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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06   

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https://dejure.org/2007,12078
LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06 (https://dejure.org/2007,12078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.2007 - 9 Sa 959/06 (https://dejure.org/2007,12078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 2007 - 9 Sa 959/06 (https://dejure.org/2007,12078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeständigkeit von die Höhe der Vergütung an Altersstufen bindenden tariflichen Vergütungsregelungen; Bindung an die Tarifverträge unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung im Falle der bloßen Weitergabe von Tariflohnerhöhungen; Zahlung einer tariflichen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; AGG § 7; ; AGG § 7 Abs. 2; ; BAT § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1
    Bezugnahme auf Tarifvertrag in allgemeinen Geschäftsbedingungen - dynamische Verweisung aufgrund Unklarheitenregelung zulasten der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06
    Auch die Berufungskammer stützt sich auf das den Parteien bekannte Urteil des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - EzA § 305 c BGB 2002 Nr. 3), welches die Auslegung einer gleichlautenden vertraglichen Bestimmung in einem Arbeitsvertrag der Beklagten betrifft.

    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (BAG 09.11.2005, a.a.O.; BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04).

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2005 (a.a.O.) ist die Berufungskammer daher der Auffassung, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Bestimmung von Sinn- und Zweck der auszulegenden Regelung bestehen.

    Die Berufungskammer verweist insoweit in vollem Umfang auf die überzeugende Begründung des Bundesarbeitsgerichts im genannten Urteil vom 09.11.2005 (a.a.O., II 2 e der Gründe).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (BAG 09.11.2005, a.a.O.; BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 959/06
    Auch der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des EUGH vom 9.3.2006 (C - 499/04, Werhof) vefängt nicht.
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