Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Betriebsratsvorsitzenden; Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit begangener ...
- Judicialis
ArbGG §§ 87 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; ArbGG § 91; ; BetrVG § 23; ; BetrVG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 84 Abs. 1; ; BetrVG § 84 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 103 Abs. 2; ; BetrVG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründetes Arbeitgeberverlangen auf Zustimmungsersetzung und Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden bei Weiterleitung einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.01.2005 - 8 BV 4015/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
- ArbG Koblenz, 20.12.2005 - 8 BV 4015/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 9 Ta 1/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
Danach kann eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten nur angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (vgl. BAG, Beschl. v. 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 = AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972). - BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG liegt nur vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (vgl. BAG, Beschl. vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 = AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972). - BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05
Allerdings begründen Pflichtverletzungen, die ein Mitglied des Betriebsrats im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit begeht, die außerordentliche Kündigung und damit auch die Ersetzung der Zustimmung gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG nur dann, wenn das Betriebsratsmitglied auch gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schwer verstoßen hat, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 = NJW 1975, 181 m.w.N.).