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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06   

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https://dejure.org/2006,11431
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06 (https://dejure.org/2006,11431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06 (https://dejure.org/2006,11431)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2006 - 9 TaBV 21/06 (https://dejure.org/2006,11431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Notwendigkeit für die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulung über Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz; Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Schulungskosten; Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen für das ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37; ; BetrVG § ... 37 Abs. 6; ; BetrVG § 37 Abs. 6 S. 1; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 80; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Ziff. 2; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 7; ; BetrVG § 87 Abs. 7; ; ASiG § 3; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG §§ 87 ff.; ; ArbGG § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenfreistellung für Suchtseminar ohne konkreten Betriebsbezug - Vermittlung von Spezialkenntnissen nur für Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06
    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG, Beschluss vom 28.05.1976 - 1 AZR 116/74 = AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 = AP Nr. 136 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06
    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, vgl. BAG, Beschluss vom 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 = AP Nr. 68 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG, Beschluss vom 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 = AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06
    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG, Beschluss vom 28.05.1976 - 1 AZR 116/74 = AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 = AP Nr. 136 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 TaBV 38/95

    Erforderlichkeit von Schulung über Suchtkrankheiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 09.08.1995 (Az. 4 TaBV 38/95 = BB 1995, 2531).
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