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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05   

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https://dejure.org/2005,11260
LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05 (https://dejure.org/2005,11260)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05 (https://dejure.org/2005,11260)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 9 TaBV 19/05 (https://dejure.org/2005,11260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Betriebsratsvorsitzenden; Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit begangener ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 87 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; ArbGG § 91; ; BetrVG § 23; ; BetrVG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 84 Abs. 1; ; BetrVG § 84 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 103 Abs. 2; ; BetrVG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründetes Arbeitgeberverlangen auf Zustimmungsersetzung und Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden bei Weiterleitung einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
    Danach kann eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten nur angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (vgl. BAG, Beschl. v. 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 = AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
    Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG liegt nur vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (vgl. BAG, Beschl. vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 = AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
    Allerdings begründen Pflichtverletzungen, die ein Mitglied des Betriebsrats im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit begeht, die außerordentliche Kündigung und damit auch die Ersetzung der Zustimmung gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG nur dann, wenn das Betriebsratsmitglied auch gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schwer verstoßen hat, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 = NJW 1975, 181 m.w.N.).
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