auch Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche …
Wie die Berufungskammer in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 02.03.2012, Az.: 9 Sa 627/11 (II. 1 b der Gründe, Juris) dargelegt hat, ist die Vertragsklausel in Ziffer 1 des Arbeitsvertrages, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter die im vorigen Absatz genannten Tarifverträge jeweils für die Zukunft durch solche zu ersetzen, die von einem anderen für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitgeberverband geschlossen wurden, nach § 308 Nr. 4 BGB rechtsunwirksam.