Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2004 - 9 Ta 99/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht bezüglich der Kosten der Zwangsvollstreckung; Pflicht des Arbeitnehmers zur Abholung der Arbeitspapiere
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 793; ; ArbGG §§ 78 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 788 Abs. 1 Satz 1
Kosten nicht erforderlicher Zwangsvollstreckung bei Aushändigung der Arbeitpapiere - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zusendung von Arbeitspapieren?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Arbeitszeugnis normalerweise nicht zuschicken
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 31.03.2004 - 6 Ca 2312/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 9 Ta 99/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2004 - 9 Ta 99/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93
Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2004 - 9 Ta 99/04
Lediglich aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge kann sich die Holschuld in eine Schickschuld verwandeln, zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz inzwischen an einen weit entfernten Ort verlegt hat; in einem solchen Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis zuzusenden (vgl. BAG, Urt. v. 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 = AP Nr. 21 zu § 630 BGB).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 9 Ta 99/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 31.03.2004 - 6 Ca 2312/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 9 Ta 99/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2004 - 9 Ta 99/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93
Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 9 Ta 99/04
Lediglich aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge kann sich die Holschuld in eine Schickschuld verwandeln, zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz inzwischen an einen weit entfernten Ort verlegt hat; in einem solchen Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis zuzusenden (vgl. BAG, Urt. v. 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 = AP Nr. 21 zu § 630 BGB).