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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 Sa 677/04   

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https://dejure.org/2005,10222
LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 Sa 677/04 (https://dejure.org/2005,10222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2005 - 9 Sa 677/04 (https://dejure.org/2005,10222)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 9 Sa 677/04 (https://dejure.org/2005,10222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Möglichkeit eines Parteiwechsels als Klageänderung im Berufungsverfahren; Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch einen sachlichen Grund bei einem neunundfünfzigjährigen Arbeitnehmer; ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 3; ; TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 201 Abs. 1; ; InsO § 258; ; InsO § 259 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 263; ; ZPO §§ 512 ff.; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachdienlicher Parteiwechsel auf der Beklagtenseite nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - wirksame Befristung des gekündigtes Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 Sa 676/04

    Annahmeverzug und Vergütung

    Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers - im Berufungsverfahren erfolgte ein Parteiwechsel auf Beklagtenseite, in dem der zunächst beklagte Insolvenzverwalter aus dem Verfahren entlassen und neue Beklagte die Firma C. wurde - ist mit Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 06.07.2005 (Az.: 9 Sa 677/04) zurückgewiesen worden.

    Die Wirksamkeit dieser Befristungsvereinbarung war bereits Streitgegenstand des vor der erkennenden Kammer unter dem Az.: 9 Sa 677/04 von den Parteien geführten Berufungsrechtsstreits.

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